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Zulassungsbescheinigung 1 + 2, oleole

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 5:17

Moin,

gestern habe ich das endlich mal geschafft zur Zulassungsstelle zu fahren und meine Änderungen eintragen zu lassen um meine Zettelsammelung im Handschuhfach los zu werden.

Gesagt getan, nach nur einer Stunde Warten kam ich dran....der gutgelaunte Behördenvertreter fing schon an zu grinsen und murmelte was von "es lebe die EU". Die PS eintragen - kein Problem und schnell gemacht. Aber der Rest meiner Änderungen liegt jetzt im Verantwortungsbereich des Fzg-Halters und noch besser beim Umschreiben auf die neuen EU-Papiere fliegen alle alternativ-Rad/Reifengrössen raus. Ergebnis: die 15" Grösse, die ausgetragen werden sollte ist jetzt als einzige Grösse in den Papieren stehen geblieben :D - oleole es lebe die Bürokratie. Und meine Zettelsammlung werde ich wohl auch weiterhin im Handschuhfach rumfahren, falls mal jemand von den Behörden fragt....

Grüsse aus HH

11 Antworten
am 28. Juni 2006 um 6:59

moin,

weiß seit gestern auch, was es heißt diese teile zu haben.

da neuwagen habe ich auch das "EC Certificate of Conformity" in Händen und da stehen ne menge rad/reifenkombinationen drin

den Hirschen hat man mit trotz vorlage des zertifikats nicht eingetragen, also alles in die mappe.

ja, die alten papiere werden bei änderungen einbehalten, so hab ich für den wohnwagen nun auch I+II (aber auch den alten Brief, der kommt in die Mappe)

am 28. Juni 2006 um 11:52

Die neuen EU-Papiere sind in der Tat problematisch, insb. der Punkt, der die zulässige Reifengrösse betrifft. Spätestens dieser Punkt betrifft wohl jeden Fahrzeughalter (denn Tuning/Veränderungen macht ja nicht jeder). Ab sofort wird nur noch eine (!) zulässige Reifengrösse in die EU-Papiere eingetragen. Der Halter muss selbst "nachweisen" (leider wird nirgendwo konkret erwähnt, WIE dieser Nachweis auszusehen hat), dass die montierten Reifen zulässig sind, z.B. durch das erwähnte COC-Papier. Bei älteren Fahrzeugen könnte dies allerdings schwierig (vor 1995 z.B. kein COC-paper) werden. (Und außerdem habt ihr ja auch schon bemerkt: Wer fährt schon immer mit den ganzen Zetteln im Handschuhfach durch die Gegend?).

Der TüV hat schon eine neue Einnahmequelle ausgemacht: Dort kann man per e-Mail für nur 9,99 Euro eine Liste der zulässigen Reifen für sein Fahrzeug bestellen.

Wäre auch mal interessant in eine Polizeikontrolle zu kommen... Kann ich dort z.B. die Bedienungsanleitung als Nachweis vorlegen oder eine Kopie des (entwerteten) alten Scheins?!

Das ist mal übrigens mal wieder typisch die deutsche (!) Bürokratie: EU-Papiere müssen schnellstmöglich eingeführt werden, die deutschen Verordnungen werden aber nicht angepasst! In den meisten EU-Ländern gibt es nämlich keine derart strikten Regeln für vorgeschriebene Reifen/Felgen-Kombinationen (dort liegt es in der Verantwortung des Halters/Fahrers).

Insofern kann ich deinen Frust, tebege, gut nachvollziehen!

jan900

Hallo!

Da kann man echt nur hoffen,das man die Deutsche Bürokratie nicht zu oft belästigen muß.....

Gruß,Thomas

am 28. Juni 2006 um 14:31

@Jan900,

"Das ist mal übrigens mal wieder typisch die deutsche (!) Bürokratie: EU-Papiere müssen schnellstmöglich eingeführt werden, die deutschen Verordnungen werden aber nicht angepasst! In den meisten EU-Ländern gibt es nämlich keine derart strikten Regeln für vorgeschriebene Reifen/Felgen-Kombinationen (dort liegt es in der Verantwortung des Halters/Fahrers).

Insofern kann ich deinen Frust, tebege, gut nachvollziehen!"

Da muss ich Dir leider wiedersprechen, wie Du schon sagst es sind EU-Papiere und hier in Schweden steht genau das selbe wie in Deutschland inkl. Reifengrösse und etc. drauf !!! Sonst könnte man sich den Quatsch schenken.

mfg.

sa-ko

Zitat:

Original geschrieben von Jan900

Der Halter muss selbst "nachweisen" (leider wird nirgendwo konkret erwähnt, WIE dieser Nachweis auszusehen hat), dass die montierten Reifen zulässig sind, z.B. durch das erwähnte COC-Papier.

Das stimmt so wohl nicht. Die Beweislast liegt NICHT beim Halter.

http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...

am 28. Juni 2006 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von DJD

Das stimmt so wohl nicht. Die Beweislast liegt NICHT beim Halter.

http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...

Da hat DJD Recht. Wirst du im Straßenverkehr kontrolliert, liegt die Beweislast zunächst bei den Polizeibeamten. D.h. in der Praxis: Die schreiben sich vor Ort alles wissenswerte auf und werden sich dann beim TÜV oder Hersteller oder wem auch immer informieren, ob z.B. die Rad-Reifenkombi zulässig ist...

Man könnte aber den entwerteten Schein oder Brief (sofern man ihn denn zurückbekommt; ist regional auch verschieden / 5 Euro für die Kaffeekasse sollen schon Wunder bewirkt haben :D), mitführen und bei der Kontrolle vorlegen. Da freut ihr euch und der Schutzmann auch.

Lars...

am 28. Juni 2006 um 16:44

@sa-ko

Die Schweden sind eben genauso korrekt wie die Deutschen! :D

@DJD und Lars76

Wirklich interessant, was ihr herausgefunden habt! Ein freundlicher Polizeibeamter, den ich vor einigen Wochen mal danach gefragt hatte, war übrigens in diesem Punkt ganz anderer Meinung...

Na, vielleicht war der auch nur nicht richtig informiert?! :confused:

Da könnte die Ordnungsmacht ja bald alle Hände voll zu tun haben, wenn die korrekten Reifendimensionen bei jedem Fahrzeug ermittelt werden müssen...

Also gilt: Immer schön den alten Schein in Kopie mitführen um Konflikten aus den Weg zu gehen, oder?

Gruß, jan900

Hallo!

Oder man organisiert sich einen kleinen Ordner für die Bescheinigungen und einen Klappstuhl,damit die Obrigkeit beim kontrollieren und nachlesen gemütlich sitzen kann.....

Gruß,Thomas

am 28. Juni 2006 um 17:25

Bitte keinen Sarkasmus...

Nichts desto Trotz, ist es doch nicht zuviel verlangt, die Gutachten mitzuführen. Sooo viele werden es ja dann doch nicht sein. Des weiteren könnte man ja im Falle eines Falles den Schutzleuten erklären, dass man die gesamten Unterlagen zu Hause, griffbereit, liegen hat.

Ein Blick in diese Unterlagen und der Schutzmann weiß, dass alles seine Richtigkeit hat. Und man wird nicht wieder so schnell kontrolliert werden.

Das wäre doch mal was :D!

Lars...

am 28. Juni 2006 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von Lars76

Bitte keinen Sarkasmus...

Nichts desto Trotz, ist es doch nicht zuviel verlangt, die Gutachten mitzuführen. Sooo viele werden es ja dann doch nicht sein.

Doch...Sarkasmus ist das Einzige was bei diesem Blödsinn weiterhilft! Eigentlich war es auch nicht anders zu erwarten. Dass der Amtsschimmel in unserem Behörden- und Beamtenstaat keine bürgerfreundliche Regelung einführt, war abzusehen. Im Zweifelsfall wird der Fahrzeugführer bzw. der Fahrzeughalter nämlich die Probleme haben. Alle Gutachten mitführen, eventuell sogar den alten Fahrzeugschein? Das ist doch Unfug und für den Bürger eine Zumutung! Wie wird das in ein paar Jahren wenn das Fahrzeug vielleicht einige Male den Halter gewechselt hat? Ob dann noch alle Unterlagen da sind?

In den Zulassungsstellen und Kraftverkehrsämtern werden die Regelungen zudem teilweise unterschiedlich und mitunter falsch gehandhabt. Bestimmte Änderungen müssen nämlich nach wie vor in den EU-Zulassungsbescheinigungen eingetragen werden. Dies gilt z.B. für Rad/Reifenkombinationen, für die keine ABE existiert und die nicht in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt sind. Diese müssen nach wie vor auf dem Weg der Einzelabnahme nach §21StVZO geprüft, abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wenn jetzt jemand so etwas schon in den "alten" Papieren eingetragen hatte, hat er ja noch nicht einmal ein Gutachten darüber, weil bei der Einzelabnahme der TÜV direkt den Fahrzeugbrief geändert hat. Rate mal, was die Tippsen in den Zulassungsstellen mit solchen Eintragungen machen...?

Auch sonst sehe ich nur Nachteile für den BÜRGER:

  • Die Umstellung Auf die neuen Fahrzeugpapiere bei Umzug, Halterwechsel, etc. kostet SEIN Geld
  • Die Historie älterer Fahrzeuge wird für IHN durch die Beschränkung auf zwei Haltereinträge wesentlich schwerer nachvollziehbar
  • ER wird durch die EU-einheitlichen Papiere besser "kontrollierbar"
  • Vorteile für den BÜRGER? -> KEINE !!!!!!!!!!!!!!!

Ich bin gespannt, wie lange sich der deutsche Michl diese Bevormundung durch deutsche und europäische Bürokraten noch bieten lässt.

Grüße

Marcus

P.S.: An meinen "Freizeit-Fahrzeugen" (nicht am Saab) habe ich zahlreiche Sondereintragungen. Die Fahrzeuge haben alle mehrseitige Fahrzeugscheine (mit "Anhängen", natürlich noch die "alten" Papiere-> jetzt bloß nicht umziehen). Ich glaube, dass ich deshalb die Problematik schon beurteilen kann. Mit den freundlichen Mitarbeitern auf der Zulassungsstelle lag ich jedenfalls auch bisher schon häufiger im Clinch, weil die Damen und Herren dort ja oft nicht mal in der Lage sind, den Namen richtig vom Ausweis abzuschreiben. Ganz zu schweigen von irgendwelchen Sondereintragungen. Das Beste in diesem Zusammehang war mal eine Hubraumvergrößerung mit Leistungssteigerung am Motorrad. Dort wurde nur der geänderte Hubraum eingetragen, die geänderte KW-Zahl, die höhere Endgeschwindigkeit etc. wurde "vergessen". Ich habs dann erst Zuhause gemerkt und durfte dann nochmal hinfahren....

P.P.S:

Auszug aus einem KBA-Dokument zu dem Thema Reifen (Dokument: hier ) :

Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.

Also am besten gleich den "Webauftritt des Fahrzeugherstellers" mitführen (braucht man dafür ein UMTS-Handy?). Dann kann man im Zweifelsfall die Rechtmäßigkeit der Reifen nachweisen und erspart sich die Diskussion mit der Rennleitung, zu der sich die "Beweislastumkehr" eventuell noch nicht rumgesprochen hat.

Hallo!

@ Fiatfahrer Das deckt sich so in etwa mit meinen Erfahrungen in der Zulassungsstelle Meckenheim,Kreis Siegburg.Wenn ich in meiner Firma so arbeiten würde wie diese Leute dort,hätte ich bald keinen Job mehr.

Gruß,Thomas

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