Zulässiges Gesamtgewicht, zwei unterschiedliche Angaben
Moin Zusammen,
in meinen Fahrzeugpapieren und auf dem Typenschild im Gaskasten steht, dass mein WoWa eine zulässige Gesamtmasse von 1500 kg hat. Ist bei mir immer Grenzwertig, aber es passt und wenn ich die Zelt und Lebensmittel im Auto transportiere reicht das auch.
Heute habe ich mal einen Blick auf das Typenschild des Fahrgestells geworfen. Danach habe ich 1700 kg.
Wer kann mir zu dieser Differenz etwas sagen?
Stimmen diese Angaben nicht? Oder, ist gar problemlos möglich aufzulasten...
Grüße
ZafPom
Beste Antwort im Thema
Vielleicht wurde der Wowa Mal abgelastet und ein neues Schild in den Flaschkasten geklebt?
Wie ist das eigendlich, wenn ein Auto einen Anhänger zieht, der ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat, als das Auto ziehen darf? Zählt nicht nur das tatsächliche Gewicht vom Anhänger und macht ablasten überflüssig?
33 Antworten
Sicher das sich die 1700Kg auf das Fahrgestell beziehen? Denke eher das ist die Technische Gesamtmasse der verbauten Achse, also nicht unbedingt ein Hinweis das der Rest auch für 1700Kg geeignet ist
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. Juni 2020 um 21:27:56 Uhr:
Sicher das sich die 1700Kg auf das Fahrgestell beziehen? Denke eher das ist die Technische Gesamtmasse der verbauten Achse, also nicht unbedingt ein Hinweis das der Rest auch für 1700Kg geeignet ist
Habe ich doch schon in Beitrag#2 geschrieben.
Zitat:
@4Takt schrieb am 7. Juni 2020 um 14:53:21 Uhr:
..aber trotzdem vorher mal die Achse, die Bremse und die Auflaufvorrichtung auf 1700 kg prüfen, denn alle Komponenten müssen nämlich für 1700 kg ausgelegt sein..
Du willst die Achse prüfen, ich sage das Typenschild IST von der Achse, schon ein wenig unterschiedlich!
Zitat:
@harzmazda schrieb am 7. Juni 2020 um 15:28:13 Uhr:
Vielleicht wurde der Wowa Mal abgelastet und ein neues Schild in den Flaschkasten geklebt?Wie ist das eigendlich, wenn ein Auto einen Anhänger zieht, der ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat, als das Auto ziehen darf? Zählt nicht nur das tatsächliche Gewicht vom Anhänger und macht ablasten überflüssig?
Ja, ist nicht notwendig, sonst dürfte auch kein Kleinwagen und fast kein kompakt PKW mit einem ungebremsten 750kg Anhänger unterwegs sein.
Aber für die 100er Regelung muss ggf. abgelastet werden, das zul. GG vom Wowa muss kleiner als das Leergewicht des Zugwagens sein. Von manchen Campern wird regelrecht ums Gewicht gefeilt. PKW nachwiegen, die Papiere ändern und event. auch noch den Wowa ablasten.
Die Begrenzung wegen 3,5t des gesamten Zuges für den "B" Führerschein wurde ja schon erwähnt.
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Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. Juni 2020 um 21:59:48 Uhr:
Du willst die Achse prüfen, ich sage das Typenschild IST von der Achse, schon ein wenig unterschiedlich!
Ist doch egal. Wir meinen doch beide dasselbe oder nicht? Das das Typenschild, für was auch immer, alleine nicht ausreicht, um genau zu wissen, ob die anderen Komponenten auch für 1700 kg geeignet sind.
Zitat:
@4Takt schrieb am 8. Juni 2020 um 08:28:07 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. Juni 2020 um 21:59:48 Uhr:
Du willst die Achse prüfen, ich sage das Typenschild IST von der Achse, schon ein wenig unterschiedlich!
Ist doch egal. Wir meinen doch beide dasselbe oder nicht? Das das Typenschild, für was auch immer, alleine nicht ausreicht, um genau zu wissen, ob die anderen Komponenten auch für 1700 kg geeignet sind.
Moin, du hattest weiter oben geschrieben, dass man diese Komponenten prüfen müsste. Nur wie? Ich persönlich würde es dem TÜV servieren. .....???
Zitat:
@harzmazda schrieb am 8. Juni 2020 um 11:08:10 Uhr:
..dass man diese Komponenten prüfen müsste. Nur wie? Ich persönlich würde es dem TÜV servieren..
Das kostet aber Geld und wenn eine Komponente zu schwach ist, ist das Geld trotzdem weg. Die Achse, die Bremse, der Rahmen und die Auflaufeinrichtung haben alle ein eigenes Typenschild. Suchen und gucken, was drauf steht, kann man doch eigentlich auch selbst.
Und wie schon zuvor geschrieben reicht das den Prüfern idR nicht. Die wollen immer eine kostenpflichtige Unbedenklichkeitsbescheinigung des WW-Herstellers.
Nicht mein Prüfingenieur von TÜV Rheinland. Hängt eigentlich nur von dem jeweiligem Prüfer ab.
Ich empfehle die Nachfrage mit FIN beim Hersteller. Ich hatte schon Mal den gleichen Fall und eine Auflastung war nur mit großen Umbaumaßnahmen möglich, obwohl auf dem Typschild des Fahrgestells bereits die höhere Angabe vorgegeben war.
Eine Auflastung kann beim Hersteller schon beim Kauf Kostenpflichtig mitbestellt werden und ist nachträglich auch wieder nur durch kostenpflichtige Herstellerbescheinigung beim Tüv auflastbar.
Normal ist doch fast immer zwischen Leer und Gesamtgewicht 200 kg Differenz plus die Stützlast die zum Zugfahrzeug dazu gerechnet wird.
Wenn ich nun meine 100 kg Stützlast an meinem Allrad voll ausnutze stehen mir somit 300 kg an Zuladung zur Verfügung.
Das reicht doch für Mover, Vorzelt im WoWa, vollen Gasflaschen und halber Füllung der Toilette und vom Wassertank allemal aus um noch diverses weitere an persönlichen Utensilien und Vorräten und Klamotten drin zu verstauen.
Zur Not kann man ja auch noch das ein oder andere in den Kofferraum packen.
Fahrräder kann man heutzutage überall günstig mieten.
Zitat:
@Marlon58 schrieb am 14. Juni 2020 um 22:45:38 Uhr:
..Fahrräder kann man heutzutage überall günstig mieten.
Aber nur, wenn man keine Ansprüche an diese Mieträder hat, aber wer z.B. ein hochwertiges MTB-Fully oder ein E-Bike hat, wird mit diesen Mieträdern wohl kaum zufrieden sein.
Die 200 kg Zuladung hast Du aber nur mit Basisausstattung. Jedes Extra zieht davon was ab, inzwischen auch bei den Herstellern in KG angegeben. Also 200 kg wären mir deutlich zu wenig, alleine schon wegen TV, Klima und Rädern. Mieträder sind keine Option, wenn man die eigenen nutzen möchte und etwas Ansprüche hat.
Zitat:
@sam66 schrieb am 15. Juni 2020 um 09:32:56 Uhr:
Die 200 kg Zuladung hast Du aber nur mit Basisausstattung. Jedes Extra zieht davon was ab, inzwischen auch bei den Herstellern in KG angegeben
Daher sind viele völlig überrascht, wenn sie bei einer Kontrolle auf der Waage stehen....
Moin, mich würde die Rechtsgrundlage über das Abziehen der Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers interessieren.
Ist das egal ob Ein oder Mehrachser?
Lkw ziehen auch Tandemanhänger und da ist die Praxis nicht anwendbar. Guten Start in die Woche Gruß Reinhard