Zusatzvereinbarung Mehrkilometer Leasingvertrag
Guten Morgen zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Monat 03/2021 eine Leasingübernahme eines 3er BMWs gemacht. Der Leasingvertrag läuft mit 10.000 km/Jahr.
Der ursprüngliche Leasingnehmer hat von seinem damaligen Autohaus ein Zusatzschreiben bekommen, welches besagt, dass dem Leasingnehmer, zusätzlich zu den 10.000 km, eine Laufleistung von 5.000 km zugesichert wird.
Gestern war die Leasingrückgabe. Mein Autohaus sagt mir nun, dass diese Zusatzvereinbarung nur dem ursprünglichem Leasingnehmer galt und ich keinen Anspruch auf die 5.000 km/Jahr habe.
Dies ist natürlich ärgerlich, da ich davon ausgegangen bin, dass wenn ich eine Vertragsübernahme mache, ich auch alle entsprechenden Vereinbarungen übernehme…. Der Wagen wurde mit ca. 64.000km zurückgegeben.
Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit dem Thema?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Alex
22 Antworten
Zitat:
@BrumbrummFahrer schrieb am 22. Dezember 2022 um 13:49:13 Uhr:
Das Autohaus wird doch sicherlich noch immer das gleiche sein wie bei dem ersten ursprünglichen Abschluss mit dem damaligen Vertragspartner? In diesem Fall kann sich das Autohaus nicht ohne besondere Begründung aus den übernommenen Vereinbarungen davonstehlen.
Das ist es leider nicht.
Warum soll das Auto dann nicht bei dem ursprünglichen Autohaus zurückgegeben werden habe ich da etwas überlesen?
Zitat:
@BrumbrummFahrer schrieb am 22. Dezember 2022 um 13:50:52 Uhr:
Warum soll das Auto dann nicht bei dem ursprünglichen Autohaus zurückgegeben werden habe ich da etwas überlesen?
Das Ursprüngliche Autohaus ist in Flensburg. Ich habe aber bei meinem Autohaus (Region Braunschweig) einen neuen BMW geleast und gebe dort auch den alten zurück.
Gruß Alex
Das ist doch schon wieder richtiger Käse hier, meine Herrn.
Von welchem Autohaus erwartest du jetzt die Berücksichtigung der 5000 km p.a.?
Von dem Händler, der das Fahrzeug ursprünglich verleast hat und nicht wieder zur Weitervermarktung zurück bekommt oder von dem, der es jetzt zurückgenommen hat und mit jeglichen Vorgeschichten überhaupt nichts zu tun hat?
Bitte auch sinnvoll nach genauer Überlegung erklären warum A oder B dies tun sollte?
Mir fällt kein einziger Grund ein…
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Ich würde gar keine Akrobatik machen und das Auto immer dort zurückgeben wo es auch her ist. Ich weiß nicht warum man das überhaupt macht und einen anderen Händler zur Rückgabe auswählt - ehrlich gesagt wusste ich gar nicht dass das überhaupt so gemacht wird.
Zitat:
@BrumbrummFahrer schrieb am 22. Dezember 2022 um 14:27:21 Uhr:
Ich würde gar keine Akrobatik machen und das Auto immer dort zurückgeben wo es auch her ist. Ich weiß nicht warum man das überhaupt macht und einen anderen Händler zur Rückgabe auswählt - ehrlich gesagt wusste ich gar nicht dass das überhaupt so gemacht wird.
Bei BMW geht das. Klar ist es bequemer, das Fahrzeug vor der Haustür zurückzugeben anstatt 500 km entfernt.
Ja, ist bei BMW im Leasing so geregelt und kommt normalerweise auch dem Kunden entgegen, dass der Verkäufer des neuen Autos das alte zurücknimmt. Bei Kauf und Inzahlungnahme ist es ja immer so.
Zitat:
@BrumbrummFahrer schrieb am 22. Dezember 2022 um 14:27:21 Uhr:
Ich würde gar keine Akrobatik machen und das Auto immer dort zurückgeben wo es auch her ist. Ich weiß nicht warum man das überhaupt macht und einen anderen Händler zur Rückgabe auswählt - ehrlich gesagt wusste ich gar nicht dass das überhaupt so gemacht wird.
Das ist doch super, dass das so geht. Bei dem Folge Leasing beim alten Autohaus hatte weit schlechtere Konditionen als bei einem anderen Autohaus. Da spare ich fast 95€ im Monat für meinen Z4, dank der Lösung