Zwei neue Frontscheiben in zwei Wochen

Moin,

vor zwei Wochen wurde meine Windschutzscheibe durch Vandalismus beschädigt. Die Scheibe wurde vor einer Woche gegen eine neue ersetzt per Vollkasko ohne Selbstbeteiligung.

Heute Mittag bin ich nach Hause gekommen, habe das Auto auf meinem herkömmlichen Parkplatz an die Straße gestellt. Ca. eine Stunde später musste ich wieder los und was sehe ich? Steinschlag im Sichtfeld, nicht reparabel. Das bedeutet die zweite neue Frontscheibe innerhalb von zwei Wochen. Wie kann man so viel Pech haben?

Jetzt stellt sich für mich die Frage, was macht meine Versicherung daraus? Werden die mich kündigen aufgrund zweier gleicher Glasschäden innerhalb kürzester Zeit? Oder sollte ich die Scheibe lieber selber bezahlen? Ich bin seit fast 9 Jahren bei der VGH versichert und musste noch nie ansonsten die Versicherung beanspruchen.

Was würdet Ihr mir raten?

29 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. Juli 2025 um 12:19:19 Uhr:
Das ist der Regelfall, dass man die Vorschäden angeben muss.

muss man das selber angeben? Oder gibt die alte Versicherung das automatisch an die neue weiter wenn diese die Schadensfreiheitsklassen abfragt?

Wenn nach Schöden gefragt wird, dann wird gewöhnlich unterschieden zwischen HP, VK und TK. TK-Schäden sind nicht stufungsrelevant und auch nicht prämienwirksam. Glasschäden wirken sich da also nicht aus. Beim BDV findet sich ein link zur kostenlosen Nutzung des nafi-Vergleichsrechners. Da kann man das gut durchspielen.

Zitat:
@Totodiler schrieb am 5. Juli 2025 um 10:20:00 Uhr:
Hallo,
es ist doch eigentlich egal? Ich habe eine Vollkasko-Versicherung und dort sollte ich nach Rücksprache die Glasscheibe als Glasbruch behandeln. Den Schaden mit dem Spiegel habe ich selber bezahlt.

glasbruch wird in der tk abgedeckt. Vk ist da nicht richtig gewesen

Der Schaden wurde mit Sicherheit nicht über VK reguliert, auch, wenn der TE das so gemeldet hat.

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Auch bei einem Regelfall gibt es Ausnahmen

Wie schlimm ist denn der Schaden und wann musst du das nächste Mal zum TÜV?

Kannst du evtl. Noch ein halbes Jahr warten bis zu Reparatur.

@berlin-paul schrieb:
... beim BDV findet sich ein link zur kostenlosen Nutzung des nafi-Vergleichsrechners ...

Uiiih, das kostenlose Angebot über den BDV ist neu, oder?

Das Rundschreiben war vom März 2025.

Muss sie ein Schaden denn direkt gleich angegeben werden? Kann man das nicht vor der nächsten HU machen?

Jaja, ein Schlagloch und krack, ich weiß.

Bin Autoglaser,

Es kommen oft genug Leute vorbei die einen Glasschaden haben und denken der geht über die VK und haben dementsprechend bedenken wegen der Rückstufung, die Bedenken nehme Ich den Leuten direkt, da Glasschaden IMMER TK Abgerechnet wird und dann nur die SB zu zahlen ist (BEI TAUSCH oder Ersatz der Scheibe) Bei Reparatur in der Regel keine Kosten für den Versicherten. Das ist bei fast allen Versicherungen so. Hier ist in der Regel für die Versicherung auch egal ob einfache Nutzung des KFZ oder Vandalismus. Angegeben werden sollte es trotzdem, denn Sollte man einen Täter feststellen, bekommt der vom Versicherer die Rechnung zum Schaden präsentiert und die Holen sich das Geld wieder.

Hatte auch schon Kunden die sind mit Neuer Scheibe weggefahren und paar Tage Später hatten sie wieder einen Schaden der zum Tausch der Scheibe führte, das ist nunmal das Risiko welches die Versicherung eingeht wenn sie ein KFZ Versichern.

Kann immer Passieren. Zumindest gab es in unserer Kundschaft noch nie Probleme wenn nach Kurzer Zeit die Scheibe wieder Erneuert werden muss.

Für den TE Ruf einfach deine Versicherung an erkläre den Fall und die werden dir schon sagen was du tun sollst und ob es Übernommen wird (In der Regel schon)

Danke für die Bestätigung.

Scheint aber wohl doch nicht bei allen Versicherungen so zu sein, wenn ich mir die Kommentare hier so zu Gemüte führe 🤔.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 5. Juli 2025 um 22:12:45 Uhr:
Danke für die Bestätigung.
Scheint aber wohl doch nicht bei allen Versicherungen so zu sein, wenn ich mir die Kommentare hier so zu Gemüte führe 🤔.

Pauschale Aussagen kann man da nie treffen.
Natürlich kann es zur Kündigung führen, wenn man zwei Scheiben innerhalb kurzer Zeit braucht.

Wechsle mal zum 1.1. die Kfz Versicherung und gehe nur mit dem einen Vertag zu einer billigen Directversicherung.

Dann reichst du jetzt im Juli innerhalb kurzer Zeit 2 Rechnungen über jeweils 2.000,- € für einen Frontscheibe ein.

Dass es bei dir keine pauschalen AUssagen gibt, weiß ich und es ging auch nicht um das gekündigt werden.

um was ging es dir dann?

Dass Glasbruch immer TK ist?

Der Bruch einer Scheibe ist immer Teilkasko.

Außer Vorsatz ist alles mitversichert.
Wenn andere Teile vom Auto im Rahmen vom Vandalismus auch noch mit Beschädigt wurden, dann wird natürlich ein Vollkasko Schaden daraus.

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