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Zulassungsbescheinigug 1+2 weg, tüv abgelaufen, was nun??

Themenstarteram 13. Juni 2011 um 14:05

Hallo, also meine frage ist, was muss man als erstes machen, tüv oder neuen fahrzeugschein besorgen(wenn ja wo?)??

Beste Antwort im Thema

Tja, also hier in dem Fall sollte der TE zuerst mal prüfen ob er denn einen neuen Teil II der Zulassungsbescheinigung (vormals Brief) bekommt. Dazu muss er das Eigentum nachweisen. Ist er Erbe, geht das mit dem Erbschein. Ist er Käufer geht es mit dem Kaufvertrag, wobei da die Zulassungsstelle den Verkäufer prüfen wird ob er als Erbe eingetragen ist.

Ist der Teil II denn endlich erstellt, geht es am besten mit einem Kurzzeitkennzeichen und dem Teil II zur HU. Ist die HU bestanden, geht es wier zur Zulassungsstelle mit der eVB und einem Kontonachweis. Dort wird dann der Teil I (vormals Schein) erstellt und damit ist das Auto zugelassen.

Das normale Zulassen mit vorangegangener HU liegt mit neuen Schildern so bei 160€.

Grüße

Steini

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Das normale Zulassen mit vorangegangener HU liegt mit neuen Schildern so bei 160€.

in monaco? in deutschland kann das nämclich nicht sein....oder hast du hu gebühren mit rein gerechnet?

Selbst inkl. HU Gebühren bissl happig?!

am 13. Juni 2011 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von robbe112

...

glaub ich nicht

Na sag schon, um was für ein Auto handelt es sich denn.

Oder willst du uns dumm sterben lassen. :D

Themenstarteram 13. Juni 2011 um 16:17

seat marbella

am 13. Juni 2011 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von robbe112

seat marbella

Ohje,

dann wist du warscheinlich mehr ausgeben müssen was das Auto noch wert ist. :D

Themenstarteram 13. Juni 2011 um 16:37

hab ich doch geschrieben:D

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Das normale Zulassen mit vorangegangener HU liegt mit neuen Schildern so bei 160€.

in monaco? in deutschland kann das nämclich nicht sein....oder hast du hu gebühren mit rein gerechnet?

schilder liegen bei 15€ online und 30€ beim schilderheini

neuer schein plus brief um die 60€

paar stempel keine 5€

Ich meinte schon incl der HU, sollte aber auch beim ersten mal verständlich gewesen sein.

OK, dann rechnen wir mal:

30€ Schilder

60 € Zulassung (incl. der Plaketten)

90€ HU komplett bei einem Fahrzeug ohne OBD

==

180€

Selbst wenn ich jetzt noch die Schilder aus dem WWW beziehe sind es noch 165€

Ich habe mich also um satte 5€ verrechnet und entschuldige mich dafür beim TE.....

Was der Spruch mit Monaco jetzt hier soll verstehe ich allerdings immer noch nicht, außer das evtl dort schon Ferien sind und hier deswegen so viele schreiben die keine Ahnung haben und erst selbst keine Antworten geben, dann aber die Antworten der anderen auseinander nehmen und sich dabei noch blamieren........

Grüße

Steini

am 13. Juni 2011 um 17:27

Wenn das Auto schon 10 Jahre (abgemeldet) steht ist garantiert so einiges am Auto zu machen.

Soviel ich weiß muss dann auch eine Vollabnahme beim TÜV gemacht werden.

Da kommt bestimmt ein hoher 3 oder sogar ein vierstelliger Eurobetrag zusammen bis man damit

auf die Straße kommt. 

Ist das das Auto wirklich wert?

Dafür bekommt man sogar ein gut erhaltenes Autochen mit TÜV, reinsetzen und losfahren.

Siehe Bild.

Nein, ist nicht zu verkaufen. :D

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wenn das Auto schon 10 Jahre (abgemeldet) steht ist garantiert so einiges am Auto zu machen.

Soviel ich weiß muss dann auch eine Vollabnahme beim TÜV gemacht werden.

Da kommt bestimmt ein hoher 3 oder sogar ein vierstelliger Eurobetrag zusammen bis man damit

auf die Straße kommt. 

Ist das das Auto wirklich wert?

Dafür bekommt man sogar ein gut erhaltenes Autochen mit TÜV, reinsetzen und losfahren.

Siehe Bild.

Nein, ist nicht zu verkaufen. :D

Ich hätte Bedenken, dass beim ersten Start der Zahnriemen reißt, wenn der nicht vorher ausgetauscht wurde. Ergo brauchst du, wenn du das rechtlich einwandfrei machen willst, jemanden, der dir die Karre in die Werkstatt bringt (Abschleppwagen oder passender Anhänger, welcher ein passendes Zugfahrzeug erfordert und wo Klasse B meist nicht ausreicht) - Abschleppseil dürfte nicht erlaubt sein, da kein Notfall.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Ich hätte Bedenken, dass beim ersten Start der Zahnriemen reißt, wenn der nicht vorher ausgetauscht wurde.

Der Zahnriemen reißt garantiert nicht... der hat nämlich keinen :D

hey steini...

deshalb ja auch meine frage ob die hu incl. is ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von notting

Ich hätte Bedenken, dass beim ersten Start der Zahnriemen reißt, wenn der nicht vorher ausgetauscht wurde.

Der Zahnriemen reißt garantiert nicht... der hat nämlich keinen :D

Dann ist ja gut. Trotzdem hätte ich Zweifel, dass der es nach 10 Jahren Stand ohne kaputtzugehen in die Werkstatt schafft.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Trotzdem hätte ich Zweifel, dass der es nach 10 Jahren Stand ohne kaputtzugehen in die Werkstatt schafft.

Da stimme ich dir zu, Reifen, Bremsen, Inspektion inkl. Ölwechsel kann man mind. einplanen... Bremsleitungen etc. müssten auch kontrolliert werden, alles in allem sicher nicht lohnenswert. Wie bereits gesagt wurde, dafür bekommt man schon mind. das gleiche Modell incl. neuer HU ;)

am 13. Juni 2011 um 17:47

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren

www.google.de/search?q=Vollgutachten+gem%C3%A4%C3%9F+%C2%A7+21+StVZO

*** gelöscht ***

Vollabnahme braucht es nicht mehr wenn das KFZ schon mal in D zugelassen war oder ein CoC vorliegt.

Grüße

Steini

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