Zuparken von privater Ladesäule
Hi zusammen,
ich weiss nicht, ob das Thema hier richtig ist. Wenn nicht, bitte verschieben.
Was passiert, wenn jemand die Ladesäule auf einem Privatgrundstück von der Straßenseite her zuparkt?
Wir haben eine Ladesäule vor dem Haus, die Ladesäule ist mit einem weißen P auf blauem Grund und dem Zeichen für E-Auto gekennzeichnet. Leider kommt es immer wieder vor, dass jemand auf der Straße vor unserem Grundstück parkt und mir somit die Zufahrt zur Ladesäule versperrt.
Was kann man da machen?
Ja, ich spreche die Personen immer wieder darauf an, aber es sind Wiederholungstäter, die teilweise auf der Straße wohnen oder öfters zu Besuch sind. Allerdings gibt es grundsätzlich Unverständnis, dass ich mein Auto Laden will, wenn sie dort parken.
Der Bordstein ist (noch) nicht abgesenkt. Muss das überhaupt gemacht werden, wenn der Parkplatz entsprechend markiert ist?
165 Antworten
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 9. Januar 2022 um 13:56:05 Uhr:
Wenn der Bordstein abgesenkt ist, pappt das Ordnungsamt Knöllchen an zuparkende Autos. Auch auf Wunsch.
Wenn nicht, dann ist das für den kommunalen Bediensteten keine Einfahrt.Ich kann Dir versichern, ich berichte da aus eigener Erfahrung mit einer Einfahrt, an der leider nur die Hälfte der Breite abgesenkt ist. Wo nicht abgesenkt, da darf man parken. Selbst, wenn dort direkt ein Auto hinter steht.
Der Grüne parkt legal, der Dunkekblaue nicht.
§12 3 3 StVO sagt was anderes.
Die Bedingungen sind oder nicht und verknüpft.
Da würde ich mit dem OA diskutieren, spätestens nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde, würde das auch funktionieren. Allerdings haben die dich dann im Fokus, gütlich ist immer besser.
So wie der Grüne in deinem Bild würde ich aber auch immer parken 😉
Ich hab da schon mehrfach und vor Ort mit der Ordnungsbehörde und der Polizei diskutiert.
Die Polizei steht auf dem Standpunkt, solange man noch irgendwie rauskommt, auch wenn man die Spiegel einklappen und den gegenüberliegenden Bürgersteig benutzen muss, kein Problem
Die Ordnungsbehörde sieht das ähnlich. Die Regelung "1m vor und hinter Absenkungen" ist eher so eine Ermessenssache. Solange man noch raus kommt...nur halt direkt vor der abgesenkten Ausfahrt geht nicht.
Ich könnte ja den den Bürgersteig neu pflastern und die Randsteine weiter absenken. Allerdings geht nur absenken nicht. Wenn man da was ändert, muss das volle Programm bezahlt werden.
Hier mal von der anderen Seite. Alles fein so. Nur, dass man nach rechts die Kurve nicht bekommt und nach links man über den Bürgersteig muss.
Würd ich einen Anfall kriegen wenn ich da wohnen müsste.🙁
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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2022 um 09:26:02 Uhr:
Würd ich einen Anfall kriegen wenn ich da wohnen müsste.🙁
Ich auch!
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2022 um 09:26:02 Uhr:
Würd ich einen Anfall kriegen wenn ich da wohnen müsste.🙁
ich hätte manchmal gerne einen Leo II, dann könnte man einfach drüberfahren.
Aber der passt nicht auf den Stellplatz ):
Zitat:
@gecko999 schrieb am 10. Januar 2022 um 09:30:40 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2022 um 09:26:02 Uhr:
Würd ich einen Anfall kriegen wenn ich da wohnen müsste.🙁ich hätte manchmal gerne einen Leo II, dann könnte man einfach drüberfahren.
Aber der passt nicht auf den Stellplatz ):
Da passt Du aber nicht mehr an die WallBox 😁
Die Lösung war jetzt ganz einfach:
Habe eben mit dem OA telefoniert.
Stellplatz ist nicht genehmigungspflichtig, abgesenkter Bordstein ist nicht notwenig.
Eine Kennzeichnung ist auch nicht nötig, wäre aber hilfreich -> Schild kommt in den nächsten Tagen ran.
Bei der nächsten Wiederholungstat, soll ich direkt anrufen, gibts Knöllchen.
D.H. jeder kann machen „was er oder sie will“? Ehrlich gesagt klingt diese Aussage jetzt sehr verwirrend. Demnach kann ich einfach beschließen meine gesamte Grundstücksgrenze ist Stellplatz, senke den Bordstein nicht ab und mache es nicht kenntlich … und danach sind alle die dort parken Falschparker?
Ich kenne es so auch nicht. Und bei uns kommt auch keiner um ein Knöllchen zu schreiben, die lachen Dich am Telefon aus. Scheint regional unterschiedlich zu sein.
Es muss schon ein Stellplatz da sein. Schild ist hilfreich aber nicht Pflicht.
In NRW ist der Stellplatz wohl nicht genehmigungspflichtig.
@gecko999
Bei dir stand ja in Baugenehmigung oder Bebauungsplan nach deinen Angaben bereits "Vorgarten/Stellplatz" - war also schon optional vorgesehen. Wenn die Ausführung als Stellplatz dann nicht genehmigungspflichtig oder sonstiges ist, ist es dir überlassen. Somit hat sich die Sache für dich ganz positiv geklärt.
Ansonsten sollte jedem klar sein, dass nur dort ein Stellplatz geschaffen werden kann, wo dieser entweder nach den bestehenden Unterlagen vorgesehen ist oder entsprechend neu beantragt wird.
Ahh, ich denke hier wird ein Denkfehler vorliegen. ??????
Das ist schön das ein Stellplatz genehmigungsfrei ist aber was ist mit der Zufahrt über den öffentlichen Grund?
Wie kommst du auf den Stellplatz? Ging es nicht darum??
Was nützt mir der Stellplatz wenn ich über öffentlichem Grund, hier der Bürgersteig mit Bordsteinkante wegen fehlender Genehmigung und Beschilderung nicht drauf komme???
Oder ich versteh die Welt (das Thema) nicht mehr.
Verstehen tu ich aber den der mit nem Leo am liebsten das Problem lösen würde.😉
Hier hätten wir sowas nur mit einem großem Traktor gelöst, Seil dran und weg ziehen🙂
Kommt halt drauf an, was im Bebauungsplan steht oder im Landesrecht (Straßen- und Wegerecht) pauschal verankert ist.
Das kann hier wieder keiner außer @Gecko999 oder eine landesrechtskundige Person beantworten.
Ansonsten halte ich das notwendige Überfahren von Gehwegen zum Erreichen des Stellplatzes (oder einer Zufahrt zum Stellplatz) eher für eine Selbstverständlichkeit, der sich auch der §10 StVO widmet.
Ok, da ich ab jetzt keine Ahnung mehr davon habe, halte ich mich raus.
Bin gespannt wie das hier mal ausgeht.