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ZickZack Linie 299 - abgesenkter Bordstein oder nicht?
So ich mach mal nen eigenen Thread auf,
ZickZack Linie, ohne Beschilderung , siehe Bild. Auf den Parkplätzen wurde von der Stadt ohne zusätzliche Beschilderung eine ZickZack Linie angebracht. Bordsteine sind in der gesamten Strasse nicht vorhanden. Zone 30. Einbahnstrasse.
Was ist jetzt korrekt ? Ich hab ja das ganze erst mit der Sperrfläche verwechselt. Ist aber ja nicht so.
Im Grunde hat die Anwohnerin rechts, die ZickZackLinie veranlasst, weil sie immer vorwärts in ihre Einfahrt fährt, und mit ihren knapp 70 Jahren dort nicht reinkommt.
Ich sehe keinen Grund warum dort Parkverbot sein sollte. Zumal vor und nach der ZickZack auch geparkt wird, und sich links keine Einfahrt befindet.
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44 Antworten
Zitat:
@KKlaus750 schrieb am 7. Dezember 2023 um 13:00:23 Uhr:
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 7. Dezember 2023 um 12:42:11 Uhr:
...................
Es muss auch nichts verlängert werden, es wird hier nur bezeichnet. Hast du aus der StVo doch selbst so zitiert.
Ich hab in der letzten Stunde soviel durchgeblättert, 299 verlängert oder verkürzt ein anderweitig angeordnetes Halte oder Park verbot. Wenn man aber kein anderweitiges Halte oder Parkverbot erkennen kann, was dann?
Das Parkverbot ist die Grundstückseinfahrt bzw. die Grundstückseinfahrt gegenüber, hast Du doch selber weiter oben geschrieben.
Was willst Du denn sonst noch für ein Parkverbot erkennen können?
Det is ja gut das du des jetzt schreibst, jetzt komm ich nämlich so damit.
Die Parkplätze sind ja Teil der Fahrbahn. Einbahnstraße. Laut STVO darf man gegenüber von Grundstückseinfahrten nicht parken wenn unter 5,5. Aber meinen Bild oben, gehören zu diesen 5,5m ja die Parkplätze dazu. Also haben wir ja da schon gut 2m. Wenn ich also gegenüber Einfahrten nicht parken darf, auf schmalen Straßen unter 5,50. Bleiben ja bei normalen Straßen sobald ich parke auch nur gut 3-3 füzzig Platz. Wenn ich jetzt die obrige Parksituation anschaue, mit dem Mercedes der ja eh dort steht. Ist dies nach defination keine schmale Straße, also auch kein Parkverbot, also kann auch kein Parkverbot verlängern, verkürzt werden....
Wenn ich jetzt von der max Fahrzeugbreite von 2,55 + 0,25cm Sicherheitsabstand ausgehe. Sind wir bei den eräwähnten 5,5 Meter für ne schmale Straße bei 2.45m die übrig bleiben müssen zur Einfahrt...
Ich gebe es auf. Frage Deine Gemeinde nach dem Sinn dieser Grenzmarkierung und warum sie sie angebracht haben.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 7. Dezember 2023 um 11:42:02 Uhr:
Zitat:
Die Mindestbreite beträgt doch immernoch 3.05 zu Einfahrten oder?
Nein.
eigentlich sind es ja noch weniger , als die 3,05
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. Dezember 2023 um 13:57:16 Uhr:
Ich gebe es auf. Frage Deine Gemeinde nach dem Sinn dieser Grenzmarkierung und warum sie sie angebracht haben.
Also wenn Du auf was anderes kommst, dann raus damit.
Ich beziehe mich auf das Urteil vom BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 - 3 C 7.17 (VGH Mannheim), BeckRS 2019, 9877
da steht, das alles was unter 5,50 auf jeden Fall als "schmale Straße " zu bewerten ist, auch wenn es Ermäßungsgrundlage ist.
Da hat bestimmt der Sachbearbeiter was übersehen. Schick der Gemeinde Deine zusammengetragenen Fakten dann wird dieser Irrtum bestimmt schnell korrigiert sein, das sind doch auch nur Menschen die mal Fehler machen können.
Wäre ja witzig, wenn die Frau dann einfach auf der Straße parkt, wenn die Markierungen wirklich weg gemacht werden würden.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 7. Dezember 2023 um 14:55:29 Uhr:
Wäre ja witzig, wenn die Frau dann einfach auf der Straße parkt, wenn die Markierungen wirklich weg gemacht werden würden.
Vorrangig gegenüber der Ausfahrt des TE.
Wenn Du dich damit nicht abfinden kannst, dann ziehe doch einfach in eine andere Gegend .
Wenn ich mir die Einfahrt auf dem Foto angucke, etwas größeres Auto und dann steht gegenüber einer der vielleicht auch nicht gut einparken kann und statt 2cm 20cm vom Bordstein steht -> IMHO nachvollziehbar dass da gegenüber der Einfahrt entsprechende Markierung angebracht wird.
Wenn ich das auf dem Bild richtig erkenne ist die Einfahrt sehr schmal gehalten,also muss man mit dem Fahrzeug weit ausholen um dort gerade rein fahren zu können,rückwärts muss man auch erst sehr weit gerade raus.
Ich vermute das aus diesem Grund diese Fläche beantragt und genehmigt wurde,hätte ich auch so gemacht.
Da würde ich als Nachbar sagen:"Abputzen,weitermachen",
Bring der Dame einfach einen Blumenstrauß und laß dich auf ein Käffchen einladen. Dann unterhaltet Ihr euch mal und dann gehts lächelnd nach Hause.
Zitat:
@KKlaus750 schrieb am 7. Dezember 2023 um 13:44:40 Uhr:
0,25cm Sicherheitsabstand
Das wäre richtig knapp!
Manche sind halt gleicher wie die anderen. Manche bekommen jeden furz genehmigt, manche gar nichts.
Wenn man nicht mehr fahren kann , sollte man sich überlegen den Führerschein abzugeben .
Ich persönlich würde ja wenn’s eng ist niemals vorwärts fahren . Nicht umsonst bekommt man eingetrichtert, einparken immer rückwärts .
Was gibt es da zu diskutieren? Wenn die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung eine "Zick-Zack Linie" anbringt, dann haben die einen Grund dafür und dann wird da nicht geparkt. Punkt!
Komma, denn der Grundstückseigentümer darf auf der Grenzmarkierung vor seiner Einfahrt parken.