ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zu schnell - angehalten - aber kein videobeweis

Zu schnell - angehalten - aber kein videobeweis

Themenstarteram 6. April 2010 um 23:25

guten morgen meine lieben,

eben gerade, autobahnauffahrt...gasfuß - 80erlaubt - ich circa 140 - dann hab ich bemerkt dass ich viel zu schnell war, hab also ausrollen lassen. kaum bin ich bei 90 kmh überholt mich ein polizeistreifenwagen ... den rest der geschichte kennt jeder.

nun ist meine frage, der polizist behauptet er hätte 160 auf dem tacho gehabt. sie waren zu zweit , ich allein. aber die beiden haben keine messung gemacht - einen videobeweis haben sie auch nicht. nun sagt der herr bei diesem verfahren würden 20% abgezogen...

ich kann das ganze nicht wirklich glauben bzw verstehen...dürfen die meine geschwindigkeit schätzen? lohnt sich da ein anwalt? ich habe bisher keinen verkehrsrechtsschutz gehabt, wäre also auch mal zeit sowas auszuprobieren...

hat hier jemand ahnung bzw erfahrung mit einem solchen fall?

erschwerend kommt noch hinzu, dass ich im november bereits einen monat führerschein weg hatte und mich an einen netten satz erinnern kann, dass ich bei einer überschreitung von 26kmh mit einem weiteren fahrverbot rechnen muss, innerhalb des nächsten jahres...

 

scheiss nacht. ich hoff euch ergings besser!

grüße

Beste Antwort im Thema

auch ein einzelner Eintrag gilt als Vorgeschichte :rolleyes:

Ansonsten solltest du doch mal deine Fahrweise überdenken, denn die geistige Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt wohl irgendwo wenn du bei ausgeschilderten 80 mit 140 auf dem Tacho unterwegs bist und das nicht merkst.

Wenn du schon nicht mal beim vorwärts schauen den Tacho im Blick hast, wie willst du dann auch noch rückwärtig sehen können um mit zu bekommen wie die hinter dir waren?

94 weitere Antworten
Ähnliche Themen
94 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von louisbeton

 

urteil...freigesprochen

Also ich kenn in dem Zusammenhang nur Einstellungen auf Kosten der Staatskasse. Wunder über Wunder.Wohl zu viele Gerichtsserien gesehen , wie ? :D

Das liegt daran, daß viele Zeitgenossen den genauen Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Einstellung des Verfahrens nicht wirklich kapieren....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das liegt daran, daß viele Zeitgenossen den genauen Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Einstellung des Verfahrens nicht wirklich kapieren....

Läuft doch im Endeffekt aufs gleiche Hinaus, zumindest bei ner Bußgeld-Klage. Bei sowas kann man nie richtig freigesprochen werden.

Oha, die Hobby-Juristen sind wieder am Werk

Zitat:

Wird der Betroffene freigesprochen, so muß die Begründung ergeben, ob der Betroffene für nicht überführt oder ob und aus welchen Gründen die als erwiesen angenommene Tat nicht als Ordnungswidrigkeit angesehen worden ist.

http://dejure.org/gesetze/OWiG/72.html

http://www.owe-online.de/PDF/AG%20Luebben%20vom%2001-12-2009.pdf

;)

Der Hobby-Googler war wieder unterwegs :D Wenn das AG Kleinkleckersdorf das so macht heißt das noch lange nicht das ALLE das machen. Bei uns gibt es nur Einstellungen, da kann ich denn auch nichts für :p .

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zu schnell - angehalten - aber kein videobeweis