Zulassung ohne Leergewichtsangabe nicht (mehr) möglich?
Ich nenne seit 22 Jahren einen Eriba-Nova 540 mein eigen. Der gute ist EZ 1993, also jetzt 32 Jahre alt. Nun muss eine technische Änderung eingetragen werden, für die ich ein TÜV-Gutachten habe. Allerdings hat der Prüfer kein Leerwicht ermittelt oder zumindest nicht im Gutachten angegeben (obwohl der Wagen leer vorgeführt wurde). Vor 32 Jahren wurde für Anhänger generell kein Leergewicht angegeben, irgendwann wurde das dann obligatorisch. Die Zulassungsstelle hat mir nun mitgeteilt, dass ohne Leergewichtsangabe die Änderung nicht möglich ist, wörtlich hieß es "das Programm braucht da eine Zahl". Ich will den Wohnwagen nicht noch einmal komplett ausräumen - das ist nämlich echt sehr viel Aufwand.
Ich frage mich, wie das wäre, wenn man so einen alten Wagen kauft und anmelden will - brauchen die dann auch ein Leergewicht? Hat da jemand Erfahrungen?
Und/oder besitzt jemand einen Hymer 540 aus ca. 1993 mit 1.500 Kg zul. GG und einer Leergewichtsangabe? Die Dame bei der Zulassungsstelle meinte nämlich, sie habe nach Vergleichsfahrzeugen gesucht, die die gleichen Daten UND eine Leergewichtsangabe haben... Falls jemand so einen Wagen mit Länge: 7320, Breite: 2380 und Höhe: 2520 hat , darf er sich gern melden😁
...ich seh mich schon wieder alles auspacken - grrr.
16 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Mai 2025 um 12:55:55 Uhr:
Bei meinem Eriba Nova von 2004 ist auch kein Leergewicht eingetragen.
Ich vermute stark, dass wir das wieder mal der EU zu verdanken haben.
Das hat genau nix mit der EU zu tun, ebensowenig die Thematik mit den Reifen. Nach EU-Regelung gibt es keine Reifenfabrikatsbindung, das betrifft nur Motorräder mit deutscher Typgenehmigung. Genauso die Leergewichtsthematik, in den meisten EU-Ländern stehen gar keine oder kaum technische Daten in den Papieren.
Sinnvoll ist es IMHO schon das tatsächliche Leergewicht zu messen und einzutragen, einfach damit der Nutzer anhand der Papiere direkt sehen kann wie viel er zuladen darf. M.W. ist aber bei Anhängern/Wohnwagen die Leergewichtsangabe nicht verpflichtend in den Papieren. Bei den meisten Wohnwagen steht keins drin - eben wegen der Thematik Mover, Markise, ... und allem was das Leergewicht teils deutlich verändert.