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Zur BMW Werkstatt nie ohne einen Anwalt und Sachverständiger

BMW
Themenstarteram 27. Juni 2014 um 18:53

Hallo,

ich möchte auf Basis meiner schlechten Erfahrung empfehlen, nie zur BMW Werkstatt ohne einen Anwalt und Sachverständiger zu fahren.

Wegen geplanten Reifenwechsel und weiteren Servicearbeiten habe meinen Wagen bei BMW Niederlassung in Hilden abgegeben.

Das Auto wurde bei der Übergabe sehr sorgfältig und genau vom Serviceberater auf Schäden inspiziert und der Fahrzeugzustand schriftlich festgehalten.

Am nächsten habe ich mein Fahrzeug abgeholt. Bei der Übergabe haben wir, der Serviceberater und ich, mehrere Kratzer bzw. Lackschäden an Fahrzeug festgestellt, die wiederum schriftlich protokoliert worden sind.

Wegen dieser Lackbeschädigungen und somit entstandenen Unannehmlichkeiten hat sich der Serviceberater entschuldigt und schriftlich versprach mir, die Schäden an meinem Fahrzeug zu beheben.

Jetzt versucht die Geschäftsführung der Niederlassung in Hilden sich aus der Verantwortung zu ziehen und behauptet, dass die Beschädigungen vor der Abgabe des Fahrzeugs vorhanden waren nur bei der Übergabe übersehen worden sind.

Hat jemand ähnliche Erfahrung mit einer Werkstatt oder Tipps zu weiteren Vorgehensweise?

Gruß

primaBMW

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18 Antworten
Themenstarteram 9. August 2014 um 17:44

Ja, so ist es. Im Protokoll angeblich steht nichts, dass die BMW Werkstatt die Schäden verursacht hat und die Beschädigungen auf Kosten BMW behoben werden.

@Jens

Habe leider keine genauere Infos zu deinem Fall um zu vergleichen.

@primabmw: Das "Protokoll" ist doch völlig egal. Fakt ist, dass du dein Fahrzeug beschädigt wieder bekommen hast, richtig?

Zitat:

Original geschrieben von tollesauto123

@primabmw: Das "Protokoll" ist doch völlig egal. Fakt ist, dass du dein Fahrzeug beschädigt wieder bekommen hast, richtig?

Ja, sehe ich dito. Das Protokoll ist ein kleines ggf. nützliches Indiz. Wenn du kein solches Dokument hättest, und dein Auto schrottreif vom Händler zurückkäme, würdest du dann aktiv werden?

Klar, es ist schwierig nachzuweisen, dass ein Schaden tataächlich beim Werkstattaufenthalt entstand. Da sind irgendwelche kleinen Dellen, die einem selbst erst nach 2 Monaten zufällig auffallen, natürlich eine schlechte Grundlage. Dann ist es ja eher ein Vermutung von dir. Wenn Du aber 100 % sicher bist, würde ich den Rechtsweg schon wagen. Trenne auch messerscharf Fakten von Vermutungen. Wenn dir der Meister im Gespräch, ..... sagt. Ist dies ein Fakt. Ob du dies dann beweisen kannst, eine andere Frage. Wie deine Werkstatt dann den Vorfall erklären wird, vor Gericht, ist deren Ding. Deine Story muss plausibel und nachvollziehbar sein. Dann wird das Autohaus, allein wegen eines Imageproblem, womöglich eher einlenken, als Du denkst.

Themenstarteram 10. August 2014 um 20:45

Fakt ist:

1. Das Fahrzeug wurde vor und nach der Reparatur von zwei denselben Personen begutachtet.

2. Die Beschädigungen, die bei der Abholung festgestellt wurden, sind schriftlich im Protokoll festgehalten.

3. Später wird behauptet, dass die zwei Personen die Kratzer übersehen haben und erst als das Auto gewaschen wurde, hat man die bemerkt.

4. Wie, wo, wann und wer die verursacht hat bleibt ungewiss.

Gruß

Primabmw

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