Zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer
Hallo,
ich finde der Rückfahrscheinwerfer beim Astra J ist echt unterirdisch.OK ,ich bin ein bißchen älter und brauche vieleicht ein bißchen mehr Licht ;-)
Jetzt meine Frage:hat schon einmal Jemand hier einen Zusatzscheinwerfer eingebaut(soll natürlich auch noch gut aussehen).
Danke Thomas
Beste Antwort im Thema
Leute die Diskussion hat Popcorncharackter. Wenn das Teil wirklich etwas bringen soll macht z.B. eine Montage unter dem Fahrzeug irgendwie keinen Sinn.
Auch ist die Leuchtstärke z.B. in Lux ist sekundär. Entscheidend ist die Lichtstreuung und damit die Blendfreiheit für andere Verkehrsteilnehmer.
Die Entscheidung über Gesetz und Sicherheit liegt dann z.B. beim HU-Prüfer oder, wenn es irgendwie auffällt, beim Kläger oder Polizisten.
Die Knalltüten mit ihren Nachrüstblendlampen meinen auch das Sicherheit vorgeht - ihre - nicht die der anderen.
26 Antworten
Zitat:
@Parksünder schrieb am 16. August 2015 um 20:51:33 Uhr:
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das ein Fahrzeug auf die Helligkeit seines Rückfahrscheinwerfer kontrolliert wird? Denke das man das vernachlässigen kann.Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 16. August 2015 um 19:00:15 Uhr:
Wo ist im Viedeo der Beweis, dass dieses Licht zugelassen ist.
Weiterhin ist nicht bekannt, wie heiß es in der Lampe wird, um ggf Schmorschäden zu vermeiden.Und selbst Dir dürfte bekannt sein, dass nicht alles was in der Bucht angeboten wird, im deutschen Straßenverkehr zugelassen ist.
Man kann zwar alles machen, man darf sich eben nur nicht erwischen lassen.
Für das Lauftraining im Winterhalbjahr nutze ich eine Ledlenser H7R. mit einem viertel der Leistung leuchtet man den Weg gut aus. Bei voller Leistung wird es richtig böse. :-) Diese LED`s sehen so aus als wären es eben solche. In dem Video sieht der Lichtpunkt etwa doppelt so groß aus wie bei der Glühlampe. Es wird also einen gewissen Vorteil bringen.
Der von dir verlinkte ist allerdings ein anderer, als im Video zu sehen. Möglich, dass der heller ist. Jedoch: Kein E-Prüfzeichen, also nach StVZO nicht zugelassen.
Und irgendwann kommt dann die Behauptung, dass bei einem Renault die LED's noch heller leuchten...........
Zitat:
@soigniert schrieb am 16. August 2015 um 20:54:55 Uhr:
Der von dir verlinkte ist allerdings ein anderer, als im Video zu sehen. Möglich, dass der heller ist. Jedoch: Kein E-Prüfzeichen, also nach StVZO nicht zugelassen.Zitat:
@Parksünder schrieb am 16. August 2015 um 20:51:33 Uhr:
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das ein Fahrzeug auf die Helligkeit seines Rückfahrscheinwerfer kontrolliert wird? Denke das man das vernachlässigen kann.
Für das Lauftraining im Winterhalbjahr nutze ich eine Ledlenser H7R. mit einem viertel der Leistung leuchtet man den Weg gut aus. Bei voller Leistung wird es richtig böse. :-) Diese LED`s sehen so aus als wären es eben solche. In dem Video sieht der Lichtpunkt etwa doppelt so groß aus wie bei der Glühlampe. Es wird also einen gewissen Vorteil bringen.
Zugelassen sind die alle nicht. Aber wie schon gesagt. Das es zu einer Situation kommt bei der so etwas überprüft wird liegt bei nahezu Null Prozent.
Am Renault sind die normalen Lampen hell genug, da musste so etwas noch nicht thematisiert werden.
Zitat:
@Parksünder schrieb am 16. August 2015 um 21:16:03 Uhr:
Zugelassen sind die alle nicht. Aber wie schon gesagt. Das es zu einer Situation kommt bei der so etwas überprüft wird liegt bei nahezu Null Prozent.Zitat:
@soigniert schrieb am 16. August 2015 um 20:54:55 Uhr:
Der von dir verlinkte ist allerdings ein anderer, als im Video zu sehen. Möglich, dass der heller ist. Jedoch: Kein E-Prüfzeichen, also nach StVZO nicht zugelassen.
Am Renault sind die normalen Lampen hell genug, da musste so etwas noch nicht thematisiert werden.
Beim Pixo sind die auch sehr gut, mal so offtopic 😁
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@Parksünder
Zitat:
Zugelassen sind die alle nicht. Aber wie schon gesagt. Das es zu einer Situation kommt bei der so etwas überprüft wird liegt bei nahezu Null Prozent.
Nun ja, die Prüfung wird dann zwangsweise durch einen Gutachter/Sachvertändigen erfolgen, wenn andere Personen (z. B. Auto-/Radfahrer) durch die manipulierten Rückfahrscheinwerfer geblendet wurden und in Folge geschädigt werden.
Da bei dem Einbau der nicht zugelassenen LED Lampen deine Fahrzeugzulassung erlischt, verlierst du automatisch auch deinen Kfz.- Versicherungsschutz.
Gruß
wer_pa
Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. August 2015 um 18:36:44 Uhr:
@Parksünder
Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. August 2015 um 18:36:44 Uhr:
Nun ja, die Prüfung wird dann zwangsweise durch einen Gutachter/Sachvertändigen erfolgen, wenn andere Personen (z. B. Auto-/Radfahrer) durch die manipulierten Rückfahrscheinwerfer geblendet wurden und in Folge geschädigt werden.Zitat:
Zugelassen sind die alle nicht. Aber wie schon gesagt. Das es zu einer Situation kommt bei der so etwas überprüft wird liegt bei nahezu Null Prozent.
Da bei dem Einbau der nicht zugelassenen LED Lampen deine Fahrzeugzulassung erlischt, verlierst du automatisch auch deinen Kfz.- Versicherungsschutz.
Gruß
wer_pa
Mal ganz ehrlich: So ne Dinger baut man sich einfach nicht ein. Teile, die nicht geprüft sind, sind nicht umsonst nicht geprüft....
Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. August 2015 um 18:36:44 Uhr:
@Parksünder
Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. August 2015 um 18:36:44 Uhr:
Nun ja, die Prüfung wird dann zwangsweise durch einen Gutachter/Sachvertändigen erfolgen, wenn andere Personen (z. B. Auto-/Radfahrer) durch die manipulierten Rückfahrscheinwerfer geblendet wurden und in Folge geschädigt werden.Zitat:
Zugelassen sind die alle nicht. Aber wie schon gesagt. Das es zu einer Situation kommt bei der so etwas überprüft wird liegt bei nahezu Null Prozent.
Da bei dem Einbau der nicht zugelassenen LED Lampen deine Fahrzeugzulassung erlischt, verlierst du automatisch auch deinen Kfz.- Versicherungsschutz.
Gruß
wer_pa
Schildere doch mal eine Situation wo man beim einparken durch eine gering gesteigerte Lichtmenge ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt werden kann.
Zitat:
@Parksünder schrieb am 17. August 2015 um 20:28:59 Uhr:
Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. August 2015 um 18:36:44 Uhr:
@Parksünder
Zitat:
@Parksünder schrieb am 17. August 2015 um 20:28:59 Uhr:
Schildere doch mal eine Situation wo man beim einparken durch eine gering gesteigerte Lichtmenge ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt werden kann.Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. August 2015 um 18:36:44 Uhr:
Nun ja, die Prüfung wird dann zwangsweise durch einen Gutachter/Sachvertändigen erfolgen, wenn andere Personen (z. B. Auto-/Radfahrer) durch die manipulierten Rückfahrscheinwerfer geblendet wurden und in Folge geschädigt werden.
Da bei dem Einbau der nicht zugelassenen LED Lampen deine Fahrzeugzulassung erlischt, verlierst du automatisch auch deinen Kfz.- Versicherungsschutz.
Gruß
wer_pa
Ließ mal richtig, die
Zulassungist erloschen, weil Teile verbaut sind, die bei der Typzulassung eines KFZ nicht verbaut waren.
Mir sollte mal so eine Bastelkarre reinfahren mit Sachen verbaut, die nicht zugelassen sind.
Folge = Den Schaden bis 5000,- darf der Gegner an die Versicherung zurückzahlen und wird trotzdem hochgestuft.
Es ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Der Verlust der Betriebserlaubnis besteht nicht automatisch. Die Wahrscheinlichkeit durch einen leicht helleren Rückfahrscheinwerfer einen Unfall zu verursachen liegt bei nahe null. Man darf ja nicht vergessen das die normale Leuchte deutlich zu dunkel ist. Jeder normal leuchtende Rückfahrscheinwerfer hat also eine ähnliche Leuchtstärke wie die LED. Legale Anbauleuchten sind deutlich heller.
Dagegen steht das man mit der ungeprüften Lampe einen deutlichen Sicherheitsvorteil beim einparken hat. Schäden die entstehen weil man im dunkel etwas übersieht gibt es nicht mehr.
Jeder muss selber entscheiden ob er das Gesetz über die Sicherheit stellt. Ich sage Sicherheit geht vor.
Zitat:
@Parksünder schrieb am 17. August 2015 um 20:28:59 Uhr:
Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. August 2015 um 18:36:44 Uhr:
@Parksünder
Zitat:
@Parksünder schrieb am 17. August 2015 um 20:28:59 Uhr:
Schildere doch mal eine Situation wo man beim einparken durch eine gering gesteigerte Lichtmenge ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt werden kann.Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. August 2015 um 18:36:44 Uhr:
Nun ja, die Prüfung wird dann zwangsweise durch einen Gutachter/Sachvertändigen erfolgen, wenn andere Personen (z. B. Auto-/Radfahrer) durch die manipulierten Rückfahrscheinwerfer geblendet wurden und in Folge geschädigt werden.
Da bei dem Einbau der nicht zugelassenen LED Lampen deine Fahrzeugzulassung erlischt, verlierst du automatisch auch deinen Kfz.- Versicherungsschutz.
Gruß
wer_pa
Da es eine solche Rückleuchte an so gut wie keinem Fahrzeug gibt und man mehr vorwärts fährt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering. so selten, wie dass eine Werkstatt bei einer Inspektion nur einen Stempel ins Heft macht. 😉
Zitat:
@Parksünder schrieb am 17. August 2015 um 21:29:01 Uhr:
Es ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Der Verlust der Betriebserlaubnis besteht nicht automatisch. Die Wahrscheinlichkeit durch einen leicht helleren Rückfahrscheinwerfer einen Unfall zu verursachen liegt bei nahe null. Man darf ja nicht vergessen das die normale Leuchte deutlich zu dunkel ist. Jeder normal leuchtende Rückfahrscheinwerfer hat also eine ähnliche Leuchtstärke wie die LED. Legale Anbauleuchten sind deutlich heller.Dagegen steht das man mit der ungeprüften Lampe einen deutlichen Sicherheitsvorteil beim einparken hat. Schäden die entstehen weil man im dunkel etwas übersieht gibt es nicht mehr.
Jeder muss selber entscheiden ob er das Gesetz über die Sicherheit stellt. Ich sage Sicherheit geht vor.
Vor allem wenn die LED gar nicht heller ist wie die normale Birne. 🙄
Leute die Diskussion hat Popcorncharackter. Wenn das Teil wirklich etwas bringen soll macht z.B. eine Montage unter dem Fahrzeug irgendwie keinen Sinn.
Auch ist die Leuchtstärke z.B. in Lux ist sekundär. Entscheidend ist die Lichtstreuung und damit die Blendfreiheit für andere Verkehrsteilnehmer.
Die Entscheidung über Gesetz und Sicherheit liegt dann z.B. beim HU-Prüfer oder, wenn es irgendwie auffällt, beim Kläger oder Polizisten.
Die Knalltüten mit ihren Nachrüstblendlampen meinen auch das Sicherheit vorgeht - ihre - nicht die der anderen.