Zinsausfall für verspätete Versicherungsleistung verlangen?
Hallo.
Ich hatte Ende Juni einen Teilkaskoschaden. Das Gutachten konnte aufgrund der Masse an TK Schäden (Hagel) erst einen Monat später erfolgen. Jetzt steht der Schaden laut Gutachten fest und ich lasse fiktiv abrechnen. Die Mitteilung liegt jetzt seit über 2 Wochen beim Versicherer und er verweist auf die hohen Bearbeitungsrückstände. Steht mir ein Anspruch auf Zinsausfall zu bzw. kann ich diesen geltendmachen?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@the_quilla schrieb am 29. August 2017 um 11:53:49 Uhr:
Steht mir ein Anspruch auf Zinsausfall zu bzw. kann ich diesen geltendmachen?
Das ist eigentlich ganz einfach. Du hast ja eine Schaden an deiner Karosserie (nehme ich bei Hagel mal an). Jetzt schuldet dir die Versicherung also genau den Betrag, den deine Karosserie innerhalb von zwei Wochen an Zinsen erwirtschaftet hätte, wenn der Schaden nicht passiert wäre.
Dafür gibt es in der Versicherungsmathematik eine Standardformel, die sich da "Kölner Formel" oder auch "Kaygassen-Formel" nennt, und die geht so:
3 x 0 = Z
Einfach für die 3 die Schadenshöhe einsetzen, brutto oder netto spielt hier erst mal keine Rolle. Wenn du die genaue Schadenshöhe gerade nicht vorliegen hast, kannst du auch die 3 in der Gleichung stehen lassen, das änder am Ergebnis von Z nicht so viel.
Die "0" darfst du nur ändern, wenn nicht der Hagel, sondern die Versicherung dein Auto beschädigt hat, ist aber selten.
24 Antworten
Das stimmt schon... eigentlich gerät man automatisch in Verzug, rechtlich muss man aber den Verzug anzeigen, damit der Schulder unmissverständlich liest. Ab xx.xx.xxx ist er im Verzug. Allein das Vertragswerk genügt nicht. Mir schon x mal passiert.
Zitat:
@romanusko schrieb am 29. August 2017 um 21:09:40 Uhr:
Das stimmt schon... eigentlich gerät man automatisch in Verzug, rechtlich muss man aber den Verzug anzeigen, damit der Schulder unmissverständlich liest. Ab xx.xx.xxx ist er im Verzug. Allein das Vertragswerk genügt nicht. Mir schon x mal passiert.
Natürlich gerät der Versicherer automatisch in Verzug... Nur von was reden wir hier? Im Falle des TE aktuell von ein paar Tagen! Die Bedingungen regeln doch nur, wann der Versicherer zahlen muss, wenn Grund und Höhe des Anspruchs fest stehen... Der verstrichene Monat bis zu dieser Feststellung ist nicht geregelt und das ist bei TE der deutlich längere Zeitraum. Ehrlich gesagt ist auch bei Kumulschäden ein Monat bis Begutachtung ganz schön lang... Da gibt es Sammeltermine usw. Ich sehe derzeit zwar keine Zinsschuld des Versicherers, aber eine normale Schadenbearbeitung ist das sicher auch nicht!
Der Meinung bin ich auch, normal ist das nicht. Mal ganz kurz aus der Sicht des Versicherers gesehen. Oft fehlen Rückmeldungen, oder Termine wurden abgesagt.
Stellt euch mal vor die Versicherer würden Zinsen dafür bekommen, dass Versicherungsnehmer Ihre Beiträge zu spät gezahlt haben. ;-)
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Und hier mal die rechtlich relevanten Tatsachen für die Schnellkassierer hier:
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dem Versicherer genügend Zeit gegeben werden muss, den Schadenfall zu bearbeiten. Geschädigte Autofahrer, die das nicht berücksichtigen, haben mit einer Klage kaum Aussicht auf Erfolg.
Die Rechtsprechung geht bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen davon aus, dass einer Versicherung ein Prüfungszeitraum von vier bis sechs Wochen zugestanden werden muss (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 09.01.2001, 1 W 3378/98). Ein flächendeckender und umfangreicher Hagelschlag zählt nicht mehr als durchschnittlich. Sammelverfahren brauchen auch ihre Zeit. Auch wenn es kein Unfall-, sondern ein Kaskoschaden ist.
Einen weiterer Punkt für Fehlverhalten des Versicherten und damit nachteilig im Fall einer Klage ist die Tatsache, wenn keine Sachstandsanfrage bei der Versicherung eingereicht wird, mit der ein ausdrückliches Regulierungsverlangen und ggf. Fristsetzung erkennbar werden (LG Köln, Urteil v. 23.09.2011, 2 O 203/11).
Wir reden hier nicht von einem Haftpflichtschaden. Da gilt 3-8 Wochen, je nach dem welches Gericht du fragst.
Wir reden hier von einem Kaskoschaden. Da gilt das, was im Vertrag steht, sofern es nicht einer Norm widerspricht, die nicht abbedungen werden darf.
Eine andere Thematik wäre zudem, ob den Versicherer ein Pflichtverletzung trifft, wenn sich die Feststellung der Schadenhöhe so lange hinzieht. Da aber Gutachter auch nur zwei Hände haben und bei einem Kumulschaden es typischerweise nun mehr so ist, dass es deutlich mehr Schäden gibt als Gutachter sehe ich wenig Chancen. Was soll der Versicherer machen? Welche einfliegen lassen, damit der Kunde eine Woche früher das Geld auf dem Konto hat?
Die lassen sich Gutachter und Sachbesrbeiter einfliegen, war teilweise mehr als 60 Stunden Woche im Dienst.
Jeder, der in dem Fall meckert, wünsche ich den Job für nur 48 Stunden.
Ich meinte das eigentlich ironisch, aber da scheint ja meine Ironie Realität zu sien.
ja, dann gibt es wohl nicht mehr viel Möglichkeiten.
Die Versicherungen bauen sich Hagelcenter auf und ziehen die Gutachter aus den Regionen zusammen. Ist schon ein stressiger Job.