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Zulassungsfrage

Themenstarteram 2. September 2014 um 17:16

Hallo,

vorab ich weiß nicht ob hier das richtige forum für soetwas ist.

Habe folgendes Problem, habe mir ende mai einen Polo gekauft, ohne TÜV, beim Verkauf habe ich alles mitbei bekommen, Brief Schein etc.

Jetzt habe ich in der zwischenzeit den Polo für den TÜV vorbereitet und auch bekommen

(TÜV geht auch nur mit Brief- später dazu)

In der zwischenzeit habe ich auch einen umzug durchgemacht und renoviert, jetzt kommt das größte Problem.

Den Brief habe ich, aber den Schein , der ist bei dem ganzen hin und her verschütt gegangen.

Und ohne Schein kann ich die kiste nicht anmelden, was kann ich also jetzt tun?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

nö. Habe ich aber schon selber so gehandhabt.

Nur weil der TE einmal die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Hand hatte ist das noch lange kein Grund dass er selber den Verlust erklären kann. Wenn man das so handhaben würde was hätte das für Folgen, dann könnte ja jeder den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklären. :mad:

Das ist doch Unsinn :rolleyes: Der TE kann deswegen die EV machen (oder eine Verlusterklärung), weil er derjenige ist, der die ZB I eben verloren hat. An wen dann die neu ausgestellte ZB I geht, wäre zu prüfen, hier eindeutig an den TE, da er das Fahrzeug gekauft hat. Wo soll da ein Problem liegen? Außer natürlich, dass man künstlich eins herbeireden will :rolleyes:

 

Und wenn er eine nette Zulassungsstelle hat, dann muss gar keine Ersatz-ZB I ausgestellt werden, sondern einfach nur die neue im Rahmen der Umschreibung auf den TE...

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Handelt es sich um Brief und Schein oder ZUB I + II ?

 

Man kann in Deinem Fall keine konkrete Antwort geben, weil es die meisten Zulassungsstellen etwas unterschiedlich handhaben. Ich empfehle Dir, Dich mit Deiner jetzigen Zulassunsstelle in Verbindung zu setzen und den Fall direkt dort zu klären.

Themenstarteram 2. September 2014 um 18:43

Zulassungsbescheinigung Teil 2 habe ich

Eine definive Auskunft bekommst du garantiert nur bei deiner zuständigen Zulassungsstelle.

Den Schein oder ZUB I einfach als verloren melden, dann wird dir ein neuer ausgestellt. Evtl. sind neue Kennzeichen fällig, hängt von der Behörde ab. Ein Problem ist ein verlorener Schein / ZUB I aber nun wirklich nicht.

Er bekommt eh einen neuen ZUB I, da das Fahrzeug neu/wieder zugelassen wird.

Wie beschrieben, am besten VORAB mit der Zulassungsstelle klären.

Ohne ZUB I kann er es aber nicht ummelden, daher muss er die ZUB I als verloren melden.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

 

Wie beschrieben, am besten VORAB mit der Zulassungsstelle klären.

:rolleyes:

Was willste da groß klären, eine verlorene ZUB muss immer als verloren gemeldet werden. Das ist bei allen Zulasungsstellen gleich.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Den Schein oder ZUB I einfach als verloren melden, dann wird dir ein neuer ausgestellt. Evtl. sind neue Kennzeichen fällig, hängt von der Behörde ab. Ein Problem ist ein verlorener Schein / ZUB I aber nun wirklich nicht.

Wenn das alles so einfach wäre ! :mad:

Es gibt sogar Zulassungsstellen, die verlangen eine eidesstattliche Versicherung auch beim verlorenen Schein / ZUB I. Soweit mit bekannt sagt man in der Stadt Hummel Hummel u.s.w.

Wer kann nun eine solche Versicherung abgeben ? Der Halter sollte eigentlich dann als Antwort kommen. Ist der TE der eingetragene Halter ?

Wenn der TE Glück hat, verzichtet die Zulassungsstelle darauf und nimmt vom TE eine Verlusterklärung ab, aber wird dazu einen Kaufvertrag verlangen, aus dem hervor geht, dass beim Kauf die ZUB I mit übergeben wurde.

Es gibt sogar noch Zulassungsstellen in Deutschland, die noch nicht einmal direkt Online zum KBA sind. Wenn in diesen Fällen die ZUB I fehlt und das Fahrzeug zusätzliche Anbauten/Veränderungen hat könnten die Daten nicht vom KBA abgeholt werden, somit benötigt diese Zulassungsstelle eine Datenbescheinigung der ausstellenden Zulassungsstelle.

Ja, wenn alles so einfach wäre ! ;)

Drum TE, rufe Deine für Dich zuständige Zulassungsstelle an und frage direkt nach.

Es wird üblicherweise

  • vom Verfügungsberechtigten = Halter eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz abgegeben oder
  • vom Eigentümer eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorgelegt.

Was genau welches Amt haben will, kann man ebenfalls üblicherweise auf dessen Webseiten nachlesen. An dem ganzen Prozedere wird der TE aber nicht vorbeikommen.

Die eidesstattliche Versicherung kann nur derjenige abgeben, der die ZB I auch verloren hat. Dabei ist es erstmal vollkommen unerheblich, ob derjenige der Halter ist oder nicht. Gibt jemand anderes die EV ab, obwohl er gar keine Angaben zum Verlust machen kann, ist das eine falsche Versicherung an Eides statt. Was es dafür geben kann, steht im StGB.

Und beim Verlust der ZB I ist die zuständige Zulassungsstelle zu fragen, ob eine EV abgegeben werden muss oder nicht, die entscheidet das, niemand anders.

Genau so. Anscheinend hat der TE die Bescheinigung aber schon in der Hand gehabt und kann die Verlusterklärung daher selber abgeben. Ist eigentlich kein großes Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Genau so. Anscheinend hat der TE die Bescheinigung aber schon in der Hand gehabt und kann die Verlusterklärung daher selber abgeben. Ist eigentlich kein großes Problem.

Bist du vom Fach ?

nö. Habe ich aber schon selber so gehandhabt.

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