Zugfahrzeug ablasten?
Hallo,
meine neue angepeilte Zugkombination läge 95kg über den 4250kg, die mein B96 erlaubt. Allerdings darf das Auto auch 600 Kilo mehr ziehen als mein Wohnwagen wiegt.
Kann man das Auto ablasten, so dass ich den B96 weiter nutzen darf?
55 Antworten
Zitat:
@Soul2000 schrieb am 3. Januar 2022 um 23:16:02 Uhr:
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 3. Januar 2022 um 22:57:33 Uhr:
Kann man denn auch die zulässige Anhängelast reduzieren lassen,die hat was mit der tatächlichen last zu tun? hast doch den b96 gemacht? 😕
obwohl das auch schon beim b-schein thema war.
Ich lese es so, dass die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4250 kg nicht übersteigen darf.
Der Kuga hat ein zgG von 2245kg und ein Gesamtzuggewicht von 4345 kg, macht also 2100kg Anhängelast. Der Wohnwagen hat aber nur 1500kg.
Da suche ich natürlich den Weg des geringsten Widerstands. Ja, BE würde ich notfalls machen (wäre dann das dritte Mal Führerschein neu beantragen in 5 Jahren :-)). Aber der Kuga wäre unser letztes neues Zugfahrzeug, wenn die Kinder groß sind, geben wir das Camping auf oder steigen auf ein Wohnmobil um. Das wäre also verschwendetes Geld, wenn es auch leichter ginge.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 4. Januar 2022 um 08:37:53 Uhr:
Zitat:
@Soul2000 schrieb am 3. Januar 2022 um 23:16:02 Uhr:
die hat was mit der tatächlichen last zu tun? hast doch den b96 gemacht? 😕
obwohl das auch schon beim b-schein thema war.Ich lese es so, dass die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4250 kg nicht übersteigen darf.
Der Kuga hat ein zgG von 2245kg und ein Gesamtzuggewicht von 4345 kg, macht also 2100kg Anhängelast. Der Wohnwagen hat aber nur 1500kg.
Da suche ich natürlich den Weg des geringsten Widerstands. Ja, BE würde ich notfalls machen (wäre dann das dritte Mal Führerschein neu beantragen in 5 Jahren :-)). Aber der Kuga wäre unser letztes neues Zugfahrzeug, wenn die Kinder groß sind, geben wir das Camping auf oder steigen auf ein Wohnmobil um. Das wäre also verschwendetes Geld, wenn es auch leichter ginge.
Du liest es richtig, interpretierst es aber falsch. Wenn der tatsächliche Wohnwagen nur 1500kg Gesamtmasse haben darf so darf er auch, lt Gesetz, nicht schwerer werden. Ebenso verhält es sich mit deinem Kuga was eben die zuläßige Gesamtmasse von 2245kg plus 1500kg gleich 3745kg für dieses Gespann ergibt.
Nur diese Rechnung ist für die FhKlasse relevant.
Gruß
Interessante Auslegung, danke dafür! Ich frage mich nur, ob ich das auch bspw. einem Carabinieri so erläutern kann. Da hätte ich es schon lieber schwarz auf weiß im Schein.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 4. Januar 2022 um 09:27:04 Uhr:
Interessante Auslegung, danke dafür! Ich frage mich nur, ob ich das auch bspw. einem Carabinieri so erläutern kann. Da hätte ich es schon lieber schwarz auf weiß im Schein.
Sorry, das ist keine interessante Auslegung sondern die einzig richtige.
Gruß
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@Scimitar83
wo ist dann dein Problem, du kommst doch nur auf 3745 kg und damit reicht dein b96, damit darfst du bis 4250 fahren.
Die maximale Anhängerlast nutzt du doch gar nicht mit einem 1500 kg Hänger, es zählt nur das Gesamtgewicht des Zuges und mit deiner Kombi bist du noch weit unter den erlaubten 4,25 to
2.245 kg zGM (Motorwagen), 1.500 kg zGM (Wohnwagen) sowie FE-Kl. "B96" bereits vorhanden.
Übersehe ich gerade das Problem?
Edit: Taxler222 war schneller 😁
Zitat:
@Rigero schrieb am 4. Januar 2022 um 11:00:13 Uhr:
2.245 kg zGM (Motorwagen), 1.500 kg zGM (Wohnwagen) sowie FE-Kl. "B96" bereits vorhanden.Übersehe ich gerade das Problem?
Edit: Taxler222 war schneller 😁
Ach echt?
@wpp07
Beschränke Dich lieber auf die Beantwortung von TE-Fragen, Mr. Wannabe Perfect.
Sobald ich unglücklicherweise die inhaltlich gleiche Feststellung wie ein Forist ein bis zwei Minuten zuvor, treffe, werde ich das so kommentieren.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 4. Januar 2022 um 08:37:53 Uhr:
Ich lese es so, dass die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4250 kg nicht übersteigen darf.
Das liest du richtig.
Zitat:
Der Kuga hat ein zgG von 2245kg und ein Gesamtzuggewicht von 4345 kg, macht also 2100kg Anhängelast. Der Wohnwagen hat aber nur 1500kg.
Für die Nutzung des FS B96 zählen nur die zGG der Fahrzeuge (2.245+1.500 kg)
Das angegebene Zuggesamtgewicht stellt nur eine Begrenzung/Klarstellung für das Fahrzeug dar, hat aber mit den Führerscheinregelungen nix zu tun. Wer das allerdings ausnutzt, dem sollte dann klar sein, dass das mit B96 nix mehr wird.
@PIPD black war doch alles schon geklärt und jetzt kommt wieder die EAV, (erste allgemeine Verunsicherung) WHY ?
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 4. Januar 2022 um 14:16:09 Uhr:
Vielen lieben Dank!
Ja, verstehe ich auch nicht.
Habe um 9:12 Uhr geschildert was der Gesetzestext aussagt. Der TE glaubt es nicht, Rigero wird pampig und Taxler und PIPD versuchen das Geschriebene erneut zu schreiben.
Wäre euch kisuaheli lieber?
Gruß
Lieber wäre vielleicht ein Link zur Definition der FS-Klassen (Verordnung, nicht Gesetz) gewesen. Aber manche können ja auch selbst mit Google umgehen. Wenn also die einzig verbindliche Quelle genutzt wird, nicht verwirren lassen, dass Rechtstexte das kg richtig der Masse zuordnen.
Die sind übrigens EU-einheitlich und auch für den Carabinieri verbindlich. Das muss man mit ihm nicht verhandeln - so triviales Wissen ist ihm geläufig.