Zulässiges Gesamtgewicht, zwei unterschiedliche Angaben

Moin Zusammen,

in meinen Fahrzeugpapieren und auf dem Typenschild im Gaskasten steht, dass mein WoWa eine zulässige Gesamtmasse von 1500 kg hat. Ist bei mir immer Grenzwertig, aber es passt und wenn ich die Zelt und Lebensmittel im Auto transportiere reicht das auch.

Heute habe ich mal einen Blick auf das Typenschild des Fahrgestells geworfen. Danach habe ich 1700 kg.

Wer kann mir zu dieser Differenz etwas sagen?

Stimmen diese Angaben nicht? Oder, ist gar problemlos möglich aufzulasten...

Grüße
ZafPom

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Vielleicht wurde der Wowa Mal abgelastet und ein neues Schild in den Flaschkasten geklebt?

Wie ist das eigendlich, wenn ein Auto einen Anhänger zieht, der ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat, als das Auto ziehen darf? Zählt nicht nur das tatsächliche Gewicht vom Anhänger und macht ablasten überflüssig?

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Die Stützlast wird nicht von der zGM des Wowas abgezogen. Bei der Anhängelast wird die Stützlast dem ZFz zugerechnet, sodass nur die Achslast(en) der Wowa als angehängt gelten.

Beispiel: Zul. Anhängelast = 1.700 kg, zGM Wowa 1.800 kg, Stützlast (legal) 85 kg und gewogene Achslast 1.695 kg. Voll legal, da dürfte die zGM des Hängers auch 2 to betragen. 😉

Zitat:

@harzmazda schrieb am 15. Juni 2020 um 09:59:08 Uhr:


Ist das egal ob Ein oder Mehrachser?
Lkw ziehen auch Tandemanhänger und da ist die Praxis nicht anwendbar

Verwechselst du das vielleicht mit einem Drehschemel? Der hat tatsächlich keine Stützlast. Sowas gibt es zwar auch im PKW-Bereich, ist aber extrem selten.
LKW-Anhänger mit Tandem-Achsen haben sehr wohl eine Stützlast. Die bewegt sich dann im Bereich mehrerer Tonnen.

Moin das die Stützlast bei Lkw mit Tandemanhänger keine Rolle spielt und nicht in den Tonnenbereich geht habe ich im Bußgeldkatalog gefunden.

https://www.bussgeldkatalog.org/stuetzlast/

Demnach muss die tatsächliche Stützlast mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse eines Anhängers betragen. Sie muss 25 kg dabei aber auch nicht überschreiten, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen hat.

Sie können, um für Ihren Anhänger die minimale Stützlast zu berechnen, diese Formel verwenden:

minimale Stützlast = tatsächliche Anhängelast x4
100
Bei Starrdeichselanhängern mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen muss die Stützlast nicht mehr als 500 kg betragen.

Ich hatte es bei meinen Lkw Module Unterricht Mal angesprochen und versucht einen Zusammenhang zum Wohnwagen herzustellen. Stützlast bei Lkw spielt soweit keine Rolle, soweit die Hinterachsen ( Achslast) des Zugfahrzeug nicht überschritten wird. Das ist so meine Praxis aus der Zeit im Stückgut Verkehr. Da waren aber diese Gewichte, die zum Problem führen nie ein Thema. Meine Gedanken und Anregungen Stützlast Gesamtgewicht Anhänger sollten in die Richtung gehen , wie wird bei einer Kontrolle gewogen. denn schließlich ist dann das tatsächliche Gewicht abgehängt ein ganz anderes .
Gruß Reinhard

Zitat:

@Marlon58 schrieb am 14. Juni 2020 um 22:45:38 Uhr:


Normal ist doch fast immer zwischen Leer und Gesamtgewicht 200 kg Differenz plus die Stützlast die zum Zugfahrzeug dazu gerechnet wird.
Wenn ich nun meine 100 kg Stützlast an meinem Allrad voll ausnutze stehen mir somit 300 kg an Zuladung zur Verfügung.

Quatsch!

Du kannst nicht einfach pauschal die Stützlast drauf rechnen!

Hat der Wowa nur 1400Kg zgM, dann darf er diese auch nicht überschreiten, egal wie hoch die Stützlast dabei ist.

Hat der Wowa 1500Kg zgM, aber nur 1400Kg Achslast, dann darfst du die Stützlast mit einberechnen, bei 100Kg darf der Wohnwagen also insgesamt 1500Kg wiegen, wovon aber nur 1400Kg die Achse belasten.

Oder eben so wie Franjo 001 geschrieben.

Zum Thema LKW: Tandem haben auch eine Stützlast, grade bei Landwirtschaftlichen Anhängern beträgt sie meist mehrere Tonnen (fällt sofort auf das Tandem hinter Traktoren die Achsen viel weiter hinten haben als beim LKW Tandem), trotzdem darf der Anhänger alleine nicht über seiner zgM liegen.

Bei einem Sattel zum Beispiel beträgt die zgM des Aufliegers meist um die 35.000Kg, das Achsaggregat darf aber nur 24 Tonnen davon aufnehmen, der Rest ist Sattellast, die von der Sattelzugmaschine aufgenommen wird. Wird gewogen darf dann die Zugmaschine nicht mehr als 18 Tonnen wiegen.

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