Zone mit eingeschränktem Halteverbot
Hallo in die Runde!
Wie verhält es sich denn mit solchen Zonen? Gelten die immer bis sie wieder aufgehoben werden oder kann man diese auch ineinander Schachteln, also Zone in Zone?
Hier in meinem Nachbarkaff haben die zwei fast gleiche Zonen ineinander (innen 30 Min. mit Scheibe und Außen 1 Std. mit Scheibe) wobei die eine nicht endet und wenn man von der inneren rausfährt gibt’s keinerlei Schilder.
Etwas konfus…
Ich würde meinen die eine Zone gilt solange sie nicht aufgehoben wird. Eine Ersetzung gibt es bei sowas doch nicht, da kennt sich ja keiner mehr aus sonst.
23 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 13. November 2022 um 16:10:21 Uhr:
Interessante Schilderkombi. Zum Beispiel die Frage: was gilt auerhalb der angebenen Zeiten? Darf man da beliebig lange ohne Parkscheibe parken oder etwas GAR nicht?
Wo ist denn hier das Problem? In den angegebenen Zeiträumen (und nur in diesen)
ist die Parkdauer auf
eine Stundebegrenzt. 😎
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 13. November 2022 um 14:37:49 Uhr:
Zitat:
@rommulaner schrieb am 13. November 2022 um 10:34:15 Uhr:
So sieht’s außen aus, 20m weiter das gleiche jedoch mit 30 min. ohne Aufhebung.Nach der Beschilderung gilt das Parkverbot und 20 Kmh nur zu den genannten Tages und Uhrzeiten.😁
Wobei immer rechts vor links gilt. 😉
Tom
Eine 20er oder 30er Zone kennt keine zeitliche Begrenzung. Die bezieht sich bei dem gezeigten Schild(erwald) auf das Parken.
Zitat:
@ktown schrieb am 13. November 2022 um 17:29:33 Uhr:
Besonders das letzte Schild ist drollig. Was will man damit bezwecken? Gilt rechts vor links nicht grundsätzlich, wen es keine Beschilderung gibt und die oberen Schilder heben diese grundsätzliche Regel ja nicht auf.
werf mal einen Blick auf die längsfortlaufende Pflasterung nach Ende des Randsteins ... Ist das in Schildburghausen?
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 13. November 2022 um 19:26:23 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 13. November 2022 um 16:10:21 Uhr:
Interessante Schilderkombi. Zum Beispiel die Frage: was gilt auerhalb der angebenen Zeiten? Darf man da beliebig lange ohne Parkscheibe parken oder etwas GAR nicht?
Wo ist denn hier das Problem? In den angegebenen Zeiträumen (und nur in diesen)
ist die Parkdauer auf eine Stunde begrenzt. 😎
Denk nochmal drüber nach, ob man das (nur) so lesen kann.
Das "Ausgangsschild" ist ein Parkverbot.
Man könnte also auch sagen: prinzipiell ist das Parken verboten. Nur in den angegebenen Zeiten darf geparkt werden, und zwar mit Parkscheibe eine Stunde lang.
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Zitat:
@Quertraeger schrieb am 13. November 2022 um 19:26:23 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 13. November 2022 um 16:10:21 Uhr:
Interessante Schilderkombi. Zum Beispiel die Frage: was gilt auerhalb der angebenen Zeiten? Darf man da beliebig lange ohne Parkscheibe parken oder etwas GAR nicht?
Wo ist denn hier das Problem? In den angegebenen Zeiträumen (und nur in diesen)
ist die Parkdauer auf eine Stunde begrenzt. 😎
Nach der Kurve kommt aber das gleiche nochmal aber mit 30 Min ohne Aufhebung der gezeigten Zone. Fährste nochmal 100m nochmal das gleiche wenn man links abbiegt. Weitere 20m weiter wenn man rechts abbiegt das gleiche aber mit 2h.
Wennst da nen Parkplatz suchst weißt nicht mehr welche Zone du grad hast, noch dazu ja keine endet.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 13. November 2022 um 20:09:40 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 13. November 2022 um 17:29:33 Uhr:
Besonders das letzte Schild ist drollig. Was will man damit bezwecken? Gilt rechts vor links nicht grundsätzlich, wen es keine Beschilderung gibt und die oberen Schilder heben diese grundsätzliche Regel ja nicht auf.werf mal einen Blick auf die längsfortlaufende Pflasterung nach Ende des Randsteins ... Ist das in Schildburghausen?
Ne, das ist Dingolfing in Niederbayern.
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 13. November 2022 um 19:19:09 Uhr:
Was soll's. 😁 Es gibt Zeitgenossen, deren Fahrschulausbildung schon Jahrzehnte zurück liegt. Das ist dann kwasi als kleine Erinnerung für diese Leute gedacht. 😁 😉
Es gibt Leute Leute, deren Schulausbildung Jahre zurückliegt. Das ist dann quasi 🙂 unlesbar für die? Ausserdem ist fraglich, ob dort die Seitenstrasse nicht einen abgesenkten Bordstein hat, wo rechts-vor-links nicht gilt - und das wird durch so ein Schild aus der städtischen Bastelbude nicht aufgehoben. Insbesondere, da es Zeichen 102 gibt - oder ist die Ausbildung der Schilda-Verwaltung auch schon zu lange her?
Immerhin ein schönes Beispiel dafür, was eine Behörde macht, wenn sie die Langeweile plagt. Der Wunsch mancher Ordnungsämter, "helfend einzugreifen" ist mancherorts schon fast übermächtig.
Zitat:
@nogel schrieb am 13. November 2022 um 20:09:59 Uhr:
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 13. November 2022 um 19:26:23 Uhr:
In den angegebenen Zeiträumen ... ist die Parkdauer auf eine Stunde begrenzt. 😎
Denk nochmal drüber nach, ob man das (nur) so lesen kann.
Das "Ausgangsschild" ist ein Parkverbot.
Zu meiner Schande 😁 muss ich gestehen, dass du so gesehen
(möglicherweise) sogar recht hast. 😎