ZickZack Linie 299 - abgesenkter Bordstein oder nicht?
So ich mach mal nen eigenen Thread auf,
ZickZack Linie, ohne Beschilderung , siehe Bild. Auf den Parkplätzen wurde von der Stadt ohne zusätzliche Beschilderung eine ZickZack Linie angebracht. Bordsteine sind in der gesamten Strasse nicht vorhanden. Zone 30. Einbahnstrasse.
Was ist jetzt korrekt ? Ich hab ja das ganze erst mit der Sperrfläche verwechselt. Ist aber ja nicht so.
Im Grunde hat die Anwohnerin rechts, die ZickZackLinie veranlasst, weil sie immer vorwärts in ihre Einfahrt fährt, und mit ihren knapp 70 Jahren dort nicht reinkommt.
Ich sehe keinen Grund warum dort Parkverbot sein sollte. Zumal vor und nach der ZickZack auch geparkt wird, und sich links keine Einfahrt befindet.
44 Antworten
Das kann sich hier noch über hunderte Beiträge hinziehen , keine Sorge .
Zitat:
@KKlaus750 schrieb am 8. Dezember 2023 um 09:38:33 Uhr:
😁😁😁😁😁jaja die ZickZackLinie
Das es Fälle gibt in denen die Rechtsgrundlage es würdig ist sie zu hinterfragen bestreitet doch niemand.
Aber was hat die Meinung der von Jürgen Estermann zu "seiner" beanstandeten Zickzacklinie jetzt mit Deinem Fall zu tun?
Hast Du Deine Bedenken der Gemeinde schon mitgeteilt? Hast Du schon eine Antwort?
Zitat:
@KKlaus750 schrieb am 8. Dezember 2023 um 09:38:33 Uhr:
😁😁😁😁😁jaja die ZickZackLinie
Wenn Rentner zu viel Zeit haben...
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Zitat:
@SeatAliFr75 schrieb am 7. Dezember 2023 um 22:32:44 Uhr:
Nicht umsonst bekommt man eingetrichtert, einparken immer rückwärts .
Bekommt man wo eingetrichtert? Sind das dann die überschaubar intelligenten Künstler, die auf dem Supermarktparkplatz rückwärts einparken und dann ihre Einkäufe um das Auto schleppen dürfen? Die allergrößten Schlaumeier versuchen dann, ihren Einkaufswagen zwischen den Autos durchzubekommen. Ich lache mich da immer kaputt, solange das nicht neben meinem Auto stattfindet...
Wenn man weiter als von der Wand bis zur Tapete denken kann kommt man vielleicht darauf, dass das rückwärts Einparken in die Garage mit einem vollen Kofferraum eventuell suboptimal ist.
Flexibel einparken ist das Stichwort. Wenn ich weiß, dass ich an den Kofferraum muss, parke ich natürlich vorwärts ein.
Es sei denn ich muss Bierkisten ausladen die direkt hinten an der Wand gelagert werden🙂
Aber er meinte wohl eher am Seitenstreifen.
Aber auch da kommt es drauf an, ist sie eng dann rückwärts hab ich rechts oder nach vorne Platz dann immer vorwärts weil es schneller geht und den Verkehr nicht behindert.
Erfordert aber mitdenken. Soll nicht so jedem gegeben sein, hab ich mal gehört😉
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Dezember 2023 um 11:45:27 Uhr:
Zitat:
@KKlaus750 schrieb am 8. Dezember 2023 um 09:38:33 Uhr:
😁😁😁😁😁jaja die ZickZackLinie
Wenn Rentner zu viel Zeit haben...
Hat sich ja schon verabschiedet.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2023 um 16:15:02 Uhr:
Aber er meinte wohl eher am Seitenstreifen.
Da er sich darüber echauffierte, dass die Linie genehmigt sei und dass die Dame wohl nicht fahren könne gehe ich davon aus, dass er der Meinung ist dass die Dame rückwärts in ihre Garage fahren soll.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 7. Dezember 2023 um 16:54:18 Uhr:
Wenn ich das auf dem Bild richtig erkenne ist die Einfahrt sehr schmal gehalten,also muss man mit dem Fahrzeug weit ausholen um dort gerade rein fahren zu können,rückwärts muss man auch erst sehr weit gerade raus.
Ich vermute das aus diesem Grund diese Fläche beantragt und genehmigt wurde,hätte ich auch so gemacht.
Da würde ich als Nachbar sagen:"Abputzen,weitermachen",
Wenn man die ganze Straße in Google Maps durchfährt, sieht man, dass alle anderen Grundstückseinfahrten klugerweise breiter gestaltet sind und nur dieser eine Eigentümer seine Einfahrt so eng begrenzt hat, dass man schlecht reinkonmt.
Warum hat er seine Einfahrt so schmal gemacht? Weil es früher keine parkenden Autos auf der Straße gab und somit kein Problem? Oder weil er früher ein kleineres Auto hatte und jetzt ein großes?
Oder sein Grundstück an der Stelle nicht mehr hergibt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 8. Dezember 2023 um 08:40:37 Uhr:
Komma, denn der Grundstückseigentümer darf auf der Grenzmarkierung vor seiner Einfahrt parken.
Mitnichten.....
Besitzern bzw. Mietern ist es nur erlaubt, ihr Fahrzeug vor der eigenen Zufahrt abzustellen, wenn sich dort KEINE Borsteinabsenkung befindet.
Okay... mir erschließt sich der Sinn von, "... KEIN abgesenkter Bordstein und Einfahrt" nicht.. aber nun gut. 🙂
Seltsam 😕
Im Schurig-Kommentar zur StVO steht auf Seite 249 unter Punkt 2.4.10 Grenzmarkierung:
......
Befindet sich eine Grenzmarkierung vor einer Grundstücksausfahrt, darf dort der Grundstückseigentümer parken, weil das Parkverbot nach §12 Abs. 3 Nr. 3 allein seinem Schutz dient.
Das "kein Bordstein" taucht in 2.4.10 nirgendwo auf.
Ein nichtabgesenkter Bordstein vor einer Grunstückseinfahrt kann bspw. daher kommen, dass nachträglich auf dem Grunstück ein Stellplatz errichtet wurde.
Meine Fresse was nicht alles irgendwo zur Regelung niedergeschrieben ist lässt mich echt manchmal erstaunen.
Der absolute Wahnsinn.
Der abgesenkte Bordstein ist da ja irrelevant,die Erklärung bezieht sich auf die Grenzmarkierung.
Da eine solche von und für jemanden beantragt worden ist darf derjenige da parken weil er sich selbst nicht behindern kann.
Hat aber mit dem abgesenkten Bordstein dann nichts zu tun,da regelt ja ein anderer Paragraph das Parken dort generell verboten ist.
Vor der eigenen Einfahrt ist es nur erlaubt wenn sich keine Bordsteinabsenkung dort befindet.
Daher gehe ich mal davon aus das solche Grenzmarkierungen auch nicht direkt vor einer Einfahrt mit abgesenkten Bordstein angebracht werden,das wäre ja geradezu paradox und unsinnig.
Die einzige Ausnahme die ich kenne ist eine tiefer liegende Einfahrt,wenn davor der Bordstein auf der ganzen Länge abgesenkt ist und dort Parkbuchten sind.
Da kam dann um den Bereich der Einfahrt kenntlich zu machen die Grenzmarkierung vor die Einfahrt hin.
Deshalb wird man das in dem Text auch nicht erwähnen müssen.
Zitat:
@yellwork schrieb am 8. Dezember 2023 um 21:55:23 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 8. Dezember 2023 um 08:40:37 Uhr:
Komma, denn der Grundstückseigentümer darf auf der Grenzmarkierung vor seiner Einfahrt parken.Mitnichten.....
Besitzern bzw. Mietern ist es nur erlaubt, ihr Fahrzeug vor der eigenen Zufahrt abzustellen, wenn sich dort KEINE Borsteinabsenkung befindet.Okay... mir erschließt sich der Sinn von, "... KEIN abgesenkter Bordstein und Einfahrt" nicht.. aber nun gut. 🙂
Eine Grenzmarkierung vor einem nicht-abgesenkten Bordstein ohne zusätzliches VZ 283/286 wäre in dem Fall bedeutungslos.
Eine Grenzmarkierung muss sich auf ein bestehendes Halt-/Parkverbot beziehen, das ist in benanntem Beispiel die Bordsteinabsenkung.