Zulassungsfrage

Hallo,

vorab ich weiß nicht ob hier das richtige forum für soetwas ist.

Habe folgendes Problem, habe mir ende mai einen Polo gekauft, ohne TÜV, beim Verkauf habe ich alles mitbei bekommen, Brief Schein etc.

Jetzt habe ich in der zwischenzeit den Polo für den TÜV vorbereitet und auch bekommen
(TÜV geht auch nur mit Brief- später dazu)

In der zwischenzeit habe ich auch einen umzug durchgemacht und renoviert, jetzt kommt das größte Problem.

Den Brief habe ich, aber den Schein , der ist bei dem ganzen hin und her verschütt gegangen.

Und ohne Schein kann ich die kiste nicht anmelden, was kann ich also jetzt tun?

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


nö. Habe ich aber schon selber so gehandhabt.
Nur weil der TE einmal die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Hand hatte ist das noch lange kein Grund dass er selber den Verlust erklären kann. Wenn man das so handhaben würde was hätte das für Folgen, dann könnte ja jeder den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklären. 😠

Das ist doch Unsinn 🙄 Der TE kann deswegen die EV machen (oder eine Verlusterklärung), weil er derjenige ist, der die ZB I eben verloren hat. An wen dann die neu ausgestellte ZB I geht, wäre zu prüfen, hier eindeutig an den TE, da er das Fahrzeug gekauft hat. Wo soll da ein Problem liegen? Außer natürlich, dass man künstlich eins herbeireden will 🙄

Und wenn er eine nette Zulassungsstelle hat, dann muss gar keine Ersatz-ZB I ausgestellt werden, sondern einfach nur die neue im Rahmen der Umschreibung auf den TE...

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Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Es ist Unsinn zu sagen, dass jeder eine Verlusterklärung abgeben kann, der http://www.motor-talk.de/.../zulassungsfrage-t5042387.html?... bestimmte ZB I schon mal in der Hand hatte 🙄 Das hast du gesagt, jetzt stell dich doch nicht so an 🙄 Und Augsburg hat eben entschieden, dass eine EV abzugeben ist. Warum maßt du dir an, darüber urteilen zu können? Kennst du die Situation dort? Also, besser still sein....du wirst dazu kaum eine qualifizierte Aussage treffen können...

Gut, dass ich hier bei mir nur nette Leute mit Ahnung auf der Zulassungsstelle habe, woanders würde ich vielleicht freiwillig mein Auto abgeben oder den Zulassungsbezirk wechseln 🙄 Manchmal...

Vielleicht solltest du dir noch einmal die geschriebenen Texte von mir durchlesen dann wirst du feststellen, dass ich nichts anderes zum Ausdruck gebracht habe, wie Du es selbst auch schreibt.

Vielleicht war zur Verwirrung eine Aussage dazwischen, die auf die Aussage von KaiR " wenn man die ZUB II mal in der Hand hatte ", könnte man auch die Erklärung abgeben. Das war nur ironisch gemeint, ohne böse Absicht. 🙂

Es wäre nett, wenn man Unstimmigkeiten via per SN aus der Welt schafft. Dort kann man sich schon mal seine Meinung sagen, wenn es über der Gürtellinie bleibt.

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