Zuparken verboten ...

Hallo Gemeinde,

Ich wollte nur mal mein Erlebnis schildern. Bin letztens von der Nachtschicht gekommen ca gegen 8uhr war ich Zuhause und habe gesehen jemand parkt auf meinen Parkplatz. Vor dem Parkplatz ist eine Schranke und ein Schild privatgrundstück ich weiß nicht wie die Person darauf gekommen ist vielleicht hat ja ein Nachbar vergessen die Schranke zu schließen. Auf jeden Fall hatte ich keine Lust gehabt mir woanders ein Parkplatz zu suchen da bei mir sowieso an Parkplatz Mangel herrscht habe ich mich hinter dem Auto gestellt. Es dauert ca 1std dann klingelte eine Dame bei mir und meinte ich soll doch bitte mein Auto wegfahren. Ich meinte ne heute abend wenn ich wieder zur Arbeit fahre nach ca 20 min klingelte die Polizei und meinte zuparken wäre verboten auch wenn sie auf einen privaten Parkplatz geparkt hat. Ich meinte das ich jetzt keine Lust habe weg zu fahren ich würde gerne schlafen. Naja habe doch nachgegeben und habe den wagen weggefahren mich hat bloß so aufgeregt das die Dame meinte sie ist vollkommen im Recht. Dann habe ich sie gefragt warum sie da drin parkt da kam die Antwort habe draußen nix gefunden und sie weiß jetzt nicht wo mein Problem ist stirbt ja keiner dabei. Ich bin fast geplatzt vor Wut aber habe mich beherrscht war auch schon zu müde weil ich endlich schlafen wollte ich finde sowas einfach nur dreist die Leute werden immer schlimmer hat jemand schon ähnliches erlebt? Gruß chris sorry für Rechtschreibfehler ist mit dem Handy verfasst

Beste Antwort im Thema

Das grenzt sehr in Richtung Nötigung! In so einem Fall lässt man das zu Unrecht geparktes Auto abschleppen und keine Selbstjustiz.

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Für Schüler der Waldorfschulen gibt es jetzt auch diese Schilder.
Sollte auch für reservierte Parkplätze zu finden sein.

Fast.....

Luft aus allen vier Reifen rauslassen......nicht kaputt stechen.

Es gäbe vielleicht eine Lösung bei der man nur Zeit investieren muss...

Sich einfach so vor das Auto stellen, das der Fahrer entweder nicht einsteigen kann oder nicht wegfahren kann. Und dann nen Zettel in die Hand nehmen und gegen unberechtigte Parkplatznutzer demonstrieren. In einer so kleinen Gruppe darf man glaube ich auch ohne Anmeldung demonstrieren und so darf einen glaub ich dann auch keiner der Örtlichkeit verweisen. Falls der andere dann durchzudrehen droht, das Handy sicherheitshalber im Videomodus bereit halten.

Ist zwar bestimmt auch eine "Nötigung", die aber von der Demonstrationstätigkeit überlagert ist. Ich kann ja auch keine Demonstranten wegen Nötigung verklagen weil ich nicht über die Strasse fahren kann.

Ausprobiert habe ich das so noch nicht und bin jetzt einfach mal auf die verschiedenen Ansichten, Meinungen und Reaktionen gespannt 😁

Finde es total verständlich wenn man durch solche Falschparker genervt ist, aber man sollte mal die Kirche im DOrf lassen... Es wurde nur auf dem falschen Parkplatz geparkt und niemanden ins Gesicht bespuckt.

Ein kleiner Zettel an dessen Windschutzscheibe mit dem Hinweis auf den Privatparkplatz sollte reichen.

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 1. Dezember 2014 um 07:22:11 Uhr:


Ein kleiner Zettel an dessen Windschutzscheibe mit dem Hinweis auf den Privatparkplatz sollte reichen.

wärest Du selbst betroffen würdest Du das anders sehen. Gerade in Gebieten mit hohem Parkdruck ist es äußerst ärgerlich, den teuer bezahlten Parkplatz nicht nutzen zu können. Ich wäre da auch sehr konsequent und jeder dieser Parkbazis dürfte sich auf eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung freuen.

Schild an die Einfahrt "Privatgelände. Zufahrt und Betreten verboten."
Wenn dann noch einer rauffährt, kriegt er eine Anzeige wegen Landfriedensbruch oder was-weiss-ich.

Ob so ein Konstrukt möglich ist?
Naja, Landfriedensbruch wohl nicht, denn es ist ja keine tätliche Gewalt im Spiel...

Ich möchte halt erreichen, dass der rücksichtslose Parker auf Privatgelände kriminalisiert wird oder ordentlich zahlen muss, damit "ein echter Lerneffekt" eintritt.

Oder gilt das hier noch (ist von 2003)?
http://www.autobild.de/artikel/parken-auf-privatgelaende-42011.html

Zitat daraus:
Fremdparker 2. Parken auf privatem Grund ist für Fremde in der Regel verboten. Ob das abgestellte Auto tatsächlich stört, ist dabei völlig uninteressant (AG Düsseldorf, Az. 25C 12300/00). Wichtig ist nur, dass der Eigentümer wegen des fremden Wagens nicht jederzeit frei über sein Eigentum verfügen kann. Er darf den Störer abschleppen lassen. Einige Gerichte sehen darin sogar eine mögliche Handlung im Sinne des Autofahrers. Der werde so vor Schadenersatzforderungen bewahrt. Versäumt ein Eigentümer durch die Blockade einen Geschäftstermin und verliert dadurch Geld, kann er das beim Falschparker einklagen.

Irgendwelche Rechte MUSS der Privatbesitzer haben. Kann doch nicht sein, dass man sich alles gefallen lassen muss. Ich würde Abschleppen oder Umsetzen lassen.

k-hm

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. November 2014 um 14:41:04 Uhr:


kurzer Anruf beim Vermieter:
"Hallo, ist schon wieder zugeparkt, soll ich die Miete kürzen bis Sie
alle Maßnahmen eingeleitet haben um das zukünftig zu verhindern?

Lese mal den ersten Post, dann sollte die Antwort vom Vermieter klar sein: "Soll ich die Nebenkosten deutlich erhöhen um Schrankenwärter ein zu stellen?"

Es gibt dort doch bereits eine Schranke. Was bitte kann ein Vermieter dafür, wenn seine Mieter zu faul sind die auch zu nutzen?

Zitat:

@k-hm schrieb am 1. Dezember 2014 um 10:17:40 Uhr:


Irgendwelche Rechte MUSS der Privatbesitzer haben. Kann doch nicht sein, dass man sich alles gefallen lassen muss.

ist doch bereits geklärt: Beseitigung (Abschleppen auf Kosten des Halters), Unterlassung (künftig), Schadenersatz

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. November 2014 um 14:41:04 Uhr:


kurzer Anruf beim Vermieter:
"Hallo, ist schon wieder zugeparkt, soll ich die Miete kürzen bis Sie
alle Maßnahmen eingeleitet haben um das zukünftig zu verhindern?
Oder darf ich mich selbst drum kümmern?"

Und schon hast Du alle Berechtigungen zum Reagieren die Du brauchst.

Sowas passiert, wenn man Zitate aus dem Zusammehang reißt.

Mein post sollte die Frage klären ob der Mieter&Nutzer oder der Vermieter
rechtliche Schritte einleiten darf, mit dieser Aussage hätte wohl kein Vermieter was dagegen, wenn der Mieter sich selber um Fremdparker kümmert.

Da sich der thread aber schon zum 2ten Mal im Kreis dreht, könnte er auch geschlossen werden.

Mich interessiert aber immer noch ob jemand praktische Erfahrungen mit
Unterlassungverfügungen via Anwalt hat.

Wenn klar ersichtlich ist, dass es sich um einen Privatparkplatz auf Privatgrund handelt, gibt es - zumindest in Ö - die Möglichkeit einer Besitzstörungsklage.

Moin!

Dass, wie in D üblich, der Geschädigte noch vor dem Schädiger "buckeln" muss, ist auch in diesem Zusammenhang nichts Neues.

Ein Bekannter von mir, der eine Garage mit entsprechend abgesenktem Randstein im Münchner Glockenbachviertel hat (die schiere Parkplatzkatastrophe), hat sich ein paar von diesen Dingern hier:

http://www.ebay.de/.../350812125987?...

bestellt.

Er bietet den Besitzstörern, die vor der Garage parken, an die Kralle gegen Barzahlung von 100 Eur zu entfernen. Werden die Leute pampig und rufen die Polizei, war er es einfach nicht. Wie soll man das auch beweisen?

Das Tor ist natürlich mehr als deutlich als Ausfahrt kenntlich gemacht. Wer dort parkt, ignoriert ganz bewusst die Rechte anderer.

Meist klappt´s. Manche lassen den Wagen abschleppen und die Kralle in einer Werkstatt entfernen. Die Rechnung versuchen sie dann, erstattet zu bekommen. Bislang ohne Erfolg.
Der Eigentümer und Besitzer der Garage ist ja auch nicht immer anzutreffen. Wenn er weg muss, haben die Leute eben Pech gehabt.
Er besitzt zwei weitere Autos/Stellplätze in der Nähe, also ist er stets mobil und macht sich einen Spass daraus.

Wichtig dabei: jeder hat die Wahl, sich einen legalen Parkplatz zu suchen.

Die Alternative wäre noch, die Seitenscheibe des Falschparkers einzuschlagen und den Wagen wegzuschieben. Ist natürlich illegal, kann aber höchst wirkungsvoll sein.

Solange es keine nennenswerte Handhabe gegen solche Falschparker gibt, muss man sich eben selbst helfen.
Ich sehe beim "Zuparken" zunächst gar kein Problem, sofern das alles auf dem privaten Grundstück passiert. Man kann den Wagen ja sofort wegfahren, wenn das erhöhte Parkplatznutzungsentgelt von 100 Eur in bar bezahlt worden ist.
Dies müsste die Polizei dann auch unterstützen, zumindest indem ein Aktenzeichen angelegt und die Personalien aufgenommen werden. Bis das alles erledigt und ich erst mal von der Toilette runter bin, hat der Falschparker eine Stunde Zeit verloren und wird sich das merken.
Sofort abschleppen ist wohl eher unrealistisch. Die Polizei wird immer zunächst versuchen, den Halter des zuparkenden Fahrzeuges zu ermitteln. Das alles dauert. Und nur darum geht´s.

M. D.

Mann mann mann....🙄🙄🙄🙄

Ich glaube ich habe jetzt die beste Lösung für euch:
1.Parkplatz verminen.
2.Private Sicherheitsfirma zur Bewachung engagieren.
3.Wenn du das nächste Mal zum Parkplatz kommst und er ist besetzt: Auf die Lauer legen und den Halter ermorden.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 1. Dezember 2014 um 10:53:29 Uhr:


Mann mann mann....🙄🙄🙄🙄

Ich glaube ich habe jetzt die beste Lösung für euch:
1.Parkplatz verminen.
2.Private Sicherheitsfirma zur Bewachung engagieren.
3.Wenn du das nächste Mal zum Parkplatz kommst und er ist besetzt: Auf die Lauer legen und den Halter ermorden.

Verrat mir doch mal wo dein Parkplatz ist.

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 1. Dezember 2014 um 10:49:15 Uhr:


Er bietet den Besitzstörern, die vor der Garage parken, an die Kralle gegen Barzahlung von 100 Eur zu entfernen. Werden die Leute pampig und rufen die Polizei, war er es einfach nicht. Wie soll man das auch beweisen?

Super Lösung. Dann wird der Falschparker die Kralle zerschneiden und dann? Wenn man Anzeige wegen Sachbeschädigung macht kommt eine wegen Nötigung zurück.

Einzig sinnvolle Lösungen bieten ein Pfosten/Schranken oder ähnliches. Alles andere wird oder kann zu Ärger führen.

Moin!

Das Ding kostet 18 Eur. Von einer Schadenersatzforderung kann keine Rede sein.

M. D.

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