Zuschuß vom Amt, was sagt ihr dazu?

Hallöchen!

Ich habe eben noch einmal mitbekommen, daß die ARGE in Duisburg bis zu 2500 € zu Führerschein oder Autokauf zuschießt, wenn der Arbeitslose dann eine Arbeitsstelle bekommt. Der Zuschuß ist direkt an eine Arbeitsaufnahme gekoppelt.

Das Problem vieler Arbeitsloser ist, daß die in Frage kommenden Arbeitsstellen oft zwingend an Besitz von Fahrerlaubnis und Auto voraussetzen und von den 345 € abzüglich Strom, Versicherungen, Telefon usw. , die ein ALG2-Empfänger zur Verfügung hat, bleiben nicht ausreichend Mittel übrig, um ein Auto zu unterhalten. Daher haben ALG2-Empfänger in aller Regel keinen fahrbaren Untersatz.

Die ARGE in Duisburg begründet ihren Vorstoß damit, daß jeder in ein Arbeitsverhältnis gebrachte ALG2-Emfänger die Steuerkassen entlaste und daher lohne sich dieses Vorgehen auch für die Stadt. Da für einen ALG2-Empfänger zusätzlich zu den 345 € auch die Kosten für Wohnungsmiete und Heizung übernommen werden, kommen pro leistungsempfänger monatliche Belastungen von etwa 600 bis 700 € zusammen, nach einem Vierteljahr habe sich dieser Aufwand amortisiert. Bedingung für diese Zahlung ist allerdings die Arbeitsaufnahme.

Was haltet Ihr von dem Vorstoß Duisburgs?

Ich finde die Idee gut, da ein potentieller Arbeinehmer oft wirklich nicht mit dem ÖPNV zu seiner Arbeitsstelle kommen kann. Mir fallen auch in meiner Region Arbeitsstellen ein, die ohne eigenes Fahrzeug nicht oder nur für Leute aus der Nachbarschaft erreichbar sind.

MfG Meehster

62 Antworten

"Arbeit muss sich wieder lohnen. ",

aber erst ab Km 21 !?

Wer Lust hat, kann ja hier mal ein wenig mehr darüber erfahren: http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?steu54.htm

Zitat:

Original geschrieben von Safety-driver


[...]Wer Lust hat, kann ja hier mal ein wenig mehr darüber erfahren: http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?steu54.htm

Schockierend finde ich in dem Zusammenhang die Sache mit den Wegeunfällen. Das würde bedeuten, daß ich auf meinem täglichen Weg gar nicht mehr abgesichert bin (14 km pro Richtung) und meine Frau nur noch auf dem Weg zur Uni (26 km, ihre Arbeitsstelle 8 km). Da kommt für mich auch die Frage auf: Hieße das dann auch auf ihrem Uniweg, daß sie dort nur an bestimmten Stellen abgesichert ist?

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Schockierend finde ich in dem Zusammenhang die Sache mit den Wegeunfällen. Das würde bedeuten, daß ich auf meinem täglichen Weg gar nicht mehr abgesichert bin (14 km pro Richtung) und meine Frau nur noch auf dem Weg zur Uni (26 km, ihre Arbeitsstelle 8 km). Da kommt für mich auch die Frage auf: Hieße das dann auch auf ihrem Uniweg, daß sie dort nur an bestimmten Stellen abgesichert ist?

ja,

Unfälle dürfen nur noch an steuerlich erlaubten Wegstrecken passieren.

Das ist keine Realsatiere. Das ist Politik in Deutschland!

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Schockierend finde ich in dem Zusammenhang die Sache mit den Wegeunfällen. Das würde bedeuten, daß ich auf meinem täglichen Weg gar nicht mehr abgesichert bin (14 km pro Richtung) und meine Frau nur noch auf dem Weg zur Uni (26 km, ihre Arbeitsstelle 8 km). Da kommt für mich auch die Frage auf: Hieße das dann auch auf ihrem Uniweg, daß sie dort nur an bestimmten Stellen abgesichert ist?

Nicht mehr abgesichert stimmt nicht. Bei einem Unfall ändert sich eventuell der Versicherungsträger, sonst nix.

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos


Nicht mehr abgesichert stimmt nicht. Bei einem Unfall ändert sich eventuell der Versicherungsträger, sonst nix.

Na, dann bin ich (wenigstens etwas) beruhigt. Auch beruhigen mich die Bemühungen, dieses Vorgehen als verfassungswidrig feststellen zu lassen. Ich sehe dort auch echte Chancen.

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von pittiplatsch77


Wenn der Arbeitnehmer seine Flexibilität von der Steuer absetzen kann, dann ist er ja nicht wirklich besonders flexibel. Er lässt sich dadurch aber sein Auto und sein Haus im Grünen subventionieren.

Inwiefern die Kilometerpauschale eine Subvention darstellen soll, ist mir schleierhaft. Hier geht es um Berücksichtigung von Kosten, die zur Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind. Was bei einer unternehmerischen Tätigkeit unbestritten abzugsfähig ist, kann für den Lohnabhängigen keine Subvention darstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Inwiefern die Kilometerpauschale eine Subvention darstellen soll, ist mir schleierhaft. Hier geht es um Berücksichtigung von Kosten, die zur Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind. Was bei einer unternehmerischen Tätigkeit unbestritten abzugsfähig ist, kann für den Lohnabhängigen keine Subvention darstellen.

Dieser Vergleich ist nicht 100% passend, da der Arbeitnehmer die Wegstrecke zum (regelmäßigen) Arbeitsplatz selbst beeinflussen kann, indem er seine Wohnung entsprechend aussucht.

Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden beim Unternehmer genau so behandelt, wie beim Arbeitnehmer. Bei der Pauschalversteuerung eines vom Arbeitgeber überlassenen KFZ haben Arbeitnehmer sogar Steuervorteile gegenüber denjenigen Unternehmern, die als Einzelunternehmer oder Freiberufler firmieren.

Oliver

irgendwie kommer hier ins schwafeln

also

Entfernungskilometer > 20 sind nach wie vor absetzbar, auch für AN

Umzugskosten (um den eigenen Wohnsitz näher an den Betrieb zu bringen) können immer schon in voller Höhe abgesetzt werden (Trinkgelder für die Umzugsmänn nicht vergessen, pauschal 20€ je Nase) u.v.a.m.

was mich störte an diesem Thread war, daß mit aller Macht und viel Kohle versucht werden soll, auch noch den letzten arbeitsunwilligen Penner zum Job zu verhelfen

das wird nie funktionieren

daran ist doch schon der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz gescheitert (leider) ...

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


...was mich störte an diesem Thread war, daß mit aller Macht und viel Kohle versucht werden soll, auch noch den letzten arbeitsunwilligen Penner zum Job zu verhelfen
...

Naja, die Alternative dazu ist, die (vermutete) Arbeitsunwilligkeit weiter aus Steuergeldern zu alimentieren. Das macht meiner Meinung nach noch weniger Sinn.

Anmerkung zur Kilometerpauschale:

Sicher richtig ist, dass es sich prinzipiell um Kosten handelt, die indirekt durch die Ausübung der Arbeit anfallen. Stichwort Werbungskosten, die ja normalerweise absetzbar sind/sein sollten.

Ich sehe hier allerdings auch ein gewisses Problem:

Warum soll der Arbeitnehmer, der z.B. günstig im ländlichen Westerwald lebt und jeden Tag 80 km zur Arbeitstelle in Frankfurt fährt, für diese Fahrt Kosten absetzen können, während der Arbeitnehmer, der stadtnah lebt und dafür die doppelte Miete zahlt, seine Kosten (=erhöhte Miete) nicht absetzen darf?

Schön fand ich übrigens die Bezeichnung "Zersiedelungspauschale" für die Kilometerpauschale.

Was allerdings vollkommen unsinnig und auch unlogisch ist, ist dass die Kilometerpauschale erst ab einer gewissen Strecke greift. Entweder ganz oder gar nicht!

Man darf die Kilometerpauschale aber nicht nur rein von der Kostenseite betrachten, sondern sollte auch bedenken, daß der Mensch sich auch durch sein soziales Umfeld definiert. Unter diesem Aspekt kann man nicht verlangen, daß er der Arbeit ständig hinterherzieht, nur weil dies für den Staat kostengünstiger ist.

jemand kann ja gerne billig in der Pampa im Taunus wohnen und in Bremen arbeiten und jeden Tag hin- und zurückfahren

alle Kilometer > 20 kann er absetzen

ich sehe hier gar kein Problem

das diesbezügliche Geschrei fände nicht statt, wenn vereinbart worden wäre, alle Entfernungskilometer > 1.000 (täglich!) zu kappen ...

ach so

ich bin Brillenträger - meine Brillen kann ich aber nicht absetzen, obwohl ich sie zum Gucken brauche (also auch während der Arbeit)

SCHWEINEREI !!!

Im Vorfeld der letzten Bundestagswahl ist Paul Kirchhoff mit der Vision eines einfachen Steuersystems angetreten. Wer sich nicht mehr daran erinnert: Der Mann stand lange vor'm Wahlabend bereits im politischen Abseits und hat enttäuscht das Handtuch geworfen bzw. die Rückendeckung "seiner" Partei verloren.

Sobald in Deutschland jemand mit Vorschlägen zur Vereinfachung des Steuersystems und Bürokratieabbau kommt, jubeln erstmal alle. Wenn dann die ersten Zahlen auf dem Tisch liegen, kommen linke Bedenkenträger und konstruieren Beispielrechnungen, wie Arme, Alte oder Schwache benachteiligt werden und packen die Keule der "sozialen Ungerechtigkeit" aus.

Fazit: Es ändert sich nichts. Es bleibt bei 1000 Sonderregelungen, weil niemand sich benachteiligt fühlen soll.

Die Kilometerpauschale ist übrigens vor wenigen Jahren erst mit der Begründung angehoben worden, einen Ausgleich für die gestiegenen Steuern auf Sprit zu leisten ("Gerechtigkeit schaffen"😉. Jetzt wurde die gleiche Maßnahme mit dem Hinweis "Subventionen abschaffen" gekürzt. Reine Beschäftigungstherapie für Berufspolitiker.

Oliver

es gibt in der Geschichte kein einziges Beispiel dafür, daß Privilegierte jemals freiwillig auf ihre Privilegien verzichtet hätten

Beispiel Beamte: sie glauben fest daran, daß sie für den Staat unverzichtbar seien und daß ihnen das viele Geld und die Pensionen zustehen – wieso?

und wieso dürfen Beamte während der Dienstzeit auf Kosten der Steuerzahler im Internet surfen?

[ Polizei Thüringen Kinderpornos ]

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Schockierend finde ich in dem Zusammenhang die Sache mit den Wegeunfällen. Das würde bedeuten, daß ich auf meinem täglichen Weg gar nicht mehr abgesichert bin (14 km pro Richtung) und meine Frau nur noch auf dem Weg zur Uni (26 km, ihre Arbeitsstelle 8 km). Da kommt für mich auch die Frage auf: Hieße das dann auch auf ihrem Uniweg, daß sie dort nur an bestimmten Stellen abgesichert ist?

Unfälle auf dem Weg zu einer richtigen Schule sind sowieso immer abgesichert wenn sie auf direktem Wege passieren also nicht irgendwo unterwegs zum einkaufen halten etc.

Komische Vereine wie die VWA etc. sind von dieser Pflicht erstmal entbunden eine entsprechende Versicherung für die Kunden abzuschliessen.

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