Zulassung ohne Leergewichtsangabe nicht (mehr) möglich?
Ich nenne seit 22 Jahren einen Eriba-Nova 540 mein eigen. Der gute ist EZ 1993, also jetzt 32 Jahre alt. Nun muss eine technische Änderung eingetragen werden, für die ich ein TÜV-Gutachten habe. Allerdings hat der Prüfer kein Leerwicht ermittelt oder zumindest nicht im Gutachten angegeben (obwohl der Wagen leer vorgeführt wurde). Vor 32 Jahren wurde für Anhänger generell kein Leergewicht angegeben, irgendwann wurde das dann obligatorisch. Die Zulassungsstelle hat mir nun mitgeteilt, dass ohne Leergewichtsangabe die Änderung nicht möglich ist, wörtlich hieß es "das Programm braucht da eine Zahl". Ich will den Wohnwagen nicht noch einmal komplett ausräumen - das ist nämlich echt sehr viel Aufwand.
Ich frage mich, wie das wäre, wenn man so einen alten Wagen kauft und anmelden will - brauchen die dann auch ein Leergewicht? Hat da jemand Erfahrungen?
Und/oder besitzt jemand einen Hymer 540 aus ca. 1993 mit 1.500 Kg zul. GG und einer Leergewichtsangabe? Die Dame bei der Zulassungsstelle meinte nämlich, sie habe nach Vergleichsfahrzeugen gesucht, die die gleichen Daten UND eine Leergewichtsangabe haben... Falls jemand so einen Wagen mit Länge: 7320, Breite: 2380 und Höhe: 2520 hat , darf er sich gern melden😁
...ich seh mich schon wieder alles auspacken - grrr.
16 Antworten
Nä, ne?!?
Die Dame „braucht für das Programm eine Zahl“?
Bei Kleinanzeigen steht z. Zt. einer drin (genauer gesagt „Eriba Nova 540 L“ aus 2009), bei dem vermerkt ist:
Zul. Gesamtgewicht 1.700 kg
Leergewicht 1.380 kg
(Die dort genannten Abmessungen stimmen jedenfalls ungefähr).
Passt das für Deinen? Sonst gucke doch einfach mal selber bei Kleinanzeigen oder mobile.de o. ä.
Viel Erfolg 🍀
Hab zwar einen ERIBA Nova 521 aus '95 aber auch dort ist kein Leergewicht angegeben. Liegt es vielleicht an der Zulassung als Wohnwagen? Alternativ könnte man sich bei Hymer die alten Prospekte herunterladen und dort nach dem Leergewicht schauen.
P.S. ich hab das bei mir auf dem Rechner. Angegeben ist er im Prospekt mit 1190kg leer. Schreib mich einfach an, wenn du es benötigst.
Bei meinem Eriba Nova von 2004 ist auch kein Leergewicht eingetragen.
Ich vermute stark, dass wir das wieder mal der EU zu verdanken haben.
Welche technische Änderung hast du denn vorgenommen?
Ist zwar OT, aber was die bekloppte EU so alles fabriziert, habe ich grade mit meinem Motorrad von 1994 hinter mir:
Eigentlich ist eine Angabe des Leergewichtes Humbug.
Es kommt ja immer darauf an was man an Zubehör eingebaut hat. Ist z.B. ein Mover, oder eine Markise, oder Beides verbaut, ist das Leergewicht schon wieder falsch und völlig irrelevant.
Auch im Betrieb interessiert Niemanden, auch keinen Polizisten das Leergewicht, es zählt nur das zulässige Gesamtgewicht, sowohl beim Wohnwagen, wie auch beim Zugwagen. Das darf nicht überschritten werden, egal welches Leergwicht der Wagen hat.
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Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldung - ich bin völlig mit Euch einig. Eine einfach "Angabe" wie z.B. Prospekt o.ä. genügt natürlich nicht... Ich habe den Wohnwagen selbst gewogen (beim Entsorger), da ich wissen will, was ich denn nun zuladen darf. Von dem Wiegen gibt es ein Foto, aber eben keine Aussage eines Gutachters mit Stempel. Sie wäre wohl bereit, etwas einzutragen, was bei einem baugleichen Wagen IN DEN ZULASSUNGSDOKUMENTEN eingetragen ist - wenn ich ihr die vorlege. Das wird vermutlich ein Suchen nach der Nadel im Heuhaufen, da anno 1993 Wohnwagen noch recht "hemdsämelig" gebaut wurden - die haben teilweise im Wagen gemessen und danach den Möbelbau gemacht...
Räum doch nur das Wesentliche raus, fahr einfach damit erneut zum Wiegen und nimm den Wert wie er ist. Für DICH ist es doch völlig irrelevant, ob er dabei etwas schwerer ist.
in meinem Fendt Bj 2009 steht ein Leergewicht von 1380 bis 1530 kg, sprich nicht fix, sondern von bis. Tatsächlich wurde er papiermäßig auf 1700 kg Gesamtgewicht aufgelastet, steht auch drin und nur das interessiert bei einer evtl Kontrolle.
Manchmal denke ich, da macht jede Zulassungsstelle was sie gerade will, oder für richtig hält. Ich hatte auch schon ältere Wohnwagen zugelassen, in deren Papieren kein Leergewicht angegeben war, war nie ein Thema.
Wie gesagt das Leergewicht ist ja immer abhängig davon was nicht schon serienmäßig beim Kauf eingebaut ist. Machst du nur eine feste Markise dran, stimmts schon nicht mehr.
Ich würde mit dem Wowa so wie er ist auf die Waage fahren und mir das Ergebnis eintragen lassen.
Ist doch eh egal, was er leer wiegt...
Zitat:
@tomold schrieb am 23. Mai 2025 um 13:44:51 Uhr:
Ich würde mit dem Wowa so wie er ist auf die Waage fahren und mir das Ergebnis eintragen lassen.
Ist doch eh egal, was er leer wiegt...
Unserer Bürokratie ist oft gar nichts egal, selbst wenn es in der Praxis nicht die geringste Rolle spielt. Das Schlimmste daran ist, dass sich manche Bürokraten ihre eigenen Interpretationen zusammenbesteln.
Als wir 2013 unseren Wohnwagen kauften, brauchte er eine Vollabnahme. Der Prüfer hat ins Gutachten überall 1.300 kg eingetragen. Leergewicht, Gesamtgewicht. Hat nie jemanden gejuckt.
Ich hatte bei meinem Caddy in Vollaustattung wegen der Tempo100-Regelung ein möglichst hohes Leergewicht eingetragen habe wollen. Es stand aber das Leergewicht einer nackten Handwerker-Blechkiste drin (1450kg oder so).
Nach Absprache mit dem Baurat dann zum Wertstoffhof mit seiner obligatorisch geeichten Waage gefahren und gewogen. Dann für einen 10er in die Kaffeekasse einen Wiegezettel bekommen mit dem Kennzeichen drauf. Und dann beim TÜV die Eintragung auf (echte) 1965kg „ohne technische Änderung“ bescheinigt bekommen und die Zulassungsstelle hat’s eingetragen.
Alles gut…
Jetzt muss der zukünftige Wowa, falls das zul Gesgew. tatsächlich drüber liegen sollte, „ohne technische Änderung“ auf 1965 kg abgelastet werden.
Dazu muss er noch nichtmal gewogen werden.
Daher mein grundsätzlicher Tip: Kommunikation ist alles. Das was wir hier schreiben ist uninteressant. Einfach mit deiner(!) Zulassungsstelle klären, wie das Leergewicht dokumentiert werden soll und dann notfalls zum TÜV und dort ebenfalls geklärt, ob der eine Wägung braucht, oder ob er formlos ein Leergewicht bescheinigen kann.
Aufgrund der vielen Rückmeldungen will ich Euch gern weiter auf dem Laufenden halten. Die Werkstatt, die beim TÜV das Gutachten beauftragt hat, hat die jetzt angeschrieben, mit der Frage/Bitte, ob sie das Leergewicht das ich ermittelt habe noch ins Gutachten aufnehmen. Das Ergebnis der Anfrage wird sicher erst nächste Woche kommen. Falls die das nicht machen, werde ich zumindest eine ganze Menge ausräumen und dann zum Wiegen beim TÜV hier vor Ort vorstellig werden.
Und um die Frage zu beantworten, warum ich eine technische Änderung brauche: Ich habe ein Planendach drauf bauen lassen, mit dem der Wagen auch fahren darf. Durch den Aufbau ändern sich die Maße in Länge, Breite und Höhe - und das muss eingetragen werden.
@bebahunter so ein Dach ist normal nicht zum Fahren, sondern für Standwohnwagen gedacht um ihn z.B. vor Hagel zu schützen.
Wenn man damit auch fahren will, verändert das das ganze Fahrzeug, in den Maßen, wie auch im Fahrverhalten, es benötigt dann eine ganz neue Zulassung, sofern das überhaupt zulassungsfähig ist.
Das ist jetzt natürlich eine völlig andere Situation
Nein, ist es nicht. Natürlich muss so ein Dach von einem Gutachter "begutachtet" werden und vom Grunde und im konkreten Einzelfall nach Montage am Wohnwagen abgenommen werden. Dann muss man die technischen Änderungen eintragen lassen. Ich habe das Gutachten, das wurde auch gar nicht in Zweifel gezogen bzw. hinterfragt - das einzige Problem ist, dass der Gutachter kein Leergewicht eingetragen hat - vielleicht hat er den Wagen ja sogar gewogen (ich war nicht dabei) und hat es nur nicht eingetragen. Deshalb ja auch die Nachfrage beim TÜV. Im Übrigen habe ich den Wagen aus der Werkstatt 200 Km nach Hause gefahren und kann sagen, dass sich das Fahrverhalten nicht signifikant geändert hat. Zu der ganzen "Dachgeschichte" werde ich aber nach ersten Nutzungserfahrungen noch berichten - wäre hier o.T.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 24. Mai 2025 um 09:20:27 Uhr:
@bebahunter so ein Dach ist normal nicht zum Fahren, sondern für Standwohnwagen gedacht um ihn z.B. vor Hagel zu schützen.
Wenn man damit auch fahren will, verändert das das ganze Fahrzeug, in den Maßen, wie auch im Fahrverhalten, es benötigt dann eine ganz neue Zulassung, sofern das überhaupt zulassungsfähig ist.
Das ist jetzt natürlich eine völlig andere Situation