Zugeparkt - Abschleppdienst rufen?
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Ich komme auch direkt zum Anliegen !
Und zwar hat jemand meinen Wagen gestern in der Straße zugeparkt. Ein Kleinwagen hat so eng geparkt, das ich keine Chance habe mich rauszurudern. Ich kann den Fahrer nicht immer noch nicht findig machen und frage mich welch meine Optionen sind.
Ich überlege mir auch den Abschleppdienst in München zu kontaktieren. Wer würde in dem Fall die Kosten übernehmen müssen? Kann mir jemand sagen was da Sache ist? Wäre auch super wenn mir jemand einen Abschleppdienst empfehlen..
Wie ist da die Rechtslage?
Beste Antwort im Thema
Christian, mal wieder so ein drolliger Eingangsbeitrag. Ruf selbst die Forenpolizei und lass Dich "Abschleppen", egal ob München, Wien oder Drollhausen.
19 Antworten
Zitat:
@avdaga schrieb am 10. September 2016 um 17:03:07 Uhr:
Ich überlege mir auch den Abschleppdienst in München zu kontaktieren. Wer würde in dem Fall die Kosten übernehmen müssen?
Du,
denn wer bestellt der bezahlt erstmal.
Ob du das Geld von dem Verursacher wieder bekommst, das steht in den Sternen.
Christian, mal wieder so ein drolliger Eingangsbeitrag. Ruf selbst die Forenpolizei und lass Dich "Abschleppen", egal ob München, Wien oder Drollhausen.
Da würde ich mal schön die Finger von lassen. Entweder Polizei oder Ordnungamt anrufen (keine Ahnung wie das in München organisiert ist), die entscheiden dann, was passiert. Wenn du kein drindenes Anliegen hast ( z.B. Oma liegt im Sterben oder das Flugzeug fliegt ohne dich) mußt du eine Taxe nehmen und die Kosten beim Verursacher einklagen. Ich habe so einen Idioten mal von der Garagenzufahrt VERSETZEN lassen und den Prozeß gewonnen, eben weil nicht geschleppt wurde ( na ja, war auch unfair, ich war aus der "Branche" und wußte was ich da tat 😁 ).
http://www.tagesspiegel.de/.../9498686.html
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Wenn es ich da um eigenes Grundstück handelt dann vllt.
Und auch da musst du in Vorleistung gehen und dir die erstehenden kosten vor Gericht erstreiten. Viel Spaß damit 🙂
Sofern ich weiß darf nur die Ordnungsmacht abschleppen lassen. Zu mindestens in öffentlichen Verkehrsraum. Du kannst dich natürlich auch direkt an einen Abschleppdienst wenden und nachfragen.
Die werden dich bestens beraten wissen. Am sonsten nur die Polizei um Hilfe bitten.
Liebe Grüße
Wozu muß der andere Wagen gleich abgeschleppt werden?
Schlepper mit Kran rufen, Wagen anheben lassen,
eigenen Wagen rausfahren, "bösen" Wagen wieder hinstellen,
Schlepper bezahlen.
Fertig.
Oder Ordnungsamt anrufen und fragen ob wer kommen kann.
Mich würde interessieren, ob der TE immer noch eingeparkt ist bzw. das subjektive Empfinden hat, zugeparkt zu sein.
Hatte ich vor Jahren auch mal. Zur nächsten Polizeistation gegangen und Sachlage geschildert. Die sind dann mit mir zusammen zu der Stelle hingefahren und haben sich die Sache angeschaut. Da ein rauskommen für mich nicht möglich war, haben sie eine Halterabfrage gemacht. Der gute Mann wohnte an der Ecke und war auch zu Hause. Er ist vorgefahren, ich bin rausgefahren. Fertig.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 12. September 2016 um 09:40:22 Uhr:
Wozu muß der andere Wagen gleich abgeschleppt werden?
Schlepper mit Kran rufen, Wagen anheben lassen,
eigenen Wagen rausfahren, "bösen" Wagen wieder hinstellen,
Schlepper bezahlen.Fertig.
Und schreibst später den Falschparker an , um die Kosten zurück zuverlangen ? Oder kommt der Kran bei euch für Lau ?
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 14. September 2016 um 20:44:05 Uhr:
Die Lösung: 😁:http://www.zeppy.io/.../...r-hydraulisch-wagenheber-auto-rangierroller
🙂 Mach das mit meinem Bus und 251€ sind beim Ar....., schau mal die Gewichtsangabe an🙂