Zulassung EU Neuwagen ohne vorherige Tageszulassung in BaWü

Hallo zusammen,

ich möchte morgen meinen bestellten und jetzt bereitstehenden EU-Neuwagen zulassen.
Aus den Informationen der Zulassungsstelle werde ich nicht richtig schlau und ein vorheriger Anruf bei der Zulassungsstelle hat auch keine sichere Auskunft ergeben.

Mir liegen vom Händler folgende Unterlagen vor:
1. COC
2. Fahrzeugbrief aus dem EU-Heimatland ohne Vorbesitzer bzw. vorheriger Zulassung.
3. Die Rechnung vom deutschen Händler nach deutschem Recht inkl.:
- ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Hinweis Neuwagen
- Standort DE
- Landesversion EU
- FIN entsprechend dem Fahrzeugbrief

Import unabhängige Unterlagen wie SEPA-Mandat, eVB-Nummer usw. sind vollständig vorhanden.

Hat dort von Euch bereits jemand Erfahrungen mit einer solchen Zulassung in Baden-Württemberg sammeln können?
Bekomme ich mein Auto mit diesen Unterlagen problemlos zugelassen?

Reicht der Zulassungsstelle die ausgewiesene MwSt auf der orig. Rechnung, als Nachweis der abgeführten Steuer? Ich selber habe nichts an das Finanzamt abgeführt und keine weiteren Unterlagen dazu.

Oder wird mich, wie man immer mal wieder liest die Überführung via Kurzzeitzulassung (nur Haftpflichtschutz) zwecks Vorführung bei der Zulassungsstelle ereilen?

Danke wenn Ihr Eure Erfahrung hier teilt und Gruß,
Martin

21 Antworten

Es passt auch nicht in die heutige Zeit, dass jemand keine Versicherung für sein Fahrzeug hat.
Und da bist Du als Geschädigter bestimmt froh..wenn sich der Amtsschimmel drum bemüht, dass das nur ein paar wenige sind und nicht die Mehrheit.
Den irgendwann kann jeder mal in die Misere kommen einen Fremdverschuldeten Unfall zu haben. Nur mal ein Beispiel.

Welche unterschiedlichen Vorschriften für gleiche Produkte meinst Du?
Es gibt auch Vorschriften, die einen Ermessensspielraum beinhalten, da ist das nun mal so, und nicht jeder Fall ist identisch

@windelexpress

Wie ist denn der genaue Ablauf eines vorher zugeteilten Kennzeichens?

Und was ist auch der Unterschied zum reservierten Kennzeichen mit vorliegender EVB.

Hängt vom Anwenderprogramm der Zulassungsstelle ab. Jedenfalls muss das Kennzeichen der Fin zugeteilt werden.
Reserviert man das Kennzeichen beim abmelden aufs Fahrzeug, ist es für 12 Monate diesen noch zugeteilt.

Dies ist bei einer Kennzeichenreservierung nicht der Fall.
Des Weiteren muss die eVB Fahrten mit ungesiegeltem Kennzeichen abdecken. Ist bei den meisten zwar der Fall, kann man aber nur sehen,wenn man die eVB abruft oder es auf dem Ausdruck mit vermerkt ist

Letztlich hängt beides von der örtlichen Handhabung ab, sowohl die Vorabzuteilung als auch die Identifikation.

Es gibt zwar hier in der Gegend eine Zulassungsstelle, die sogar einen überdachten Vorführplatz hat (siehe Bild; wenn der nicht letztens weggeschwommen ist...), aber ich habe den Eindruck, dass die Mehrheit doch lieber eine FIN-Bestätigung von einer Prüforganisation haben möchte. Was ich durchaus verstehen kann, denn die Identifikation des Fahrzeugs vor Ort stellt doch einen erheblichen Zeitaufwand dar, in der die sachbearbeitende Person nichts anderes machen kann.

BTW, Achtung: häufig akzeptiert man nur maximal drei Tage alte FIN-Bestätigungen.

Dsc
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Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. März 2023 um 19:52:59 Uhr:


Es passt auch nicht in die heutige Zeit, dass jemand keine Versicherung für sein Fahrzeug hat.
Und da bist Du als Geschädigter bestimmt froh..wenn sich der Amtsschimmel drum bemüht, dass das nur ein paar wenige sind und nicht die Mehrheit.
Den irgendwann kann jeder mal in die Misere kommen einen Fremdverschuldeten Unfall zu haben. Nur mal ein Beispiel.

Welche unterschiedlichen Vorschriften für gleiche Produkte meinst Du?
Es gibt auch Vorschriften, die einen Ermessensspielraum beinhalten, da ist das nun mal so, und nicht jeder Fall ist identisch

Niemand behauptet hier, daß man keine Versicherung haben soll/darf und eine durchgängige europäische Lösung würde das in keinster Weise befördern.
Unterschiedliche, überflüssige Vorschriften: das fängt schon damit an, daß bei uns ein D auf dem Schild stehen muß und in Frankreich ein F und daß ich das Auto nochmal neu zulassen muß, wenn ich nach Portugal umziehe.
Aber der Deutsche hängt nun mal an seinem Amtsschimmel, versteh ich schon ;-)

... die Amtsschimmeln in anderen Ländern lassen sich oft auch nicht anders Reiten ... ja manchmal noch viel bekloppter.

Ist dann schon "lustig" wenn man ein Mehrfamilienhaus sieht und dan fast jeder Eingangstür (Aussentrppe zur nächsten Etage) hängt eine andere Hausnr. 😁

Servus zusammen,

dann muss ich nun noch eine Lanze für unsere Amtsschimmel brechen, auch wenn ich bei meiner heutigen Import-Zulassung rund 1,5 Stunden mit einem halben Gestüt derer das Vergnügen hatte, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Letzt endlich war für mich heute das Resultat meines Besuches der Zulassungsstelle entscheidend.
Die Zulassung ist erfolgt und das ganze auch ohne das Fahrzeug vorstellen zu müssen.

Die Auskünfte von 'windelexpress' und 'moto-tubby' sind 100%ig, großen dank an Euch zwei :-)

In BaWü ist also die Zulassung eines EU-Neuwagen mit dem Fahrzeugschein des Ursprungslandes ohne vorherige Zulassung, der COC und der Rechnung des Importhändlers ohne größere Hürden möglich ??

Dann kann ich diese Woche unseren neuen Zweitwagen, VK Versichert beim Import-Händler abholen und muss ihn nicht erst mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen und nochmal zwecks Vorführung zur Behörde.

Ich danke Danke Euch für die rege Beteiligung an meinem Anliegen und allseits gute Fahrt,
Martin

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