ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zulassungsfrage

Zulassungsfrage

Themenstarteram 2. September 2014 um 17:16

Hallo,

vorab ich weiß nicht ob hier das richtige forum für soetwas ist.

Habe folgendes Problem, habe mir ende mai einen Polo gekauft, ohne TÜV, beim Verkauf habe ich alles mitbei bekommen, Brief Schein etc.

Jetzt habe ich in der zwischenzeit den Polo für den TÜV vorbereitet und auch bekommen

(TÜV geht auch nur mit Brief- später dazu)

In der zwischenzeit habe ich auch einen umzug durchgemacht und renoviert, jetzt kommt das größte Problem.

Den Brief habe ich, aber den Schein , der ist bei dem ganzen hin und her verschütt gegangen.

Und ohne Schein kann ich die kiste nicht anmelden, was kann ich also jetzt tun?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

nö. Habe ich aber schon selber so gehandhabt.

Nur weil der TE einmal die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Hand hatte ist das noch lange kein Grund dass er selber den Verlust erklären kann. Wenn man das so handhaben würde was hätte das für Folgen, dann könnte ja jeder den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklären. :mad:

Das ist doch Unsinn :rolleyes: Der TE kann deswegen die EV machen (oder eine Verlusterklärung), weil er derjenige ist, der die ZB I eben verloren hat. An wen dann die neu ausgestellte ZB I geht, wäre zu prüfen, hier eindeutig an den TE, da er das Fahrzeug gekauft hat. Wo soll da ein Problem liegen? Außer natürlich, dass man künstlich eins herbeireden will :rolleyes:

 

Und wenn er eine nette Zulassungsstelle hat, dann muss gar keine Ersatz-ZB I ausgestellt werden, sondern einfach nur die neue im Rahmen der Umschreibung auf den TE...

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

nö. Habe ich aber schon selber so gehandhabt.

Nur weil der TE einmal die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Hand hatte ist das noch lange kein Grund dass er selber den Verlust erklären kann. Wenn man das so handhaben würde was hätte das für Folgen, dann könnte ja jeder den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklären. :mad:

Ich hoffe das uns der TE aufklären wird wenn er bei der Zulassungsstelle war.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

nö. Habe ich aber schon selber so gehandhabt.

Nur weil der TE einmal die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Hand hatte ist das noch lange kein Grund dass er selber den Verlust erklären kann. Wenn man das so handhaben würde was hätte das für Folgen, dann könnte ja jeder den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklären. :mad:

Das ist doch Unsinn :rolleyes: Der TE kann deswegen die EV machen (oder eine Verlusterklärung), weil er derjenige ist, der die ZB I eben verloren hat. An wen dann die neu ausgestellte ZB I geht, wäre zu prüfen, hier eindeutig an den TE, da er das Fahrzeug gekauft hat. Wo soll da ein Problem liegen? Außer natürlich, dass man künstlich eins herbeireden will :rolleyes:

 

Und wenn er eine nette Zulassungsstelle hat, dann muss gar keine Ersatz-ZB I ausgestellt werden, sondern einfach nur die neue im Rahmen der Umschreibung auf den TE...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Nur weil der TE einmal die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Hand hatte ist das noch lange kein Grund dass er selber den Verlust erklären kann. Wenn man das so handhaben würde was hätte das für Folgen, dann könnte ja jeder den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklären. :mad:

Das ist doch Unsinn :rolleyes: Der TE kann deswegen die EV machen (oder eine Verlusterklärung), weil er derjenige ist, der die ZB I eben verloren hat. An wen dann die neu ausgestellte ZB I geht, wäre zu prüfen, hier eindeutig an den TE, da er das Fahrzeug gekauft hat. Wo soll da ein Problem liegen? Außer natürlich, dass man künstlich eins herbeireden will :rolleyes:

 

Und wenn er eine nette Zulassungsstelle hat, dann muss gar keine Ersatz-ZB I ausgestellt werden, sondern einfach nur die neue im Rahmen der Umschreibung auf den TE...

Wir verlangen beim Verlust der ZUB I nur eine allgemeine Verlusterklärung und ein Nachweis der Verfügungsberechtigung. Ob es Sinn macht oder Unsinn ist, wenn das eine andere Zulassungsstelle anders handhabt werde ich nicht beurteilen und das steht mir auch nicht zu und ich glaube auch keinem anderen. In vielen Jahren Zulassungsstelle erlebt man so manches. Der da noch nichts mit zu tun hatte wird m.E. kaum eine Aussage dazu treffen können.

Leider gibt es immer böse Buben, die nur schlechtes im Sinn haben. Das einige Zulassungsstellen - besonders Grosse - entsprechend reagieren - unter Beachtung der gesetzl. Möglichkeiten - ist m.E. normal. Leider trifft es dann stets alle.

Hier nur mal ein Beispiel, vielleicht sollte man die mal über den Sinn oder Unsinn aufklären :)

http://www.landkreis-augsburg.de/.../Fahrzeugzulassung.aspx?...

 

Es ist Unsinn zu sagen, dass jeder eine Verlusterklärung abgeben kann, der eine bestimmte ZB I schon mal in der Hand hatte :rolleyes: Das hast du gesagt, jetzt stell dich doch nicht so an :rolleyes: Und Augsburg hat eben entschieden, dass eine EV abzugeben ist. Warum maßt du dir an, darüber urteilen zu können? Kennst du die Situation dort? Also, besser still sein....du wirst dazu kaum eine qualifizierte Aussage treffen können...

 

Gut, dass ich hier bei mir nur nette Leute mit Ahnung auf der Zulassungsstelle habe, woanders würde ich vielleicht freiwillig mein Auto abgeben oder den Zulassungsbezirk wechseln :rolleyes: Manchmal...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Es ist Unsinn zu sagen, dass jeder eine Verlusterklärung abgeben kann, der eine bestimmte ZB I schon mal in der Hand hatte :rolleyes: Das hast du gesagt, jetzt stell dich doch nicht so an :rolleyes: Und Augsburg hat eben entschieden, dass eine EV abzugeben ist. Warum maßt du dir an, darüber urteilen zu können? Kennst du die Situation dort? Also, besser still sein....du wirst dazu kaum eine qualifizierte Aussage treffen können...

 

Gut, dass ich hier bei mir nur nette Leute mit Ahnung auf der Zulassungsstelle habe, woanders würde ich vielleicht freiwillig mein Auto abgeben oder den Zulassungsbezirk wechseln :rolleyes: Manchmal...

Hast du was getrunken oder verstehtst Du etwas nicht ? Man lese mal .... und beleidige nicht immer Mitglieder. Kennst Du die Verhaltensregeln nicht. Das was Du da schreibst habe ich zu keiner Zeit behauptet, das war ein anderer. Frechheit . Dorfdepp

 

Man man erst lesen, dann überlegen, Zusammenhänge begreifen, Ironie verstehen und dann ..... kleine Hilfe, erste Seite, KaiR

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Man man erst lesen, dann überlegen, Zusammenhänge begreifen, Ironie verstehen und dann ..... kleine Hilfe, erste Seite, KaiR

Lesen, Denken, Verstehen, noch mal denken, dann erst schreiben.

Bei einem Kauf kommt es auf Einigung und Übergabe an. Papiere und Fahrzeug wechseln Zug um Zug gegen Übergabe des Geldes den Besitzer. Ab dem Moment, wo der neue Käufer die Papiere in der Hand hält ist er der Eigentümer. Ab dem Moment ist er auch verantwortlich für die Papiere. Und wenn dann die Zulassungsbescheinigung weg ist, wer kann dann wohl die EV abgeben? Bestimmt nicht mehr der ursprüngliche Eigentümer, er hat die Papiere ja nicht verloren. Das wird der neue Besitzer tun.

Nein Kai, das siehst du bestimmt vollkommen falsch. Das haben nur wir beide so verstanden und gesagt. Bitte denke noch einmal über deinen Beitrag nach :D Wo kämen wir denn da hin...

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Man man erst lesen, dann überlegen, Zusammenhänge begreifen, Ironie verstehen und dann ..... kleine Hilfe, erste Seite, KaiR

Lesen, Denken, Verstehen, noch mal denken, dann erst schreiben.

Bei einem Kauf kommt es auf Einigung und Übergabe an. Papiere und Fahrzeug wechseln Zug um Zug gegen Übergabe des Geldes den Besitzer. Ab dem Moment, wo der neue Käufer die Papiere in der Hand hält ist er der Eigentümer. Ab dem Moment ist er auch verantwortlich für die Papiere. Und wenn dann die Zulassungsbescheinigung weg ist, wer kann dann wohl die EV abgeben? Bestimmt nicht mehr der ursprüngliche Eigentümer, er hat die Papiere ja nicht verloren. Das wird der neue Besitzer tun.

Aus diesem Grund wird bei uns für eine verlorende ZUB I auch keine EV abverlangt, sondern nur ein Eigentumsnachweis ( z.B. Kaufvertrag ). Denn wie soll denn Bitteschön die Zulassungsstelle wissen, dass ein Eigentumswechsel stattgefunden hat ?

Z.B. Scheidungskriege und Nachlass beim Todesfall und auch Insolvenzverfahren sind sehr oft Streitpunkte bei Eigentumsverhältnissen, da wird dann schon mal versucht ein Fahrzeug beiseite zu schaffen.

Alles Andere waren Wortspiele:

" Nur weil einer mal eine ZUB I in der Hand hatte ....." das wäre allein kein Grund anzunehmen, dass er der Eigentümer ist ;)

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

" Nur weil einer mal eine ZUB I in der Hand hatte ....." das wäre allein kein Grund anzunehmen, dass er der Eigentümer ist ;)

das hat aber auch niemand geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

" Nur weil einer mal eine ZUB I in der Hand hatte ....." das wäre allein kein Grund anzunehmen, dass er der Eigentümer ist ;)

das hat aber auch niemand geschrieben.

Nein ?

1. Seite, Du selbst !

Genau so. Anscheinend hat der TE die Bescheinigung aber schon in der Hand gehabt und kann die Verlusterklärung daher selber abgeben. Ist eigentlich kein großes Problem.

Sorry, habe versehentlich auf " Danke " gedrückt !

Offensichtlich konnte man das schon richtig so verstehen wie ich es auch gemeint hatte. Das Du es nicht konntest ist nicht mein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Offensichtlich konnte man das schon richtig so verstehen wie ich es auch gemeint hatte. Das Du es nicht konntest ist nicht mein Problem.

???

Nee is schon klar.............;)

q.e.d.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Es ist Unsinn zu sagen, dass jeder eine Verlusterklärung abgeben kann, der http://www.motor-talk.de/.../zulassungsfrage-t5042387.html?... bestimmte ZB I schon mal in der Hand hatte :rolleyes: Das hast du gesagt, jetzt stell dich doch nicht so an :rolleyes: Und Augsburg hat eben entschieden, dass eine EV abzugeben ist. Warum maßt du dir an, darüber urteilen zu können? Kennst du die Situation dort? Also, besser still sein....du wirst dazu kaum eine qualifizierte Aussage treffen können...

 

Gut, dass ich hier bei mir nur nette Leute mit Ahnung auf der Zulassungsstelle habe, woanders würde ich vielleicht freiwillig mein Auto abgeben oder den Zulassungsbezirk wechseln :rolleyes: Manchmal...

Vielleicht solltest du dir noch einmal die geschriebenen Texte von mir durchlesen dann wirst du feststellen, dass ich nichts anderes zum Ausdruck gebracht habe, wie Du es selbst auch schreibt.

Vielleicht war zur Verwirrung eine Aussage dazwischen, die auf die Aussage von KaiR " wenn man die ZUB II mal in der Hand hatte ", könnte man auch die Erklärung abgeben. Das war nur ironisch gemeint, ohne böse Absicht. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen