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zollfreier Import

Themenstarteram 24. September 2007 um 21:24

Hallo zusammen,

weiss jmd. von euch nach wieviel Monaten ich als Eigentuemer ein Fzg aus den USA zollfrei nach D importieren darf?

Ich befinde mich gerade berufl. in CA und liebaeugel mit einem alten Boxter oder MB SL.

Infos jeder Art gerne willkommen.

Im Voraus schon mal DANKE

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10 Antworten

afaik nachdem du 12 Monate deinen Wohnsitz ausserhalb der EU hattest und das Fahrzeug 6 Monate auf dich zugelassen war.

Harry

am 27. September 2007 um 12:18

wobei ich anmerken möchte: wenn du dort ohnehin DEUTSCHE fabrikate suchst ist folgendes für dich sicherlich interessant:

wenn du ein in deutschland gebautes produkt wieder nach deutschland bringst, also nicht über rotterdam, sondern hier in die eu einführst, dann nennt sich sowas rückware, und du zahlst GARKEINEN zoll. wichtig ist allerdings, daß der konkrete wagen tatsächlich in deutschland gebaut wurde (sonst klappt das natürlcih nicht, und diese regelung ist nicht überall in gleicher weise vorhanden)! bei nem porsche ist das also kein problem, da porsche eigentlcih schon immer (bis zum cayenne) nur in D gefertigt hat, bei nem mb etc mußt du halt evtl aufpassen, meist sagt dir die fahrgestellnummer mehr (die M klasse war ja nicht das erste, was in usa vom band lief, oder?).

Prinzipiell gibt es die Rückware, ist genauso eine EU Regel und überall anwendbar.

nur ist das Problem das der ursprüngliche Ausfüher, bei Fahrzeugen in der Regel der Hersteller die Ware auch wieder einführen muss.

Zitat:

Original geschrieben von cuda74

wobei ich anmerken möchte: wenn du dort ohnehin DEUTSCHE fabrikate suchst ist folgendes für dich sicherlich interessant:

wenn du ein in deutschland gebautes produkt wieder nach deutschland bringst, also nicht über rotterdam, sondern hier in die eu einführst, dann nennt sich sowas rückware, und du zahlst GARKEINEN zoll. wichtig ist allerdings, daß der konkrete wagen tatsächlich in deutschland gebaut wurde (sonst klappt das natürlcih nicht, und diese regelung ist nicht überall in gleicher weise vorhanden)! bei nem porsche ist das also kein problem, da porsche eigentlcih schon immer (bis zum cayenne) nur in D gefertigt hat, bei nem mb etc mußt du halt evtl aufpassen, meist sagt dir die fahrgestellnummer mehr (die M klasse war ja nicht das erste, was in usa vom band lief, oder?).

Das ist Unsinn,erstaunlich wie hartnäckig sich dieses Gerücht hält. Um in den Genuss der zollfreien "Rückware" zu kommen müsse etliche Bedingungen erfüllt werden. Es dürfen keine 3 Jahre seit der Einfuhr vergangen sein, die Ware muss unverändert sein (angemeldet und 2 meilen gefahren? Das wars!) und und und.

am 28. September 2007 um 5:14

nope, klar ist das vor allem für neuwagen interessant, stimmt aber nicht, geh mal auf die homeage des zoll, dort suchst du nach "rückwaren", da steht dann das was du grad gesagt hast...

da steht aber auch was von"ausnahmen" (klickbarer link) die dann wiederrum teils präzisiert werden, und hier wird dann u.a. von kulturgütern geredet, gegenfrage: glaubst du, es ist schon jemals ein pkw von 30 oder 50 jahren mit unter 30 meilen rückgeführt worden?

da steht auch noch mehr zum thema, lies es, wenn du fragen hast, danach frag!

Zitat:

Original geschrieben von cuda74

nope, klar ist das vor allem für neuwagen interessant, stimmt aber nicht, geh mal auf die homeage des zoll, dort suchst du nach "rückwaren", da steht dann das was du grad gesagt hast...

da steht aber auch was von"ausnahmen" (klickbarer link) die dann wiederrum teils präzisiert werden, und hier wird dann u.a. von kulturgütern geredet, gegenfrage: glaubst du, es ist schon jemals ein pkw von 30 oder 50 jahren mit unter 30 meilen rückgeführt worden?

da steht auch noch mehr zum thema, lies es, wenn du fragen hast, danach frag!

Das einführen von 30 oder 50 Jahre alten Autos hat nichts mit Rückwaren zu tun! Die Rückwarenregelung ist übrigens zum Beispiel für Firmen gedacht die Waren im Ausland lagern und diese Waren UNVERÄNDERT!! wieder zurück geführt werden sollen und nicht um irgendwelchen Leuten ein Steuergeschenk zu machen. Es ist Unsinn glaub es oder lass es. Ich habe sogar schon mal bei meiner Verschiffungsfirma nachgefragt weil das hier ständig behauptet wird, es stimmt nicht!!!!

Hallo

auf der von @cuda74 angesprochenen Fundstelle(homepage des Zolls) stehen die entsprechenden Artikel(Paragraphen) der entsprechenden EG-Verordnung(Gesetze).

die mal Lesen!

den ZK(Zollkodex) und die ZK-DVO(ZollkodexDurchführungsverordnung) sind auch auf der Homepage zu finden.

 

@cuda74

bei den Ausnahmen steht nichts von Kulturgütern, sondern "Rückkehr deutscher Kunstgegenstände".

 

am 28. September 2007 um 13:41

http://www.zoll.de/.../index.html

Zitat:

# Wiedereinfuhr im gleichen Zustand

Dem Grundsatz des unveränderten Zustands der Waren bei der Wiedereinfuhr steht nicht entgegen, dass diese außerhalb des Zollgebietes "gebraucht" wurden; dies gilt ebenso bei Ausfuhr zu Testzwecken oder bei extremer Abnutzung. Jedoch ist der gleiche Zustand nicht mehr gegeben, wenn die Waren durch Reifungs- oder ähnliche Prozesse eine Qualitätssteigerung erfahren haben.

Darüber hinaus sind bestimmte, im Drittland notwendig gewordene Behandlungen zulässig, ohne dass die Zollfreiheit als Rückware entfällt (Artikel 846 ZK-DVO):

* Notwendige Erhaltungsmaßnahmen

einfacher Art wie z.B. Inspektionen, Einstellarbeiten oder das Entfernen von beschädigten oder kontaminierten Bestandteilen. Hierzu gehören auch: Zusammensetzen der Ware nach dem Transport, einfache Reinigungsvorgänge, Rostschutzbehandlungen, Ver-, Aus-, Umpacken und einfaches Umladen in Behälter, Anbringen, Entfernen und Ändern von Warenzeichen, Siegeln, Etiketten etc.; darüber hinaus auch Reparaturen, Wartungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die die Einhaltung der für die Verwendung der Ware geltenden technischen Vorschriften/Normen (z.B. für Maschinen oder Beförderungsmittel) sicherstellen.

* Änderung des Aussehens

die zur Änderung des Aussehens führenden Behandlungen dürfen nicht mit einer Wertsteigerung der Ware verbunden bzw. Anlass der Ausfuhr gewesen sein.

* Ausbesserungen und Instandsetzungsmaßnahmen

an schadhaften Waren, die über o.a. notwendigen Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen, wenn diese Schadhaftigkeit während der Verwendung der Ware im Drittland (z.B. durch einen Unfall) eingetreten ist. Die erfolgten Maßnahmen dürfen dabei nur zur Schadensbehebung (einschließlich der Verwendung neuer, unbedingt erforderlicher Ersatzteile) durchgeführt werden, damit die Ware weiterhin funktionstüchtig bleibt. Der Wert der Ware darf dabei nicht steigen.

* Anpassungsmaßnahmen

d.h. die Bearbeitung von Waren einschließlich der Montage oder Anpassung an andere Waren, weil erst nach Behandlungsbeginn im Drittland erkennbar wurde, dass die Waren für die vorgesehene Verwendung ungeeignet sind.

ich finde das ist alles recht eindeutig.....

das ist nur ein kleiner Auszug, überall sind Zusätze, Anmerkungen und Einschränkungen wie das hier "Dies gilt allerdings nur, wenn die Waren zuvor aus dem deutschen Teil des Zollgebiets der EG ausgeführt worden sind und sich vorher auch im einfuhrumsatz- und verbrauchsteuerfreien Verkehr befunden haben.

Anzumerken sind zwei Besonderheiten bei den Marktordnungswaren: Zum einen sind sie generell einfuhrumsatzsteuerfrei, auch wenn sie nach Artikel 185 Abs. 2 Buchstabe b) ZK nicht zollfrei"

und so weiter. Wie gesagt meine Verschiffungsfirma die schon etliche Jahre im Geschäft ist und so ziemlich alle Tricks und Kniffe kennt,sagt es geht nicht. Und ich gehe mal davon aus du kennst auch niemand der es schon geschafft hat seine Waren steuerfrei einzuführen auf diesem Weg oder?

am 28. September 2007 um 14:26

Bin der selben Meinung wie "derSyntax".

Schaue nächste Woche nochmal in die Dienstvorschrift, ob da etwas genaueres steht.

Ansonsten:

Zoll-Infocenter

Tel.: 069/469976-00

Fax: 069/469976-99

E-Mail: info@zoll-infocenter.de

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