Zollamt zahlt Kfz Steuer nur teilweise zurück und beruft sich beim Restbetrag später auf Verjährung
Hallo,
Der Kfz Typ ist hier unerheblich. Nach einem Anruf beim Zollamt erfahre ich zufällig dass ich aus einer Kfz Anmeldung vor fast 7 Jahren noch ein Guthaben an Kfz Steuer habe. Das ist kein kleiner Betrag. Ich müßte mich deshalb an eine Stelle wenden. Dies tat ich mit Email Anfrage. Man eröffnet mir dass mein Anspruch auf das Guthaben verjährt sei. Daher bat ich um den entsprechenden Steuerbescheid. Darin würd mir aber die Rückzahlung per Überweisung des kompletten Guthabensbetrag auf mein Konto angekündigt. Der Guthabensbetrag war 297 Euro. Ich bekam aber nur 103 Euro überwiesen. Guthaben 194 Euro. Der entsprechende Sachbearbeiter kann mir dafür keinen Grund nennen und beruft sich immer auf die Verjährung. Nachdem ich nach seinem Vorgesetzten fragte meldet sich dieser Sachbearbeiter nicht mehr. Der Schriftverkehr verlief meinerseits per EMail, die Antworten kamen immer mit Brief.
Was kann ich tun um mein Guthaben trotzdem noch zu bekommen? Mir ist damals nicht aufgefallen das ich zu wenig zurückgezahlt bekommen habe. Was passiert mit dem Geld da es ja offentsichtlich auch nicht vom Staat beansprucht wird?
21 Antworten
Zitat:
@audioffenb4 schrieb am 10. Mai 2021 um 17:59:23 Uhr:
Wahrscheinlich bist du mein lieber Luke1637 nicht auf dem aktuellen Stand. Oder lässt dir deine Zulassungsbegörde noch die Freiheit deine Kfz Steuer zu überweisen? Ohne Einzugsermächtigung geht doch gar keine Zulassung mehr.
Tja, einmal kein Geld auf'm Konto gehabt, wird das Lastschriftmandat nicht mehr genutzt.
Dann ist wieder überweisen angesagt. Oder neues Mandat.
Zitat:
Selbst da wird man gegängelt. Aber wehe wenn man was zurück haben will. Man hat es ja nicht mal für notwendig gehalten mich auf mein Guthaben aufmerksam zu machen sondern hat es stillschweigend einbehalten. Wenn das hier mit rechten Dingen zugegangen wäre wäre der Guthabensbetrag ja schon längst einer anderen Verwendung zugeführt worden. Warum also wird er noch als Guthaben angezeigt?
Irgendwo wird schon ein Fehler passiert sein. Und bis zu deinem Telefonat wird niemand den automatischen Ablauf kontrolliert und das Problem gesehen haben.
Also nichts mit Absicht oder so. Und derjenige, dem der Fehler am einfachsten hätte auffallen können warst du.
Zitat:
Und für wen sind denn 200 Euro nicht viel Geld? Für dich etwa? Soll ich mal raten wo du arbeitest?
Für mich ist das auch viel Geld. Deshalb würde ich es ja auch eher vermissen, als dass mich jemand zufällig nach 7 Jahren darauf aufmerksam machen müßte.
Wenn du nicht mit der Zulassungsstelle telefoniert hättest, wann hättest du dann bemerkt, dass du noch Geld von denen zu bekommen hast?
Zitat:
Und du new-rio-ub prüfst natürlich jeden Beleg der dir irgendwo zwischen die Finger kommt. Wetten das auch du deine Defizite in der Beziehung hast? Es kommt mir vor als wenn ich hier im Zollamtforum wäre wo nur entsprechende Leute lesen und schreiben.
Vermutlich prüft er nicht jeden Beleg. Nur die, wo es "um viel Geld" geht...
Wenn man die Knete nicht positiv rausrücken möchte oder kann, beantrage doch eine Verrechnung mit der nächste fälligen Steuerzahlung. Dann hätte der Zoll kein Guthaben mehr in der Buchung und Du dein Geld "zurück".
Hier die Aktualisierung des Vorgangs:
nach einem Anruf bei der Kfz Steuerbehörde in Berlin fragte man mich nach meinen Bankdaten und hat das Geld ohne weiter Worte überwiesen. Dann war ich wohl doch berechtigt das Geld zu bekommen. Da wollte sich wohl irgend jemand anders die Taschen voll machen. Also hatte das was hier gegenteilig verfasst wurde anscheinend keine Basis. Also wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fr.ss. halten. Zitat Dieter Nuhr
Das muss nun aber auch nicht sein… so dermaßen auf den Putz zu hauen….
Nach über 4 (!) Jahren meldest Du den Ausgang (Danke dafür) ohne Details wann und wie das alles nun so ablief… (warum erst jetzt dieser Anruf? Bzw.wann war denn eigentlich?) Ist das HZA bei euch in Berlin?
PS: Ich schau mir eigentlich auch gerne und oft den Dieter Nuhr an, aber auch der haut manchmal so krudes Zeugs raus, daß ich mir denk: Ach Dieter, manchmal solltest doch lieber Deinen eigenen Spruch beherzigen und auch einfach mal die F… halten.
Ähnliche Themen
Zitat:
@audioffenb4 schrieb am 1. August 2025 um 13:59:50 Uhr:
Da wollte sich wohl irgend jemand anders die Taschen voll machen. Also hatte das was hier gegenteilig verfasst wurde anscheinend keine Basis. Also wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fr.ss. halten. Zitat Dieter Nuhr
Du haust ja ganz schön in die Tasten.
Erstmal hat sich niemand die Taschen voll gemacht. Das Geld war nach den Jahren quasi bereits „ausgegeben“, weil der Anspruch nun einmal verjährt ist. Man wollte dir kein Geld auszahlen, das dir (eventuell) nicht mehr zusteht.
Ich habe mir gerade die letzten Seiten durchgelesen – keine Angabe von Quellen dazu, wie die Rechtslage tatsächlich ist. Selbst wenn man eine Quelle hat, müsste man wissen, ob es Unterschiede zwischen Behörden und Firmen gibt. Außerdem spielt oft auch Kulanz bzw. ein gewisser Entscheidungsspielraum eine Rolle. Jeder, der hier regelmäßig unterwegs ist, weiß, dass Sachbearbeiter öfter mal die Gesetze nicht genau kennen. Einen Sachbearbeiter als Quelle anzugeben, wird daher als gefährliches Halbwissen bezeichnet. Wenn überhaupt, müsste man die Quellen nennen, auf die sich der Sachbearbeiter beruft.
Der Sachbearbeiter hat nach deiner Ausage keine Quellen genannt, noch nicht mal, ob es in seinem Entscheidungsspielraum liegt. Daher ist der Spruch „Wer keine Ahnung hat ...“ an dieser Stelle unangebracht. Wir wissen nicht, ob der Sachbearbeiter recht hatte, und können die Lage deshalb weiterhin nicht eindeutig einschätzen.
Da das Geld nun ausgezahlt wurde, ist das Thema durch und wir können uns fröhlich zurücklehnen. Wer rechthaberisch sein will, oder sich für das Thema interessiert, darf natürlich gerne mit Quellen um sich werfen, um zu beweisen, dass er recht hat – aber bitte keine Sachbearbeiter angeben. Das ist nicht professionell.
Ein SB wird nicht über die Rückzahlung entschieden haben, das war mindestens ein Zollbeamter. Und dies wird er nur gemacht haben, wenn er eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hatte. Aus gut Dünken und des lieben Friedens willen schon gar nicht.
Und du bist der festen Überzeugung, dass ein Beamter keine Fehler macht? 😉
In einem vier Jahre alten Beitrag steht, dass der Fall damals bereits sieben Jahre zurücklag. Somit müssen wir die rechtliche Grundlage von 2014 beachten.
Nach heutiger Rechtslage verfällt das Guthaben nicht mehr. Nach der damaligen Regelung verfiel es.
Wir reden hier über ein Guthaben, das bereits verfallen war, bevor die neue Regelung in Kraft trat.Ob die neue Regelung zulässt, dass verfallenes Guthaben reaktiviert wird, weiß ich nicht. Ob der Beamte die alte Regelung nicht kannte oder nur nach der neuen gearbeitet hat, wissen wir ebenfalls nicht.
Bei solchen Themen konzentriere ich mich auf Sachen, die wir nicht wissen, um Spekulationen zu vermeiden.