Zwei neue Frontscheiben in zwei Wochen

Moin,

vor zwei Wochen wurde meine Windschutzscheibe durch Vandalismus beschädigt. Die Scheibe wurde vor einer Woche gegen eine neue ersetzt per Vollkasko ohne Selbstbeteiligung.

Heute Mittag bin ich nach Hause gekommen, habe das Auto auf meinem herkömmlichen Parkplatz an die Straße gestellt. Ca. eine Stunde später musste ich wieder los und was sehe ich? Steinschlag im Sichtfeld, nicht reparabel. Das bedeutet die zweite neue Frontscheibe innerhalb von zwei Wochen. Wie kann man so viel Pech haben?

Jetzt stellt sich für mich die Frage, was macht meine Versicherung daraus? Werden die mich kündigen aufgrund zweier gleicher Glasschäden innerhalb kürzester Zeit? Oder sollte ich die Scheibe lieber selber bezahlen? Ich bin seit fast 9 Jahren bei der VGH versichert und musste noch nie ansonsten die Versicherung beanspruchen.

Was würdet Ihr mir raten?

29 Antworten

Rufe doch einfach bei der Versicherung an. In der Regel sind die daran interessiert dich als Kunde zu behalten.

MfGkheinz

Ganz einfach: frag doch zuerst mal deine Versicherung, was die dazu sagen. Oder, falls du einen Versicherungsvertreter deines Vertrauens hast, frag ihn.

Zitat:
@Totodiler schrieb am 4. Juli 2025 um 22:35:31 Uhr:
Moin,
Steinschlag im Sichtfeld, nicht reparabel.

ist ein Fall für die Teilkasko. ;)

Wenn die Renta trotzdem gut ausssieht, kein Problem.

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Also wenn du seit 9 Jahren dort Kunde bist und jetzt außer den 2 Schäden an der WSS noch nichts war, dann würde ich mir keine Gedanken wegen einer Kündigung machen.

Melde den Schaden der Versicherung (geht oft online), mach ordentliche Fotos davon und lass ihn reparieren.

@Totodiler schrieb:
... Windschutzscheibe durch Vandalismus beschädigt. Die Scheibe wurde vor einer Woche gegen eine neue ersetzt per Vollkasko ...

Naive Nebenfrage: Warum ist das ein Fall für die VK und nicht für die TK ?

Lassen wir zwar besser mal die Experten der Branche antworten, aber meine Laienmeinung vorweg:

weil in der TK keine Vandalismus Schäden enthalten sind?

Oder gibt’s da Ausnahmen bzw abweichende Regelungen unter den diversen Vers.gesellschaften?
Bin gespannt…

Hallo,

es ist doch eigentlich egal? Ich habe eine Vollkasko-Versicherung und dort sollte ich nach Rücksprache die Glasscheibe als Glasbruch behandeln. Den Schaden mit dem Spiegel habe ich selber bezahlt.

@Pauliese Glasbruch ist immer ein TK-Schaden, auch bei Vandalismus. Das Thema hatten wir erst vor Kurzem in einem anderen Thread.

@Totodiler es ist nicht egal ob ein Schaden über die VK oder die TK reguliert wird. Bwi einemVK-Schaden wird zurückgestuft, bei einem TK-Schaden nicht.

Du kannst einer etwaigen Kündigung zuvorkommen und selbst kündigen (Sonderkündigungsrecht beider Seiten nach Schadensfall). In dem Fall kann man wahrheitsgemäß beim Neuabschluss angeben, dass keine Kündigung durch den Vorversicherer erfolgt ist. Also erstmal schauen ob man eine gleichteure oder günstigere Versicherung abschließen könnte und dann entscheiden ob man lieber zuwartet oder aktiv wird.

Wenn er Pech hat, muss er aber auch die Anzahl der Schäden in den letzten 3/5 Jahren angeben.

Ja das gibt es. Muss man eben schauen wo es besser passen würde.

Zitat:
@Totodiler schrieb am 5. Juli 2025 um 10:20:00 Uhr:
Hallo,
es ist doch eigentlich egal? Ich habe eine Vollkasko-Versicherung und dort sollte ich nach Rücksprache die Glasscheibe als Glasbruch behandeln. Den Schaden mit dem Spiegel habe ich selber bezahlt.

Hast du noch andere Verträge bei der Versicherung?
Hast du einen Vertreter, den du ansprechen kannst?

Der könnte dir sagen, wie die Gesamtrenta aktuell bei der Gesellschaft ist.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 5. Juli 2025 um 11:03:03 Uhr:
Wenn er Pech hat, muss er aber auch die Anzahl der Schäden in den letzten 3/5 Jahren angeben.

Das ist der Regelfall, dass man die Vorschäden angeben muss.

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