Zeugnisverweigerungsrecht mit ausländischem Fahrzeug

Hallo,

folgender Sachverhalt: Person X fährt mit einem in Europa auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland. Ein Verwandter V, der in Deutschland ansässig ist, fährt den Wagen und begeht einen Verstoß, der mit einem Punkt geahndet wird.

Person X bekommt die Strafe und bezahlt das Geld. Person X erhält ein Schreiben inkl. Foto, um Angaben zum Fahrer zu machen, da die Zahlung sonst nicht gebucht werde.

Welche Rechte hat nun Person X? Muss sie Angaben zum Fahrer machen? Tritt das Zeugnisverweigerungsrecht in Kraft und was wäre die unmittelbare Folge davon?

Vielen Dank,

LG

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jaja... ein informelles Schreiben... 🙄

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2020 um 11:20:09 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Januar 2020 um 09:40:12 Uhr:


Für den ausländischen Fahrer X spielen die Punkte doch keine Rolle. Wenn er sich als Fahrer angibt, wird die Behörde wohl kaum weitere Nachforschungen anstellen. Er zahlt, der Fall ist erledigt.

Grüße vom Ostelch

Dann muss er das aber auch auf dem Anhörungsbogen tun und erst den auf seinen Namen ausgestellten Bußgeldbescheid bezahlen. Anonym überweisen ist halt nicht vorgesehen...

Dann soll er es doch machen. X wollte doch sowieso schon zahlen bzw. hat schon bezahlt. Warum jetzt die Diskussion über ein "Zeugnisverweigerungsrecht"?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Januar 2020 um 11:27:44 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2020 um 11:20:09 Uhr:


Dann muss er das aber auch auf dem Anhörungsbogen tun und erst den auf seinen Namen ausgestellten Bußgeldbescheid bezahlen. Anonym überweisen ist halt nicht vorgesehen...

Dann soll er es doch machen. X wollte doch sowieso schon zahlen bzw. hat schon bezahlt. Warum jetzt die Diskussion über ein "Zeugnisverweigerungsrecht"?

Grüße vom Ostelch

Die Frage nach dem Zeugnisverweigerungsrecht kam explizit vom TE. Ebenso wie die Frage, warum er nicht anonym überweisen kann.

Und ich spekuliere jetzt mal dass das Foto nicht zur Person X passt. Dann wird es etwas unglaubwürdig sich als Fahrer auszugeben und X möchte deswegen lieber gar nichts sagen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2020 um 12:56:27 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Januar 2020 um 11:27:44 Uhr:


Dann soll er es doch machen. X wollte doch sowieso schon zahlen bzw. hat schon bezahlt. Warum jetzt die Diskussion über ein "Zeugnisverweigerungsrecht"?

Grüße vom Ostelch

Die Frage nach dem Zeugnisverweigerungsrecht kam explizit vom TE. Ebenso wie die Frage, warum er nicht anonym überweisen kann.

Schon klar. Aber was will er nun? Dass X zahlt (und sich zuvor als Fahrer angibt) und die Sache damit erledigt ist oder will er versuchen, dass niemand zahlt, weil die Behörde nicht in der Lage sein könnte, ihn als Fahrer zu ermitteln? Dann käme nur der Weg über das "Zeugnisverweigerungsrecht" in Frage.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2020 um 11:20:09 Uhr:


Dann muss er das aber auch auf dem Anhörungsbogen tun...

Wir wissen ja bis jetzt noch nicht, ob überhaupt ein Anhörungsbogen verschickt wurde. Nach Aussage des TE liegt ja bis jetzt nur ein informelles Schreiben vor (dessen Absender wir ebenfalls noch nicht kennen).

Mit informell ist gemeint, dass es kein Anhörungsbogen ist. Es wird lediglich nach den o.g. Daten des Fahrers gefragt. Übrigens kam das Schreiben von der Stadt.
Das erste Schreiben beinhaltet den "informellen Fragebogen" + die Zahlungsaufforderung. Nun ist dasselbe Schreiben/der Fragebogen ohne die Zahlungsaufforderung erneut bei Person X eingetroffen.

Wieso Steuerrecht? Person X war für einige Tage in Deutschland und Person V hat sich den Wagen genommen, um Einkäufe zu tätigen.

Da Person X eine weibliche und Person V eine männliche Person ist, wird es bestimmt anhand des Fotos klar. Das Problem hierbei ist nur, dass die Zahlung aus Deutschland getätigt wurde. Vielleicht hakt man deswegen so nach?

Die Zahlung wurde schon getätigt, daher will jeder Beteiligte, dass die Sache abgeschlossen ist.

X sollte erst einmal den Anhörungsbogen abwarten.

Auf informelle Fragebögen brauchst er nicht zu reagieren.

Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 15. Januar 2020 um 19:45:15 Uhr:



Wieso Steuerrecht? Person X war für einige Tage in Deutschland und Person V hat sich den Wagen genommen, um Einkäufe zu tätigen.

Wenn Person V allein in Deutschland ansässig ist, darf sie, bis auf wenige Ausnahmen, auch nur ein in D zugelassenes Fahrzeug fahren. Mit ausländischem Kennzeichen ist das ein Verstoss gegen das KFZ Steuergesetz, egal wie kurz die Fahrt ist.

Kann man z.B. hier nachlesen.
Kurzfassung: Ausländische Fahrzeuge unterliegen der KFZ Steuer und sind von dieser nur befreit, wenn sie von einer Person gefahren werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat. Ist bei Person V nicht der Fall.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 15. Januar 2020 um 20:25:51 Uhr:



Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 15. Januar 2020 um 19:45:15 Uhr:



Wieso Steuerrecht? Person X war für einige Tage in Deutschland und Person V hat sich den Wagen genommen, um Einkäufe zu tätigen.

Wenn Person V allein in Deutschland ansässig ist, darf sie, bis auf wenige Ausnahmen, auch nur ein in D zugelassenes Fahrzeug fahren. Mit ausländischem Kennzeichen ist das ein Verstoss gegen das KFZ Steuergesetz, egal wie kurz die Fahrt ist.

Kann man z.B. hier nachlesen.
Kurzfassung: Ausländische Fahrzeuge unterliegen der KFZ Steuer und sind von dieser nur befreit, wenn sie von einer Person gefahren werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat. Ist bei Person V nicht der Fall.

Woher sollte die Behörde den Verdacht schöpfen, dass am Steuer des ausländischen Fahrzeugs ein inländischer Fahrer gesessen hat? Wenn sie es jemals herausfinden sollte und dann den Vorgang an den Zoll weiterleitet, könnte es ein steuerliches roblem werden. Dafür spricht derzeit nullkommanichts. Es sei denn X teilt es der Behörde freimütig mit.

Grüße vom Ostelch

X sollte hier erst einmal überhaupt nicht reagieren.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Januar 2020 um 20:47:10 Uhr:


X sollte hier erst einmal überhaupt nicht reagieren.

Hier reagiert ja noch nicht einmal der TE.😉

Grüße vom Ostelch

Ich hatte nach dem Eröffnungsthread eigentlich den Eindruck, dass dem TE die Problematik mit der Steuer bekannt ist und deswegen auch gleich ohne Umschweife der Verstoss bezahlt wurde. Eben damit der eigentliche Fahrer gar nicht erst zur Diskussion steht und weitere Nachforschungen unterbleiben. (Hab da von mir auf andere geschlossen 🙂).
Also auch meine Empfehlung: Erst einmal gar nichts machen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Januar 2020 um 20:48:34 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Januar 2020 um 20:47:10 Uhr:


X sollte hier erst einmal überhaupt nicht reagieren.

Hier reagiert ja noch nicht einmal der TE.😉

Grüße vom Ostelch

Ich habe doch oben reagiert 😉

Vielleicht hat die Behörde so reagiiert, weil die Strafe von einem deutschen Bankkonto bezahlt wurde.

Nein, mir war die steuerrechtliche Sache überhaupt nicht bekannt. Der Verstoß wurde bezahlt, damit Person V keine Punkte bekommt.

Wenn X nicht reagiert, was würde passieren?

Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 15. Januar 2020 um 21:33:17 Uhr:


Wenn X nicht reagiert, was würde passieren?

Solange X keinen Anhörungsbogen erhält, passiert nichts.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Januar 2020 um 21:41:54 Uhr:



Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 15. Januar 2020 um 21:33:17 Uhr:


Wenn X nicht reagiert, was würde passieren?

Solange X keinen Anhörungsbogen erhält, passiert nichts.

Dieses "informelle Schreiben" gilt nicht als Anhörungsbogen, oder?

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