Zuparken verboten ...

Hallo Gemeinde,

Ich wollte nur mal mein Erlebnis schildern. Bin letztens von der Nachtschicht gekommen ca gegen 8uhr war ich Zuhause und habe gesehen jemand parkt auf meinen Parkplatz. Vor dem Parkplatz ist eine Schranke und ein Schild privatgrundstück ich weiß nicht wie die Person darauf gekommen ist vielleicht hat ja ein Nachbar vergessen die Schranke zu schließen. Auf jeden Fall hatte ich keine Lust gehabt mir woanders ein Parkplatz zu suchen da bei mir sowieso an Parkplatz Mangel herrscht habe ich mich hinter dem Auto gestellt. Es dauert ca 1std dann klingelte eine Dame bei mir und meinte ich soll doch bitte mein Auto wegfahren. Ich meinte ne heute abend wenn ich wieder zur Arbeit fahre nach ca 20 min klingelte die Polizei und meinte zuparken wäre verboten auch wenn sie auf einen privaten Parkplatz geparkt hat. Ich meinte das ich jetzt keine Lust habe weg zu fahren ich würde gerne schlafen. Naja habe doch nachgegeben und habe den wagen weggefahren mich hat bloß so aufgeregt das die Dame meinte sie ist vollkommen im Recht. Dann habe ich sie gefragt warum sie da drin parkt da kam die Antwort habe draußen nix gefunden und sie weiß jetzt nicht wo mein Problem ist stirbt ja keiner dabei. Ich bin fast geplatzt vor Wut aber habe mich beherrscht war auch schon zu müde weil ich endlich schlafen wollte ich finde sowas einfach nur dreist die Leute werden immer schlimmer hat jemand schon ähnliches erlebt? Gruß chris sorry für Rechtschreibfehler ist mit dem Handy verfasst

Beste Antwort im Thema

Das grenzt sehr in Richtung Nötigung! In so einem Fall lässt man das zu Unrecht geparktes Auto abschleppen und keine Selbstjustiz.

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Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 12:11:52 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 30. November 2014 um 11:32:04 Uhr:


Also wenn ich ins StGB schaue, finde ich nach wie vor den § 123.😕
Wie kommst du darauf, dass es den nicht mehr gibt?
Ahnung hast Du auch nicht so richtig 😕
Über welches Thema reden/ schreiben wir hier?

Gab es den mal für den hier beschriebenen Bereich - ja;

bis das BGH festgestellt hat, dass so ein Parkplatz kein Haus ist;

Ob ich Ahnung habe, kannst du nicht beurteilen, also lass die dummen Sprüche. Und um Missverständnisse zu vermeiden, hättest du deine allgemeine Aussage "den Hausfriedensbruch gibt´s schon lange nicht mehr" von vorne herein konkretisieren können, so wie du es jetzt gemacht hast.

Manchmal ist es einfach sich klar auszudrücken.

kurzer Anruf beim Vermieter:
"Hallo, ist schon wieder zugeparkt, soll ich die Miete kürzen bis Sie
alle Maßnahmen eingeleitet haben um das zukünftig zu verhindern?
Oder darf ich mich selbst drum kümmern?"

Und schon hast Du alle Berechtigungen zum Reagieren die Du brauchst.

Wie sieht denn die rechtliche Stabilität folgender Idee aus:

Schild an den Parkplatz:
Mietparkplatz, erste Stunde 100,-€, jede weitere 25€.
Kontakt unter : xxx (beliebige emailadressse)
"Sie haben 10 Tage Zeit zur Kontaktaufnahme
Zechpreller zahlen zusätzlich die Ermittlungskosten und
müssen mit einer Unterlassungsklage rechnen"

Oder aus dem Scherzartikelladen Plastikkacke besorgen und auf die Motorhaube.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 12:56:49 Uhr:



Zitat:

@Celeste schrieb am 30. November 2014 um 12:37:00 Uhr:


Und seit wann ist der Mieter nicht unmittelbarer Grundstücksbesitzer?
Das kannst Du Dir gerne von Deinem Vermieter erklären lassen, wie groß Deine Besitzansprüche und -Rechte auf das Grundstück sind, wenn Du nur ein Parkfeld gemietet hast, alternativ auch von dem Anwalt (und letztendlich Richter) von dem, den Du hast abschleppen lassen und die Kosten dafür erstattet haben willst.

Vermutlich gehörst Du auch zu den Leuten, die ihre Besitzansprüche auf das gesamte Haus ausdehnen, wenn sie nur eine Wohneinheit gemietet haben.

Der Rest zieht sich in der gleichen Logik fort.

Vielen Dank für die wunderbare Reaktion!

Ja, ja,erst Urteile zitieren und dann passen sie einem plötzlich nicht mehr. Hast schon Recht, Richter am BGH sind Laienjuristen, der kommentierende Richter am OLG Düsseldarf hat von Jura keine Ahnung, nur einer hier kennt sich aus... 😁 😎

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 12:11:52 Uhr:



Nein, die Besitzstandstörung (für Wohnungsmieter) wie auch den Hausfriedensbruch (für alle) gibt es bei diesem Thema nicht mehr, auch wenn es mal wieder Neunmalkluge dazu provoziert, eine Aussage in einen völlig anderen Zusammenhang zu setzen, um nichts weiter als ihre Neunmalklugheit beweisen zu müssen.

Selbstverständlich ist ein Mieter eines Parkplatzes der unmittelbare Besitzer. Und wenn fremde diesen Besitz stören hat der Mieter auch alle Rechte, namentlich Beseitigung, Forderung der Unterlassung und ggf. Schadenersatz.

Nur Nötigung (Zuparken), das Recht hat er nicht.

Näheres kann man auch hier nachlesen: http://www.parkplatzdieb.de

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Zitat:

@AS60 schrieb am 30. November 2014 um 14:10:02 Uhr:


Ob ich Ahnung habe, kannst du nicht beurteilen,

Stimmt, Deinen Ahnungen sind für so manchen nicht nachvollziehbar, aber dennoch von einem echten Wissen leicht differenzierbar.

Zitat:

Und um Missverständnisse zu vermeiden, hättest du deine allgemeine Aussage "den Hausfriedensbruch gibt´s schon lange nicht mehr" von vorne herein konkretisieren können, so wie du es jetzt gemacht hast.

Du warst doch mal wieder derjenige, der Beiträge in einen völlig anderen Zusammenhang setzen musste, um Antworten unglaubwürdig darstellen zu können.

Dass Du dieses, Deine Verhalten niemals konkretisierst, weil sonst jedem Deine Intuition augenscheinlich wird, ist schon klar. Dass ich dies nun für Dich gemacht habe - haste halt Pech gehabt.

Zitat:

Manchmal ist es einfach sich klar auszudrücken.

Dann hättest Du vielleicht schreiben sollen, dass sich Dein Beitrag auf völlig anderen Fragestellungen bezieht und hier komplett OT ist, muss man allerdings selbst auch erst erkennen können.

Das Ding mit dem nur irgendwelche Ahnungen haben oder mit Wissen zum Thema beitragen können. Womit sich dann hier auch der Kreis schließt, und über OT auch Gras wachsen sollte - bis die nächste Ziege kommt und sich genötigt fühlt, das wieder abzufressen.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 14:56:31 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 30. November 2014 um 14:10:02 Uhr:


Ob ich Ahnung habe, kannst du nicht beurteilen,
Stimmt, Deinen Ahnungen sind für so manchen nicht nachvollziehbar, aber dennoch von einem echten Wissen leicht differenzierbar.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 14:56:31 Uhr:



Zitat:

Und um Missverständnisse zu vermeiden, hättest du deine allgemeine Aussage "den Hausfriedensbruch gibt´s schon lange nicht mehr" von vorne herein konkretisieren können, so wie du es jetzt gemacht hast.

Du warst doch mal wieder derjenige, der Beiträge in einen völlig anderen Zusammenhang setzen musste, um Antworten unglaubwürdig darstellen zu können.

Dass Du dieses, Deine Verhalten niemals konkretisierst, weil sonst jedem Deine Intuition augenscheinlich wird, ist schon klar. Dass ich dies nun für Dich gemacht habe - haste halt Pech gehabt.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 14:56:31 Uhr:



Zitat:

Manchmal ist es einfach sich klar auszudrücken.

Dann hättest Du vielleicht schreiben sollen, dass sich Dein Beitrag auf völlig anderen Fragestellungen bezieht und hier komplett OT ist, muss man allerdings selbst auch erst erkennen können.

Das Ding mit dem nur irgendwelche Ahnungen haben oder mit Wissen zum Thema beitragen können. Womit sich dann hier auch der Kreis schließt, und über OT auch Gras wachsen sollte - bis die nächste Ziege kommt und sich genötigt fühlt, das wieder abzufressen.

Und es geht weiter mit dem Gesülze.🙄 Anscheinend glaubst du, unfehlbar zu sein, so dass mir ich mir jede weitere Diskussion mit dir erspare. Hätte ja auch nichts mit dem Thema zu tun.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. November 2014 um 14:52:31 Uhr:


Selbstverständlich ist ein Mieter eines Parkplatzes der unmittelbare Besitzer.

Wen interessiert da schon den Unterschied zwischen einem Parkplatz und dem Grundstück.

Zitat:

Und wenn fremde diesen Besitz stören hat der Mieter auch alle Rechte, namentlich Beseitigung, Forderung der Unterlassung und ggf. Schadenersatz.

Absolut richtig, dann wenn eine Besitzstandstörung vor liegt, kleine Feinheit die zwischen der möglichen Forderung der Unterlassung und ggf. Schadenersatz (für die Kosten der Unlassungsforderung) und einer (nicht) möglichen Beseitigung unterscheidet.

Zitat:

Näheres kann man auch hier nachlesen: http://www.parkplatzdieb.de

und bitte ganz genau die Ausführungen zu der Legalität einer Abschlepp- bzw. Umsetzmaßnahme lesen. Wenn man dazu nichts findet, weil da nichts ist, dann denkt man sich das eben.

Zitat:

@Don Potenzo schrieb am 30. November 2014 um 12:03:20 Uhr:


Das ganze ging vor Gericht.

dann wirst du uns ja sicherlich das entsprechende aktenzeichen - bzw. wenn dieses nicht online verfügbar ist, die urteilsbegründung einscannen können ^^

Zitat:

@AS60 schrieb am 30. November 2014 um 15:09:03 Uhr:


Und es geht weiter mit dem Gesülze.🙄

Getroffene Dinges bellen.

Zitat:

Anscheinend glaubst du, unfehlbar zu sein,

Nein, auch wieder etwas, was uns deutlich unterscheidet.

Zitat:

so dass mir ich mir jede weitere Diskussion mit dir erspare.

Mit Trara sich davon machen, so wie es auch noch gestern im Kindergarten geklappt hat. Aus einer Konditionierung kommt man nicht so leicht raus.

Zitat:

Hätte ja auch nichts mit dem Thema zu tun.

und dennoch hat Dich OT wieder nicht davon abgehalten, hier zu schreiben.

Oder war das nur der indirekt geäußerte Wunsch, dass ich Dir hier nicht mehr antworten soll, Du aber uneingeschränkt Deine Ahnungen verbreiten kannst?

Wenn es Dich glücklich macht: dann bin ich jetzt raus.
(und an so einige hier: Das Nachtreten nicht vergessen, zeugt immer von besonderer Seriosität und der eigenen Richtigkeit.)

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 15:10:15 Uhr:


Absolut richtig, dann wenn eine Besitzstandstörung vor liegt,

Korrekt heißt es übrigens Besitzstörung

Zitat:

kleine Feinheit die zwischen der möglichen Forderung der Unterlassung und ggf. Schadenersatz (für die Kosten der Unlassungsforderung) und einer (nicht) möglichen Beseitigung unterscheidet.

Warum sollte eine Beseitigung nicht möglich sein. Die Maßnahme des Abschleppens ist geeignet und verhältnismässig

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 15:10:15 Uhr:


und bitte ganz genau die Ausführungen zu der Legalität einer Abschlepp- bzw. Umsetzmaßnahme lesen. Wenn man dazu nichts findet, weil da nichts ist, dann denkt man sich das eben

Oder man liest ein paar Urteile nach:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PrivatParkverstoss14.php

Also ich kenne es nur das die polizei behauptet. Es währe ruhender verkehr und sie wäre dafür nicht zuständig.

Die Polizei ist nicht zuständig, wenn es privater Grund ist.

So, nach seitenlangem juristischem Schwanzvergleich weiß ich immer noch nicht, wie man gegen aszoziale Fremdparker vorgehen kann. Es kann doch wohl nicht sein, dass sich jeder Depp auf meinem angemieteten Parkplatz stellen kann, und ich den weder zuparken, abschleppen oder sonst was machen kann, ohne finanzielle Abenteuer einzugehen. Wieder ein Beispiel von Täterschutz, die Opfer gehen leer aus?

30 Russen kenne ich auch nicht, die man mal vorstellen könnte, also bitte, Vorschläge. Wie macht man das richtig, ich greife die Frage des TE wieder auf....

Zumindes nach österreichischem Recht ist eine Besitzsörungsklage durch den Mieter möglich.

Der Mieter ist der Besitzer einer gemieteten Wohnung und wird in diesem Besitzverhältnis auch gegen Eingriffe durch den Eigentümer geschützt. Ein unbefugtes Betreten der vermieteten Wohnung durch den Eigentümer wäre eine Besitzstörung.
Ob Wohnung oder Parkplatz dürfte keine Rolle sielen.

https://www.help.gv.at/.../Seite.1010400.html

Vorbeugend hilft nur ein Sperrpfosten o.ä.
Gibt leider zu viele Analphabeten&Ignoranten im Straßenverkehr.
Alle anderen Möglichkeiten dienen ja nur der Genugtuung:
- Abschleppen (Vorkasse)
- Zuparken (Nötigung)
- Miete kürzen (Diskussion mit Vermieter)
Ich fände Erfahrungsberichte zu Unterlassungsverfügungen interessant.
(Kostet den Bösewicht mehr als Abschleppen, dich aber weniger Vorkasse)

Bei Wohnanlagen mit Schranke, private Tiefgaragen o.ä.
Zumachen, sollen sehen wie die rauskommen,
müssten ja für eine Nötigung erstmal rauskriegen wer zugemacht hat.
Und selbst dann würde ich immer den Unwissenden spielen.
"Hä? eingesperrt? Ist doch Privatgrund, alle legitimen Nutzer haben Schlüssel,
hab gesehe, das einer der Nachbarn vergessen hat zuzumachen und habe abgeschlossen,
kenne doch nicht alle Autos hier."

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