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Zulässige Anhängerlast

Mercedes V-Klasse 638

Hallo zusammen,
ich würde mir gerne eine Anhängerkupplung nachrüsten.
Nun gibt es verschiedene, welche einmal 2000 kg und 2500 kg als zulässige Last angeben und nicht einzutragen sind wegen der ABE.
In meine Papieren steht bei O.1 aber 2000 kg, darf ich dann 2500 kg von Westfalia anbauen und auch ziehen?
Danke im Voraus!

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17 Antworten

Hallole Zusammen
es gibt unterschiedliche AHK seitens der Bauart die eben auch unterschiedlich wegen der Anhängelasten und natürlich dem Preis sind. Ich würde immer wenns auch teurer wird die größere bevorzugen den spätestends beim Weiterverkauf ist das ein Gutes und hilfreiches Argument . Jol.

Zitat:

Original geschrieben von tommes76


Hallo zusammen,
ich würde mir gerne eine Anhängerkupplung nachrüsten.
Nun gibt es verschiedene, welche einmal 2000 kg und 2500 kg als zulässige Last angeben und nicht einzutragen sind wegen der ABE.
In meine Papieren steht bei O.1 aber 2000 kg, darf ich dann 2500 kg von Westfalia anbauen und auch ziehen?
Danke im Voraus!

Hallo tommes,

Das Problem habe ich auch. Ich hab auch eine AHK, die 2500 kg darf.

Es zählt jedoch ausschließlich, was in den Fahrzeugpapieren steht, also trotzdem maximal 2000 kg.

igs

Zitat:

Das Problem habe ich auch. Ich hab auch eine AHK, die 2500 kg darf.
Es zählt jedoch ausschließlich, was in den Fahrzeugpapieren steht, also trotzdem maximal 2000 kg.
igs

Wenn die Stärkere Verbaut ist ,dann dürfte das kein problem sein die Beim Tüv eintragen zu lassen und die Anhängelast zu erhöhen .

Zitat:

Original geschrieben von frankie67



Zitat:

Das Problem habe ich auch. Ich hab auch eine AHK, die 2500 kg darf.
Es zählt jedoch ausschließlich, was in den Fahrzeugpapieren steht, also trotzdem maximal 2000 kg.
igs


Wenn die Stärkere Verbaut ist ,dann dürfte das kein problem sein die Beim Tüv eintragen zu lassen und die Anhängelast zu erhöhen .

Das würde mich an sich freuen, jedoch hab ich da meine Zweifel. Wenn Daimler sagt, das Auto darf 2.000 kg und Westfalia sagt, die AHK darf 2.500 kg, dann vermute ich, wird der TÜV sagen: Das schwächste Glied in der Kette ist das Auto, also maximal 2.000 kg.

Die 2.500 kg fürs Auto kriegt man ja bei Daimler, wenn das Fahrzeug die SA "Vorrüstung AHK" hat. Man müsste heraus finden, woraus diese Vorrüstung besteht. Vielleicht kann man diese Vorrüstung auch nachrüsten...

igs

Hallole
2 oder 2,5 to ??
Das hängt von der Motorisierung und damit von der Bremswirkung des Motors bei Gefällestrecken ab die der Motor kann ohne mit Bremseingriff Gefällestrecken befahren zu können. entsprechend kann die 2,5 To durchaus eintragungsfähig sein ..Muß aber nicht... frage beim Freundlichen was für Dein Baumuster möglich ist.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von igs165



Zitat:

Original geschrieben von frankie67



Wenn die Stärkere Verbaut ist ,dann dürfte das kein problem sein die Beim Tüv eintragen zu lassen und die Anhängelast zu erhöhen .

Das würde mich an sich freuen, jedoch hab ich da meine Zweifel. Wenn Daimler sagt, das Auto darf 2.000 kg und Westfalia sagt, die AHK darf 2.500 kg, dann vermute ich, wird der TÜV sagen: Das schwächste Glied in der Kette ist das Auto, also maximal 2.000 kg.
Die 2.500 kg fürs Auto kriegt man ja bei Daimler, wenn das Fahrzeug die SA "Vorrüstung AHK" hat. Man müsste heraus finden, woraus diese Vorrüstung besteht. Vielleicht kann man diese Vorrüstung auch nachrüsten...
igs

was soll da an dem einen Auto schwächer sein als an den anderen ?

es kann nur die Motorleistung sein ,alles andere ist identisch ,das wird nur an die Kupplung liegen ,

ich habe einen Arbeitskollegen der hat auch an einem ältern 124 er 300 Diesel die Anhängelast erhöhen lassen aud 2,5 t weil er Pferde transportieren muss ,da ist dann aber eine einschränkung eingetragen im Brief ( 2,5 t nur bei Pferdesport )

wenn alle Teile auto und kupplung die 2,5 t bedingungen erfüllen

wird der tüv das auch eintragen

Hallöle,
der TÜV wird´s eintragen - aber nur wenn ein entsprechendes Zertifikat von Daimler vorliegt!
Ansonsten tragen die nichts ein.
Beim 2.2 CDI mit 110 PS z. B. wird´s mit nem Schaltgetriebe nur bei 2.0 to AHL bleiben, da geht nichts. Es sei denn du hast Automatik, da würde es gehen.
Es müssen schon ein paar bedingungen erfüllt sein, da aber am besten an den wenden der auch die Autos baut.
Einfach mal anfragen ob es bei deinem gehen würde. MB stellt dann ne Bescheinigung anhand der FIN aus - kostet aber auch nen bisschen was.
Kann aber leider nicht sagen wieviel.
Ansonsten mal goggeln.
Grüße Andreas

Hallo!
Hab für meinen 3,0 eine Bescheinigung von Daimler bekommen, bin damit zur DEKRA und die haben mir dann 2500 KG eingetragen. Der AHZ war schon Werkseitig verbaut.

Kurze Frage in die Runde, mein 2008er Vito 115 mit Schaltgetriebe darf laut Zulassungsbescheinigung nur 1500 kg gebremst ziehen. Laut Bedienungsanleitung dürfen die Modelle mit Automatikgetriebe 2000 oder sogar 2500 kg ziehen. Mein Wohnwagen hat zwar nur 1000 kg, ich finde aber, dass das Schaltgetriebe gerade mit der Last sehr gut klar kommt, weil hier der sehr kurz übersetzte 1. Gang Sinn macht. Wie kommt es zu dieser Unterscheidung?
pfistikas

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]

Falls es sich um eine LKW Zulassung, könnte dies eine Strategie sein das Sonntags Fahrverbot für LKW zu umgehen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]

Hallole zusammen
Die begrenzungen der AH-Lasten sind zum gößten Teil von der bremswirkung des motors im Schubbetrieb bei Bergabfahrt abhängig. das bei autom Fahrzeugen das allgemein höher sein soll ist so nicht korrekt denn die Motorisierungen Hubraum und Zylinderzahlen sind hier wichtig.. weil die einfluss auf die Motorbremswirkungen haben. Du kannst aber durchaus versuchen das Fahrzeug aufzulasten heist eine höhere Anhängelast eintragen zu lassen was aber Steigungs bzw Gefällebegrenzungen auf 12 oder 10 % bedeuten kann. Sonntagsfahrverbot trifft alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge mit Anhänger, auch unter 2,8 Tonnen , ist ne böse Falle denn die wenigsten Halter / Fahrer wissen das und das kann schonmal richtig Teuer werden.. weil hier die anzahl de Achsen gezählt wird . Sondergenehmigungen können über den freundlichen oder das Hersteller-Werk hier in Stuttgart beantragt bzw bezogen werden.. jol.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]

Okay danke, mein Vito ist ein Pkw und hat natürlich keine verschleißfreie Dauerbremse, grins, aber der Automatik auch nicht ...
Ich werde mal Mercedes anschreiben, schließlich kann der Fall eintreten, dass ich einen Autotransport-Hänger mit Auto drauf ziehen will und so dürfte ich das ja nicht.
pfistikas

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas


Okay danke, mein Vito ist ein Pkw und hat natürlich keine verschleißfreie Dauerbremse, grins, aber der Automatik auch nicht ...
Ich werde mal Mercedes anschreiben, schließlich kann der Fall eintreten, dass ich einen Autotransport-Hänger mit Auto drauf ziehen will und so dürfte ich das ja nicht.
pfistikas

Habe ich auch nicht erwartet, sollte entsprechend dem Baumuster abzuklären sein was möglich ist.. Hängt also nicht mit einer dauerbremse( ???? ) sondern der Motorbremswirkung im Schubbetrieb zusammen.. Ist wenn du es so willst auch eine Art Dauerbremse.. zwei tonnen dürfte aber schwierig zu realisieren sein .. ich hab da so meine zweifel... jol.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]

Das mit der verschleißfreien Dauerbremse war jetzt als Spaß gedacht, natürlich hat kein Vito eine Auspuffklappe, Retarder, Wirbelstrombremse oder wie die netten Teile so heißen ...
pfistikas

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]

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