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Parken in verkehrsberuhigter Zone

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 8:10

Ich parke seit mehreren Jahren mehrmals pro Woche auf einem innerstädtischen Parkplatz und war der Meinung, dass ich dort den ganzen Tag ohne Parkschein oder Parkscheibe stehen darf und habe gestern zum ersten Mal ein Knöllchen kassiert, was sich mir nicht erschließt. Verwarnung wegen Parkens ohne vorgeschriebene Parkscheibe.

Zur Situation:

In der verkehrsberuhigten Zone ist eine Abzweigung nach rechts (Sackgasse). Hier steht ein Schild mit Bild 314 (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_314.svg) und darunter angebrachten Schild Parkscheibe 2 Stunden (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzzeichen_1040-32.svg). Es folgen einige eingezeichnete Parkplätze und dann ein straffierter Bereich, wo man folglich nicht parken darf. Danach folgt ein Behindertenparkplatz, der durch das Bild 314 gekennzeichnet ist. Und zwar einmal zusätzlich angebrachten Pfeil nach links (314-10, Beginn) und Pfeil nach rechts (314-20, Ende)

Danach folgt eine weitere eingezeichnete Parkbucht ohne jede Beschilderung. Das ist die von mir genannte.

Ist die Verwarnung richtig? Ich war der Meinung, dass das Schild 314 vom Anfang dort nicht mehr zählt, da zwischenzeitlich ja schon wieder andere Schilder die eingezeichneten Parkplätze regeln. Ich gerate jetzt aber ins Grübeln, da das Schild 314 einen ParkPLATZ kennzeichnet. Also würde meine Argumentation evtl. nur korrekt sein, wenn es sich um Schild 314-10 (http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat314.htm) gehandelt hätte...

Gilt das Schild 314 vielleicht doch auch noch für die hinterste eingezeichnete Parkbucht?

Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen beschreiben. GGfs. kann ich nachträglich nochmal ein Bild anhängen.

Danke schon mal für Eure Tipps und Hinweise!

Klaus

Beste Antwort im Thema

Ich würde das Schild am Anfang der Sackgasse für die Parkuhr unter dem Parkplatzschild so deuten das die 2 Stunden Maximalparkdauer für den ganzen Parkplatz/Sackgasse gilt, egal was da auf dem Parkplatz/Sackgasse noch betreffs der Behindertenparkplätze ausgeschildert ist.

Zitat:

Es folgen einige eingezeichnete Parkplätze

Hier meinst Du bestimmt "Stellplätze"

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Ich würde das Schild am Anfang der Sackgasse für die Parkuhr unter dem Parkplatzschild so deuten das die 2 Stunden Maximalparkdauer für den ganzen Parkplatz/Sackgasse gilt, egal was da auf dem Parkplatz/Sackgasse noch betreffs der Behindertenparkplätze ausgeschildert ist.

Zitat:

Es folgen einige eingezeichnete Parkplätze

Hier meinst Du bestimmt "Stellplätze"

................

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 8:45

[

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Es folgen einige eingezeichnete Parkplätze

Hier meinst Du bestimmt "Stellplätze"

Ja, genau. Ich meine Stellplätze.

Wenn es sich also bei dem gesamten Bereich um einen Parkplatz handelt, dann kann ich doch auch dort parken, wo kein Stellplatz eingezeichnet ist. Denn die Markierungen dienen doch nur dazu, platzsparend zu parken, oder? Wenn ich also an anderen Stellen parke, wo kein Stellplatz eingezeichnet ist und ich das platzsparen tue,... müsste doch ok sein.

Zitat:

Original geschrieben von _klaus_

Ja, genau. Ich meine Stellplätze.

Wenn es sich also bei dem gesamten Bereich um einen Parkplatz handelt, dann kann ich doch auch dort parken, wo kein Stellplatz eingezeichnet ist. Denn die Markierungen dienen doch nur dazu, platzsparend zu parken, oder? Wenn ich also an anderen Stellen parke, wo kein Stellplatz eingezeichnet ist und ich das platzsparen tue,... müsste doch ok sein.

Makierungen in verkehrsberuhigten Zonen sind nmM ausgewiesene Stellflächen/Parkplätze.

Meine Interprtation

NUR auf diesen darf geparkt werden.

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 9:10

Zitat:

Makierungen in verkehrsberuhigten Zonen sind nmM ausgewiesene Stellflächen/Parkplätze.

Meine Interprtation

NUR auf diesen darf geparkt werden.

Ja, aber wie Du vorher argumentiert hast, handelt es sich um diesen Bereich nicht um eine verkehrsberuhigte Zone, sondern um einen Parkplatz...

am 22. Februar 2013 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von _klaus_

Ich parke seit mehreren Jahren mehrmals pro Woche auf einem innerstädtischen Parkplatz und war der Meinung, dass ich dort den ganzen Tag ohne Parkschein oder Parkscheibe stehen darf und habe gestern zum ersten Mal ein Knöllchen kassiert, was sich mir nicht erschließt. Verwarnung wegen Parkens ohne vorgeschriebene Parkscheibe.

Zur Situation:

In der verkehrsberuhigten Zone ist eine Abzweigung nach rechts (Sackgasse). Hier steht ein Schild mit Bild 314 (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_314.svg) und darunter angebrachten Schild Parkscheibe 2 Stunden (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzzeichen_1040-32.svg). Es folgen einige eingezeichnete Parkplätze und dann ein straffierter Bereich, wo man folglich nicht parken darf. Danach folgt ein Behindertenparkplatz, der durch das Bild 314 gekennzeichnet ist. Und zwar einmal zusätzlich angebrachten Pfeil nach links (314-10, Beginn) und Pfeil nach rechts (314-20, Ende)

Danach folgt eine weitere eingezeichnete Parkbucht ohne jede Beschilderung. Das ist die von mir genannte.

Ist die Verwarnung richtig? Ich war der Meinung, dass das Schild 314 vom Anfang dort nicht mehr zählt, da zwischenzeitlich ja schon wieder andere Schilder die eingezeichneten Parkplätze regeln. Ich gerate jetzt aber ins Grübeln, da das Schild 314 einen ParkPLATZ kennzeichnet. Also würde meine Argumentation evtl. nur korrekt sein, wenn es sich um Schild 314-10 (http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat314.htm) gehandelt hätte...

Gilt das Schild 314 vielleicht doch auch noch für die hinterste eingezeichnete Parkbucht?

Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen beschreiben. GGfs. kann ich nachträglich nochmal ein Bild anhängen.

Danke schon mal für Eure Tipps und Hinweise!

Klaus

Ich interpretiere die Beschilderung wie folgt:

verkehrsberuhigte Sackgasse = Parken nur auf gekennzeichneten Stellflächen erlaubt.

Parkschild mit Zusatzschild 2 Stunden mit Parkscheibe = gilt für gesamte Sackgasse.

Behindertenparkfläche mit Parkschild Pfeil nach links, danach Parkschild mit Pfeil nach rechts, jedoch ohne Zusatzschild 2 Stunden mit Parkscheibe = Sonderstellfläche ohne Parkscheibe und ohne Zeitbegrenzung nutzbar.

Folglich sind alle danach gekennzeichneten Parkflächen nur mit Parkscheibe bis zu 2 Stunden Dauer benutzbar.

Hallo,

in einem verkehrsberuhigtem Bereich ist das Parken grundsätzlich nur auf markierten Flächen erlaubt. Das Schild sagt eindeutig, dass man mit Parkscheibe höchstens 2 Stunden parken darf. Man muss ja nicht jeden Stellplatz erneute ausschildern.

Auch wenn es Dir unklar ist: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, also die 5 € bezahlen und nächstes Mal richtig machen.

 

Grüße,

diezge

Das Parken war ja bis jetzt richtig preiswert für Dich .

Da hat Dich vielleicht ein Anwohner angeschissen , weil deren Besucher

den Parkplatz auch mal benutzen wollen .

Leider darf man in verkehrsberuhigten Zonen nur auf den ausgezeichneten Parkplätzen parken...

Aber 5 Euro ist ja noch voll in Ordnung! Dann tut das Lernen auch nicht so weh! ;-)

Leider soll es ja bald teurer werden... =(

am 27. Februar 2013 um 19:46

Wurde schon erwähnt, dass man in verkehrsberuhigten Zonen nur auf markierten Parkflächen parken darf....:D:o...wie oft denn noch Leute......:o

Hallo zusammen,

 

Ich wohne in einem verkehrsberuhigtem Bereich, Bürgersteige gibt es hier keine. Aber ein paar gekennzeichnete Bereiche zum dauerhaftem Parken. Nun reichen diese "öffentlichen" Plätze für die Autos der Anwohner nicht aus. Hier hat jeder 1 privaten, zugeordneten Parkplatz, und ca. 25 % der Anwohner haben max. 2 private zugeordnete Plätze. 90% aller Nachbarn haben aber 2 Autos, manche sogar 4 oder 5....

In der näheren Umgebung gibt es viele öffentliche und private (die man mieten kann) Parkplätze, das ist den meisten aber zu weit zum laufen.

Das führt nun dazu, dass der verkehrsberuhigte Bereich hemmungslos zugeparkt wird. Ein Feuerwehr-LKW würde hier nie und nimmer durchkommen, aber das stört die Falschparker nicht. Hauptsache man parkt nah am Haus....

Was gibt es hier für Optionen:

- Ordnungsamt anrufen - die haben meistens keine Lust, kommen deshalb nur 3 - 4 mal im Jahr und verteilen 15 € Knollen - immer noch billiger als sich einen Parkplatz privat zu mieten.

- Feuerwehr-Bewegungszone beantragen - wie würde man so etwas angehen ?

- sonstwas ?

 

Beste Grüße !

Feuerwehr anrufen, die sich vermutlich darum kümmen und das Notwendige in die Wege leiten wird.

 

Gruß

Uwe

Ordnungsamt / Amt für öffentliche Ordnung und Feuerwehr sind i.d.R. organistatorisch eine Einheit in der Verwaltung (wenn es keine Berufsfeuerwehr gibt).

Sprich einfach mal eine Mail an den Leiter des Ordnungsamts und ggf. den Leiter der Feuerwehr (CC), am besten mit Fotos und Lesebestätigung und bitte um Rückmeldung.

Die letzten beiden Punkte lösen wohlmöglich den Arsch-an-die-Wand-Reflex aus, und es passiert tatsächlich was, wenn die Parksituation die Rettung von Menschenleben im Brandfall gefährden könnte (Aufstellflächen Drehleiter etc.).

Organisieren mal an einem Wochenende ein Treffen mit deinen Nachbarn. Lasse die Feuerwehr zu einer Probefahrt in eure Strasse vorbeikommen. Nein, nicht über 112, sondern vorher normal Kontakt mit denen aufnehmen.

Da werden manche Falschparker sicher ein Aha-Erlebnis bekommen.

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