Zu schnell - angehalten - aber kein videobeweis

guten morgen meine lieben,

eben gerade, autobahnauffahrt...gasfuß - 80erlaubt - ich circa 140 - dann hab ich bemerkt dass ich viel zu schnell war, hab also ausrollen lassen. kaum bin ich bei 90 kmh überholt mich ein polizeistreifenwagen ... den rest der geschichte kennt jeder.

nun ist meine frage, der polizist behauptet er hätte 160 auf dem tacho gehabt. sie waren zu zweit , ich allein. aber die beiden haben keine messung gemacht - einen videobeweis haben sie auch nicht. nun sagt der herr bei diesem verfahren würden 20% abgezogen...

ich kann das ganze nicht wirklich glauben bzw verstehen...dürfen die meine geschwindigkeit schätzen? lohnt sich da ein anwalt? ich habe bisher keinen verkehrsrechtsschutz gehabt, wäre also auch mal zeit sowas auszuprobieren...

hat hier jemand ahnung bzw erfahrung mit einem solchen fall?

erschwerend kommt noch hinzu, dass ich im november bereits einen monat führerschein weg hatte und mich an einen netten satz erinnern kann, dass ich bei einer überschreitung von 26kmh mit einem weiteren fahrverbot rechnen muss, innerhalb des nächsten jahres...

scheiss nacht. ich hoff euch ergings besser!
grüße

Beste Antwort im Thema

auch ein einzelner Eintrag gilt als Vorgeschichte 🙄

Ansonsten solltest du doch mal deine Fahrweise überdenken, denn die geistige Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt wohl irgendwo wenn du bei ausgeschilderten 80 mit 140 auf dem Tacho unterwegs bist und das nicht merkst.

Wenn du schon nicht mal beim vorwärts schauen den Tacho im Blick hast, wie willst du dann auch noch rückwärtig sehen können um mit zu bekommen wie die hinter dir waren?

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Ich denke bei so einer hohen Überschreitung sollte man sein Fehlverhalten auch ohne einer Gefährdung einsehen. Und da es bereits das 2. Mal innerhalb relativ kurzer Zeit ist sollte man auch mal überlegen ob man nicht evtl. sein Fahrverhalten ändert.

Ich würde ebenfalls einen Anwalt aufsuchen denn die Messtrecke(auch auf Augenmaß^^(son quatsch)) muss eine bestimmte Länge haben bevor sie dich so rausziehen dürfen.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen und wie heisst es doch immer: Du bist solange unschuldig bis deine Schuld BEWIESEN wird...indizien reichen da meist einfach nicht aus und notfalls kann man sicher über den Anwalt was aushandeln 😉

Und zu der "Selber schuld" Fraktion: Könnt ihr solche Themen nicht einfach meiden?
Meint ihr er ändert sich wenn ihr die Moralapostel spielt? Eher nicht oder?! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Vectraopel


Ich hatte vor Jahren einen Fall, Ich fuhr ca 70 durch die Stadt hinter mir eine Streife, sie zogen mich raus, meinten aber sie können nix machen da sie keine Aufzeichnung haben, sie haben nur gemeint ich solle langsamer tun mehr nicht!
mfg
Danny

Du hast abr schon das eigentliche Thema gelesen?

Hier sprechen wir von erlaubten 80 km/h und durch Nachfahrt ermittelten 140 km/h - 20%!

(sprich 140 - 28 = 112 / somit ~ 32 zu viel)

Deine 70 in der Stadt minus die 20% (14 km/h) waren eine "Überschreitung" von 6 km/h - und da geht fast kein Polizist mit dir ins Verfahren bis eventuell vor Gericht. Somit droht man dir etwas und gut ist. Einige sollen daraus wirklich schon ihre Lehre gezogen haben. (andere posten hier im MT mit und fahren Jaguar😎)

Zitat:

Original geschrieben von RooneyBW


Ich würde ebenfalls einen Anwalt aufsuchen

Ich nehme an Du besuchst des öfteren einen Anwalt und kennst die Preise die er verlangt nur um Dich zu begrüßen ?

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@Tempomat: Da kann ich mich nur den Worten von Hadrian anschließen. HIER geht es nicht um aTL und deinen persönlichen Rachefeldzug gegen die vermeintlich allgegenwärtigen Autobahnraser jenseits der Richtgeschwindigkeit! Also lass Deine persönlichen Hetzorgien sein, und trage lieber etwas konstruktives bei! Angeblich kann man jetzt ja sogar mit Dir reden. Sieht mir aber nicht so aus....

____________________

@TE:

Das Verfahren "Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren" ist ein anerkanntes Meßverfahren, bei dem Du leider ziemlich alt aussiehst. Vor Gericht werden die beiden Beamten aussagen, dass sie Dir nachgefahren sind und dabei eine Geschwindigkeit xy auf dem Tacho hatten. Davon werden 20% abgezogen (was ja ansich schon eine ganze Menge ist) und der Rest wird Dir zur Last gelegt. Real hast Du quasi kaum eine Chance da rauszukommen. Es steht Aussage gegen Aussage. Wenn Du Glück hast, glaubt Dir der Verkehrsrichter, wenn Du Pech hast, dann wird er den Polizisten glauben. Die Wahrscheinlichkeit, wem er Glauben schenkt, kannst Du Dir ja selbst ausrechnen...

Sollte sich bei einem eventuellen Verfahren die Staatsanwaltschaft mit einschalten und an Deinem Fall Interesse bekunden, so ist der Verkehrsrichter auch nicht mehr an das festgesetzte Strafmaß gebunden, ausserdem hast Du in diesem Falle auch keine Chance mehr, den Strafbescheid zu akzeptieren und das Verfahren abzubrechen. Dann bist Du auf Gedeih und Verderb der Justitz ausgeliefert.
Zum Thema Rechtsschutz: Eine Rechtsschutz gibt Dir nur für zukünftige Streitereien Schutz. Bereits zurückliegende Streitfälle sind ausgenommen. Falls Du also noch keine Versicherung hast, kannst Du Dir das also schenken, es wäre rausgeschmissenes Geld!

So, soviel zu den Aussichten. Mal alles ohne Wertung. MEINE Meinung zu Deinem Fall: Selbst schuld! Tut mir leid, das so hart sagen zu müssen, aber wenn Du schon einmal 1 Monat Fahrverbot hattest und vorgewarnt wurdest, dann hättest Du Dich mal ein wenig beherrschen sollen!!! 140 bei erlaubten 80 sind längst keine Bagatelle mehr!!! Mal etwas drüber is ja ok, aber mal eben 60 schneller als erlaubt ist ja nun kein Versehen mehr. Wenn das der Verkehrsrichter auch so sieht, dann wirft er Dir Vorsatz vor, damit "verabschiedest" Du Dich vom "Normalen" Strafmaß. Die Geldbuße wird empfindlich höher ausfallen, das Fahrverbot u.U. auch länger als normal.

Hoffentlich lernst Du endlich daraus. Schnellfahren kann Spass machen, aber nur da, wo es erlaubt ist!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Vectraopel


Ich hatte vor Jahren einen Fall, Ich fuhr ca 70 durch die Stadt hinter mir eine Streife, sie zogen mich raus, meinten aber sie können nix machen da sie keine Aufzeichnung haben, sie haben nur gemeint ich solle langsamer tun mehr nicht!
mfg
Danny
Du hast abr schon das eigentliche Thema gelesen?
Hier sprechen wir von erlaubten 80 km/h und durch Nachfahrt ermittelten 140 km/h - 20%!
(sprich 140 - 28 = 112 / somit ~ 32 zu viel)

Deine 70 in der Stadt minus die 20% (14 km/h) waren eine "Überschreitung" von 6 km/h - und da geht fast kein Polizist mit dir ins Verfahren bis eventuell vor Gericht. Somit droht man dir etwas und gut ist. Einige sollen daraus wirklich schon ihre Lehre gezogen haben. (andere posten hier im MT mit und fahren Jaguar😎)

Evtl. sprechen wir hier von mehr als 32 zu schnell. Wenn die POL ihm die 140 vorwirft, NACHDEM sie die 20% abgezogen haben, dan reden wir von 60 zu viel! Mal im Ernst: Wie will er beweisen, wie schnell er wirklich war. Es geht Aussage gegen Aussage! Wenn er der POL dumm gekommen ist, dann hat er ein Problem. Ist leider so, habe ich selber schon mal erleben dürfen. Daraufhin habe ich meine Fahrweise geändert. Man nennt sowas auch "Lernen durch Schmerzen"

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich nehme an Du besuchst des öfteren einen Anwalt und kennst die Preise die er verlangt nur um Dich zu begrüßen ?

Ja und der kennt mich auch schon ein wenig besser daher ist wieder einmal Erstberatung kostenlos 😉

Sollte auch in jeder Rechtsschutz mit drin sein und für die weitere Vorgehensweise reicht so eine Auskunft doch oder nicht?^^

Zitat:

Original geschrieben von RooneyBW



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich nehme an Du besuchst des öfteren einen Anwalt und kennst die Preise die er verlangt nur um Dich zu begrüßen ?
Ja und der kennt mich auch schon ein wenig besser daher ist wieder einmal Erstberatung kostenlos 😉
Sollte auch in jeder Rechtsschutz mit drin sein und für die weitere Vorgehensweise reicht so eine Auskunft doch oder nicht?^^

In diesem Falle würde ich Reue zeigen und warten was kommt. Auch eine Rechtsschutz ist keine Versicherung für jeden Quatsch. In der Regel übernimmt sie nur Fälle in denen eine Aussicht auf Erfolg besteht. In diesem Falle sehe ich da nicht viel, alleine auf Grund der Vorgeschichte des TE.

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter



Sollte sich bei einem eventuellen Verfahren die Staatsanwaltschaft mit einschalten und an Deinem Fall Interesse bekunden, so ist der Verkehrsrichter auch nicht mehr an das festgesetzte Strafmaß gebunden, ausserdem hast Du in diesem Falle auch keine Chance mehr, den Strafbescheid zu akzeptieren und das Verfahren abzubrechen. Dann bist Du auf Gedeih und Verderb der Justitz ausgeliefert.

Lieber Fire-fighter bleib mal bitte bei deinem Feuerwehrthema und versuch dich nicht im OWi- bzw. Strafrecht!

1. Im OWi-Recht (da sind wir bei einer Geschwindigkeitsübertretung) gibt es keinen Staatsanwalt in der Verhandlung!
2. Sowohl im Straf- als auch im OWi-Verfahren kann man vor Gericht bis zur Entscheidung durch den Richter (das nennt sich Urteil) seinen Einspruch / Widerspruch / Klage / Berufung zurück nehmen. Man ist also NIE dem Gedeih und Verderben der Justiz ausgeliefert!

Zitat:

140 bei erlaubten 80 sind längst keine Bagatelle mehr!!! Mal etwas drüber is ja ok, aber mal eben 60 schneller als erlaubt ist ja nun kein Versehen mehr. Wenn das der Verkehrsrichter auch so sieht, dann wirft er Dir Vorsatz vor, damit "verabschiedest" Du Dich vom "Normalen" Strafmaß. Die Geldbuße wird empfindlich höher ausfallen, das Fahrverbot u.U. auch länger als normal.

Auch 60 drüber ist nicht automatisch Vorsatz! Man kann immer mal ein Schild übersehen, das nennt sich dann "Momentversagen" und ist ne ganze Ecke weg vom Vorsatz!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter



Sollte sich bei einem eventuellen Verfahren die Staatsanwaltschaft mit einschalten und an Deinem Fall Interesse bekunden, so ist der Verkehrsrichter auch nicht mehr an das festgesetzte Strafmaß gebunden, ausserdem hast Du in diesem Falle auch keine Chance mehr, den Strafbescheid zu akzeptieren und das Verfahren abzubrechen. Dann bist Du auf Gedeih und Verderb der Justitz ausgeliefert.
Lieber Fire-fighter bleib mal bitte bei deinem Feuerwehrthema und versuch dich nicht im OWi- bzw. Strafrecht!

1. Im OWi-Recht (da sind wir bei einer Geschwindigkeitsübertretung) gibt es keinen Staatsanwalt in der Verhandlung!
2. Sowohl im Straf- als auch im OWi-Verfahren kann man vor Gericht bis zur Entscheidung durch den Richter (das nennt sich Urteil) seinen Einspruch / Widerspruch / Klage / Berufung zurück nehmen. Man ist also NIE dem Gedeih und Verderben der Justiz ausgeliefert!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

140 bei erlaubten 80 sind längst keine Bagatelle mehr!!! Mal etwas drüber is ja ok, aber mal eben 60 schneller als erlaubt ist ja nun kein Versehen mehr. Wenn das der Verkehrsrichter auch so sieht, dann wirft er Dir Vorsatz vor, damit "verabschiedest" Du Dich vom "Normalen" Strafmaß. Die Geldbuße wird empfindlich höher ausfallen, das Fahrverbot u.U. auch länger als normal.

Auch 60 drüber ist nicht automatisch Vorsatz! Man kann immer mal ein Schild übersehen, das nennt sich dann "Momentversagen" und ist ne ganze Ecke weg vom Vorsatz!

OK, mir fehlen im OWi vielleicht die konkreten Fachbegriffe. Im OWi-Recht ist die Staatsanwaltschaft normalerweise auch nicht vertreten. Soweit richtig. Ich selbst war noch nie bei so einem Verfahren, egal auf welcer Seite, ABER ich hatte zweimal die Gelegenheit mich mit einem Anwalt zu beraten, was sinnvoll wäre und BEIDE MALE bekam ich die Auskunft, dass sich die Staatsanwaltschaft mit in die Verhandlung einschalten KANN. Und dass dann KEINE Möglichkeit mehr besteht, Deinen Widerspruch zurückzunehmen. Sofern die Staatsanwaltschaft KEIN Interesse bekundet, hast Du recht, dann icht ein Rückzug möglich. Nochmals: Diese Information habe ich von zwei unabhängig zueinanderstehenden Verkehrsanwälten (1x Nds., 1x SH) bekommen...

Zum Thema Vorsatz: Wenn der Richter einen Vorsatz zu erkennen meint, dann musst Du das Gegenteil beweisen... Automatisch ist es natürlich KEIN Vorsatz, egal, wie schnell er war. Aber: Damals zu schnell, jetzt wieder, dann noch "reichlich" über den 80, was mit "Versehen" nicht mal eben erklärt ist, dazu vielleicht noch Ortskenntnis.... Da kommt dann schnell das "notorischer Schnellfahrer" und damit das Thema "Vorsatz"

Moment mal....wollt ihr hier grade erzählen, nen Streifenwagen darf hinter mir herfahren und mit auf-den-Tacho-gucken überprüfen, ob ich zu schnell bin? Was für ein Schwachsinn.
Ich bin der Meinung, Polizisten dürfen lediglich verwarnen (kostenfrei), wenn man zu schnell gefahren ist, aber kein Strafmaß festlegen, da eine Bemessungsgrundlage fehlt.
Ich wurde schon oft angehalten, teilweise bin ich nachts mit 80 durch die Ortschaft und der Streifenwagen die ganze Zeit hinterher. Am Ende kommt nur der Spruch, zügig unterwegs was? Dann sagste ja und das wars! Dann vielleicht normale Kontrolle, aber nichts mehr wegen Geschwindigkeit.

Noch NIE musste ich dafür was bezahlen und ich glaube das auch nicht, welche Quellen auch immer ihr da heranzieht.
Außer es sind unbestreitbare und das ist nicht der Fall!

Die Bullen sind zu zweit unterwegs, um Sachverhalte bezeugen zu können, aber nicht um zu bezeugen, wie schnell der andere gefahren ist, wie wollen denn BEIDE Polizisten aussagen, dass du 36 und nicht 37 zu schnell warst? Das ist Schwachsinn und kann vor Gericht keinen Bestand haben.

Aber es gibt den Fall, dass du aber deutlich zu hoher Geschwindigkeit eine Anzeige wegen Gefährdung bekommmen kannst und da reicht es dass die Polizisten aussagen, du warst so schnell, dass andere VT gefährdet wurden.
Sonst nichts, dass ist doch alles viel zu schwammig, was ihr hier bringt, 20 % Abzug, wir sind hier nicht in der Tschechei!

herzliches beileid,

auch wenn du zu schnell warst, finde ich eine solche "meßmethode" doch hochfragwürdig.
ich möchte nicht ohne geeichte technik gemessen werden (auch wenns da natürlich auch fehler gibt), aber da vertrau ich lieber auf nen video als auf zwei beamte, die den ganzen tag über die bahn juckeln.

menschen machen immer fehler, das wird sich nie ändern, allein aus diesem grund würde ich mich einfach sehr unwohl bei sowas fühlen.
aber sowas scheint ja leider erlaubt zu sein, 20% sind zwar eine große tolleranz, dennoch gibt es keinen beweis für die echtheit der "schätzung" resp. der geschwindigkeitsangabe des polizisten.

wie gesagt, wer zu schnell fährt und erwischt wird, pech gehabt. passiert ja fast jedem mal, dass er geblitzt wird usw., dann zahlt man und gut is.
aber diese methode der schätzung finde ich nicht gut, das läd zum mißbrauch ein, nicht unbedingt um "abzuzocken", aber auch polizisten sind nicht frei von fehlern 🙂 (und damit ist nicht nur eine falsche einschätzung der situation gemeint).

trotzdem viel glück, dass du was falsch gemacht hast, ist dir ja selber bewusst. ist halt ne blöde gesamtsituation, berichte mal wies ausgegangen ist.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von quattro.forte


Moment mal....wollt ihr hier grade erzählen, nen Streifenwagen darf hinter mir herfahren und mit auf-den-Tacho-gucken überprüfen, ob ich zu schnell bin?

Ja

Zitat:

Die Bullen sind zu zweit unterwegs, um Sachverhalte bezeugen zu können, aber nicht um zu bezeugen, wie schnell der andere gefahren ist, wie wollen denn BEIDE Polizisten aussagen, dass du 36 und nicht 37 zu schnell warst? Das ist Schwachsinn und kann vor Gericht keinen Bestand haben.

Daher gibt es bei dieser Art der Messung auch eine Toleranz von 20 %.

Und dies hat vor Gericht Bestand, auch wenn Du es nicht glauben magst.

Zudem sind Bullen Weidetiere, wenn du von denen angehalten wirst läuft etwas falsch, dann reich ihnen eine Tüte Gras.

Mei, oh mei.

Hier glauben wieder viele, die volle Ahnung zu haben und mit Zeigefingern wedeln zu dürfen.😁

Mir fehlen hier die 400 Meter Nachfahrweg, die in den meisten! Bundesländern üblich sind, um überhaupt eine vor Gericht verwertbare Aussage treffen zu dürfen.

Und Preise vom Anwalt?
Hatte mal in jungen Jahren 650€ aus eigenerTasche fürn RA gezahlt. Seither kennt meine RV die Preise der RAs.😁

Zitat:

Original geschrieben von 320erlpg


herzliches beileid,

auch wenn du zu schnell warst, finde ich eine solche "meßmethode" doch hochfragwürdig.
ich möchte nicht ohne geeichte technik gemessen werden (auch wenns da natürlich auch fehler gibt), aber da vertrau ich lieber auf nen video als auf zwei beamte, die den ganzen tag über die bahn juckeln.
...
grüße

In einem Polizei-Forum hatte ich mal gelesen, wie die Beamten ohne geeichten Tacho gejammert hatten, dass sie Fahrer mit Anhängern erst ab etwa 120 bei den Eiern packen konnten.

Ab einem gewissen Punkt, bin ich schon dafür, dass auch durch hinterherfahren mit ungeeichten Tachos Verstöße geahndet werden können.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Und dies hat vor Gericht Bestand, auch wenn Du es nicht glauben magst.
Zudem sind Bullen Weidetiere, wenn du von denen angehalten wirst, reich ihnen eine Tüte Gras.

Nein sry, aber es gibt Dinge, die scheinen mir für deutsche Verhältnisse zu sehr aus der Luft gegriffen, grade Deutsche wollen immer was handfestes. Und wenn manchmal in der Zeitung steht, dass Messungen ungültig sind, weil die Geräte nicht nach den Vorgaben aufgestellt waren, wieso zieht man dann nicht 20 % ab?

Das mit dem Gras werde ich bei der nächsten Kontrolle beherzigen😉

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