Zulässige Anhängerlast
Hallo zusammen,
ich würde mir gerne eine Anhängerkupplung nachrüsten.
Nun gibt es verschiedene, welche einmal 2000 kg und 2500 kg als zulässige Last angeben und nicht einzutragen sind wegen der ABE.
In meine Papieren steht bei O.1 aber 2000 kg, darf ich dann 2500 kg von Westfalia anbauen und auch ziehen?
Danke im Voraus!
17 Antworten
Habe das selbe Problem mit Sprinter gehabt. MB angeschrieben, und als Antwort " nicht möglich......." erhalten. Es würde unter anderem auch an der Hinterachsübersetzung liegen. Habe schon zwei die gleichen Sprinter gesehen, die es eingetragen haben. Weisst der Geier, was die damit bezwecken wollen.
In diesem Sinne
Gruß
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
Man kann auch bei TüV Typprüfstelle Stuttgart Bernhausen / oder anderen Prüforganisationen dies erfragen denn wenns die Eintragung höherer Anhängelasten bei gleichen Baumustern nachweislich
gibt dann geht das auch.. die Begrenzugen haben nach meinem Wissensstand Motorabhängige Gründe...Über oder untersetzungen sind da auch wichtige Kriterien .. wie bereits geschrieben
aber das muß auch nachweislich so sein.. Copy des Fahrzeugscheines zb.. Jol.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
Ähm, mit der zul. Anhängelast, hat es auch folgendes auf sich.
Man muss mit der max Anhängelast in der Lage sein auch an Steigungen problemlos anfahren zu können (mehrfach), ohne dass die Kupplung abraucht. Daher auch bei manchen Fahrzeugen die Einschränkung für x% Steigung. Bremswirkung habe ich bei meinem Automatik bergab nicht wirklich, dafür eine andere Achsübersetzung und eben keine Kupplung die verbrennen kann, weil ich sie lange schleifen lassen müsste.
Nette Grüße Uwe
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]