ForumOmega & Senator
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Omega & Senator
  6. Zugesicherte Eigenschaften

Zugesicherte Eigenschaften

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 18:26

Moin moin allerseits,

 

wie schon befürchtet, gestaltet sich mein Autokauf nicht ganz so reibungslos wie erhofft. Ich hatte ja, als ich euch meine neue Errungenschaft vorgestellt habe, schon angedeutet, dass nicht alles, was im Inserat und auf dem Preisschild stand, auch Bestandteil meines Autos ist.

 

Es fehlen wie gesagt:

 

die abnehmbare AHK

der Tempomat

die Diebstahlwarnanlage

 

Außerdem fällt das Endrohr fast aus dem Endschalldämpfer und das Kupplungspedal hat zu viel Leerweg. Das sind so die Sachen, die ich ohne Hebebühne auf den ersten Blick erkennen konnte.

 

Im TÜV-Bericht wird außerdem noch auf Ölverlust am Getriebe und auf das Tragbild der hinteren Bremsscheiben hingewiesen (kein offizieller Mangel, nur ein Hinweis).

 

Die drei fehlenden Dinge, sowie den maroden ESD habe ich schon bei der Fahrzeugübernahme reklamiert. Der Verkäufer sagte, er werde sich darum kümmern, aber entscheiden müsse die Geschäftsleitung.

 

Heute habe ich nun mit dem Verkäufer telefoniert. Er hat mir einen merkwürdigen Vorschlag unterbreitet. Der Tempomat soll wohl nachgerüstet werden. So weit, so gut. Aber zum Thema AHK meinte er, man könne ja die von meinem alten Omega umbauen. Dies würde auch kostenlos für mich sein:eek:. Auf den Rest ist er nicht eingegangen.

Nanu - was ist das denn? Ich soll selbst das fehlende Material stellen? Ich weiß nicht...

 

So, genug der langen Vorrede. Wie würdet ihr euch verhalten? Darauf eingehen, ihn auslachen, oder wie oder was?

 

Es wär schön, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet. Das ist mein erster Autokauf beim Händler.

 

Vielen Dank schonmal...

 

Gruß

 

Kai

13 Antworten

hi kai

bist du im adac ? schreib denen mal ne mail oder ruf an die wissen das.... viel glück

am 20. Mai 2008 um 18:43

Sorry, ich grinse gerade von einem Ohr zum anderen. Hab ich das nicht gleich gesagt? Sogar die Reihenfolge paßt. :D

Nein, das war jetzt nicht bös' gemeint. Zur Sache kann ich leider nichts beitragen, aber immerhin bist du doch in einer guten Verhandlungsposition. Sonst wäre er dir doch nicht schon ein gutes Stück entgegengekommen.

Hallo,

grundsätzlich sind die fehlenden Sachen ja eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges und müssen demnach auch vorhanden sein.

Die Angaben Tempomat, AHK, usw... dienen nicht der allgemeinen Bewerbung des Fahrzeuges sondern stellen u.U. eine wesentliche Kaufentscheidung da. Es bleibt also die Möglichkeit, diese Dinge nachrüsten zu lassen, will man das nicht oder aber die Kosten der Nachrüstung sind für den Händler mit unzumutbaren Kosten verbunden (dazu gibt es auch eine Richtlinie, finde ich gerade nicht) bleibt nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ist für den Händler manchmal das bessere Geschäft, ist es doch mt weniger Kosten verbunden.

Will man als Käufer das Auto behalten, ist natürlich eine gütliche Einigung mit dem Händler sinnvoll.

Die kann natürlich auch anders aussehen, außer: Pistole auf die Brust - und mach mal!

Manchmal fallen einem ja auch andere Sachen ein, die sinnvoll oder hübsch an so einem Auto sind und den Händler nicht so Kopfschmerzen bereiten. Sei es die nächste Jahresinspektion, oder Winterkompletträder, oder was auch immer...

Grundsätzlich ist es ja so: Wie es in den Wald hineinschallt - so schallt es auch wieder heraus.

Und wenn man das berücksichtigt und dem Verkäufer zärtlich Druck gibt, funktionieren manche Sachen ganz alleine.

I.ü. wirkt das Wort Rückabwicklung manchmal Wunder.

Könnte nur in die Hose gehen, wenn der Verkäufer ja sagt und der Käufer will eigentlich lieber weiterfahren...

Aber: Reden hilft.

Und es bleibt Deine Entscheidung, was Du machst.

Gruß, Michael

Hallo!

 

Sorry ,aber ist Dir das Fehlen der Teile nicht aufgefallen und wenn ja, warum unterschreibst Du dann den Kaufvertrag? Hast Du keine Probefahrt gemacht?

 

mfg

FalkeFoen

naja, die abnehmbare AHK ist abnehmbar :D. Da kommt man ja auch erstmal nicht drauf, das der gar keine hat. Das Reserverrad kontrolliert man ja auch nicht schon auf dem Hof...

Tempomat findet man ja auch nicht auf Anhieb bei der Probefahrt, wenn man noch nie einen hatte.

DWA würde ich auf Anhieb auch nicht entdecken. Wüsste gar nicht, wo.

Zitat:

Original geschrieben von strippenzieher

naja, die abnehmbare AHK ist abnehmbar :D. Da kommt man ja auch erstmal nicht drauf, das der gar keine hat. Das Reserverrad kontrolliert man ja auch nicht schon auf dem Hof...

Tempomat findet man ja auch nicht auf Anhieb bei der Probefahrt, wenn man noch nie einen hatte.

DWA würde ich auf Anhieb auch nicht entdecken. Wüsste gar nicht, wo.

Hallo!

 

Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder:cool:?

 

mfg

FalkeFoen

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 20:04

Hi,

 

erstmal vielen Dank für eure Anregungen. Es ist tatsächlich so, Tempomat und DWA sind mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen. Auf die AHK habe ich den Verkäufer angesprochen, der mir antwortete, dass alles das, was man bei meiner AHK sieht, hinter der Stoßstange sitzt, und die Steckdose hochgklappt wird. Das habe ich ihm erstmal abgenommen. Erst als er mir bei der Fahrzeugübergabe den Kugelkopf zeigen wollte... Naja, der Rest ist Geschichte. Es hat den Verkäufer also selbst überrascht:eek:. Die DWA, so der Verkäufer, würde durch zweimaliges Drücken der Funkfernbedienung aktiviert. "Blödsinn!" sagt das Omega Handbuch. Da hatte ich aber leider erst hinterher. Naja, und den Tempomaten habe ich glatt übersehen (war so damit beschäftigt, nicht auf die Polster zu sabbern:D).

 

Nu hab ich den Salat...:D

 

Gruß

 

Kai

am 20. Mai 2008 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von endlich omega!

... AHK ... Das habe ich ihm erstmal abgenommen. ...

logisch, heißt ja auch 'abnehmbare Anhängerkupplung' ...

*mußjetztwech*

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von besserwessi

Zitat:

Original geschrieben von endlich omega!

... AHK ... Das habe ich ihm erstmal abgenommen. ...

logisch, heißt ja auch 'abnehmbare Anhängerkupplung' ...

 

*mußjetztwech*

Ach daher kommt das:D

*flitzhinterher*

am 21. Mai 2008 um 5:41

Moin Kai,

sind diese EIgenschaften, die Dein Omega jetzt nicht aufweist vertraglich fixiert?

Sollte es so sein ist der Verkäufer verpflichtet die vertraglich zugesicherten Eigenschaften sicherzustellen… Du hast das Recht dann eine Nachbesserung zu verlangen.

Jetzt noch ne Frage am Rande: Der Verkäufer ist nicht zufällig ein FOH mit einem D am Anfang und nem P am Ende des Namens?

Gruss

Marcus

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin Kai,

 

sind diese EIgenschaften, die Dein Omega jetzt nicht aufweist vertraglich fixiert?

Sollte es so sein ist der Verkäufer verpflichtet die vertraglich zugesicherten Eigenschaften sicherzustellen… Du hast das Recht dann eine Nachbesserung zu verlangen.

 

Jetzt noch ne Frage am Rande: Der Verkäufer ist nicht zufällig ein FOH mit einem D am Anfang und nem P am Ende des Namens?

 

Gruss

 

Marcus

Moin Marcus,

 

 

nee, so richtig vertraglich festgehalten ist das nicht. Ich kann mich da nur auf das Inserat und eine Fotografie des Preisschildes (Fahrzeugbeschreibung) berufen. Der Verkäufer hat auch nicht so sehr diskutiert. Könnte höchstens sein, dass sich über das Ausmaß der Nachbesserung verhandelt werden muss. Ich bin durchaus bereit, ihm wie von senimichel vorgeschlagen, ein Stück weit entgegen zu kommen. Mal sehen, wie es sich weiter entwickelt.

 

By the way: Nein, es ist nicht dein Lieblingshändler D...p. Die hatten keine Zeit für uns. Noch nichtmal einen Prospekt wollten die uns geben. Zitat: (Verkäufer sitzt an seinem Schreibtisch) "Sie haben doch gerade mit meinem Kollegen gesprochen, fragen Sie den doch nochmal - ich habe im Moment keine Zeit...!":mad: Also, stante pede kehrt und raus aus dem Laden. Der verkauft mir kein Auto mehr. Aber das ist eine andere Geschichte.

 

Gruß

 

Kai

Vom Grundsatz her hast du volles Recht auch wenn die Eigenschaften nicht schriftlich fixiert worden sind.

Probleme könnte es unter umständen mit der Beweisführung geben.

Auch ein gemachtes Foto vom Preisschild ist da nicht genug. Das Schild könnte ja rein Theoretisch von einem vergleichbaren Modell sein...

Aber gut, er möchte ja was machen. Das ist auch gut so.

Tempomat.... kleinigkeit

AHK abnehmbar original von Opel..... Sauteuer. Ich brauchte mal einen neuen Kugelkopf, weil der alte geklaut worden ist. Offizieller VK Preis für Endkunden ca. 500 Euro..... nur der Kopf, ohne Halter. Noch fragen?

DWA... Ebenfalls fast unbezahlbar wenn es Neu und Original nachgerüstet wird.

Ich würde erstmal das nehmen was ich kriegen kann, und mir evtl. einen Beratungstermin beim Anwalt holen

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 5:54

Ich denke auch, dass ich mich nächste Woche mal mit einem Anwalt zusammensetzen werde, um die Sache zu besprechen. Damit drohen werde ich dem Händler aber (vorerst) nicht. Ich möchte nur ausloten, was rechtlich möglich ist, und ob es Erfahrungswerte von Anderen gibt. Daher auch dieser Thread. Außerdem fühlt man sich dann nicht so alleine...:)

An dieser Stelle schonmal vielen Dank.

 

Viele Grüße

 

Kai

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Omega & Senator
  6. Zugesicherte Eigenschaften