Zeugenaussage zu Bußgeld nach Unfall
Hallo liebe Gemeinde,
nach meinem Unfall, bei dem ich erst so lange auf die Schadensregulierung gewartet habe, bekomme ich heute eine Ladung zur Zeugenvernehmung in der Bußgeldsache gegen meine Unfallgegnerin.
Nun ist die Sachlage versicherungstechnisch inzwischen geregelt. 100% z.L. der gegnerischen Versicherung (Anderes Fahrzeug fuhr bei rot in meinen Vectra).
Gebt ihr mir nun einen Tipp, was ich geflissentlich bei einer Zeugenaussage vermeiden sollte. Selbst wenn mich keine Schuld trifft, kann man sich ja doch auch als Zeuge in Nöte bringen. Ich war schließlich privat zuletzt in den 1970er-Jahren vor Gericht.
Schönen Gruß Carsten
11 Antworten
Als Zeuge solltest Du es vor Gericht vor allem unterlassen, zu lügen oder etwas auszusagen, was als Lüge interpretiert werden kann. Sag' schlicht die Wahrheit, füge nichts hinzu, beschönige nichts, dramatisiere nichts, lasse nichts weg.
Ja, denke daran, dass es die Hauptaufgabe eines Richters ist, die Wahrheit zu erfragen. Die merken relativ schnell, wenn jemand die Unwahrheit sagt. Das ist deren Job!
Also, Leutz, dass ihr nun davon ausgeht, dass man die Unwahrheit auf den Tisch bringen will, wundert mich dann doch.
Mir geht es nur darum, dass man - ich jedenfalls - vor Gericht etwas nervös und befangen bin.
Der Unfallhergang und die Rechtslage sind klar und der Versicherungsfall ist eigentlich abgefrühstückt. Daran ändert auch die Verurteilung der Unfallverursacherin nichts - ich hätte ihr aber eine Verurteilung nicht gewünscht - bestraft sein wird sie mit dem Schaden schon genug.
Bei dienstlichen Verfahren habe ich es erlebt, dass sich Zeugen "um Kopf und Kragen geredet" haben, obwohl sie das sicher nicht vorhatten und es auch völlig unnötig war. Ist es aus eurer Sicht besser sich kurz zu fassen?
Gruß Carsten
Dafür gibt es keine Regel. Beantworte die Fragen der Fragenden ohne bei deiner Geburt anzufangen. Wie der Richter hinterher urteilt ist sein Bier - auch wenn dir die Frau leid tut. Mach dir keinen so großen Kopf darum, wenn du nichts zu befürchten hast.
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Sag die Wahrheit und gut ist.
Hatte mal ähnliches. Nach Personalienaufnahme wurde ich als erstes vom Richter gefragt, ob die gegnerische Versicherung alles reguliert habe. Nachdem ich dieses bestätigen konnte, war der Fall für ihn auch erledigt.
klar, der Richter ist neutral, meistens jedenfalls
Probleme macht immer der Rechtsanwalt / Verteidiger des/der Beschuldigten
ich als Verteidiger würde Dich im vorliegenden Fall fragen, warum Du den Unfall trotz für Dich grüner Ampel nicht durch Ausweichen oder Bremsen vermeiden konntest
nach ein paar Stunden gibst Du dann alles zu, auch daß Du mal im Chor falsch gesungen hast ...
@ carstenbahn,
vor dem gleichen Problem stand ich vor kurzem auch. Ich musste in einer Verhandlung zur Sache meine Aussage machen. Eigentlich nichts schlimmes, aber bei mir das erste Mal, wurde ich doch schon nervös und hatte Befürchtung, dass sich diese Nervosität auf meine Argumente überträgt und ich dadurch unglaubwürdig klinge. Zudem hatte ich einwenig Angst der gegnerische Anwalt würde mich in die Mangel nehmen.
Letztlich kam es anders. Nach den ersten Sätzen hatte ich meine Sicherheit wiedergewonnen und konnte klar antworten. Der gegnerische Anwalt ließ mich in Ruhe. Lediglich der Richter stellte Fragen. Was mir dann aber doch einwenig irritiert vorkam, war die Sache, dass eine offensichtlich gelogene Zeugenaussage gegen mich, vom Richter nicht hinterfragt und aufgeklärt wurde. Dem Richter war aber anzumerken, dass er die Sache vom Tisch haben wollte.
Mein Tipp, neben den anderen Tipps meiner Vorredner: Ruhe bewahren auch bei Überraschungen.
Gruß Kuddemuddel
War vor Jahren als Zeuge und "Opfer" vor Gericht. Wir waren 3 Zeugen, haben alles das gleiche ausgesagt, so wie es halt auch war. Der Angeklagte und seine Frau als weitere Zeugin haben sich komplett Widersprochen und deren Anwalt hat nochmals von ganz was anderem geredet, ich konnte mich eigentlich die ganze Zeit kaum halten vor lachen... vorallem als der Anwalt immer seinen riesen Bauch beim Redeschwingen auf den Tisch gelegt hat. So wirds halt nix, und er bekam seine Strafe.
Bei der Wahrheit bleiben und es kann Dir wenig passieren.
Vor allem klarstellen:
Weiß ich noch ganz genau
Kann ich mich nicht mehr genau daran erinnern.
In Wahrheit kann sich kaum noch jemand an lang zurückliegende Sachverhalte erinnern.
Der Mensch verändert Wahrheiten sehr schnell und macht sie sich passend.
Dagegen helfen nur unmittelbar nach einem Ereignis gemachte umfangreiche schriftliche Aufzeichnungen.
Wer andere nicht belasten will und/oder unsicher, gibt in der Regel seine Erinnerung als schwach und unzuverlässig an.
Ihm wird nicht viel passieren können, da er seine Unsicherheit angezeigt hat.
Wer ohne weiteren Beweis im Brustton der Überzeugung auftritt ist ein "starker" Zeuge lebt aber auch mit dem Risiko einer Falschaussage.
neuerliche lage gegen meine Versicherung
Hallo,
Nun muss ich meinen alten Thread mehr als 1 Jahr nach Schadenereignis noch mal hochbringen. Nachdem ich eigentlich dachte, alles ist ausgestanden. Die Versicherung hatte – und daran hatte ich auch nicht den geringsten Zweifel – meinen Schaden im Juni 2006 vollständig mit Wertminderung usw. beglichen, allerdings mit dem üblichen Rückforderungsvorbehalt. Das Bußgeldverfahren mit mir als Zeugen wurde im August 2006 verhandelt.
Die Akten waren bei mir und meinem Rechtsanwalt, der allerdings nur den Schaden geltend gemacht hat, bereits vergraben.
Inzwischen habe ich für morgen eine Ladung als Zeuge in der Klage der Schädigerin gegen die gegnerische, also meine, Versicherung.
Nun habe ich davor absolut keine Angst davor, m.E. ist der Rotlichtverstoß eindeutig. Aber dennoch hatten mich die nassforschen Fragen des Rechtsanwalts der Unfallpartnerin im Bußgeldverfahren „erschreckt“ wie Ripper schon geahnt hat(Warum haben Sie die Frau XXX übersehen !!?, Warum haben Sie nicht gebremst ! Hätten Sie denn nicht stärker bremsen können !!?). Die Vorsitzende hat den Anwalt dann zurückpfiffen und die Anhörung abgeschlossen.
Das Ergebnis weiß ich nicht - hätte ich das Ergebnis irgendwie erfahren können?
Muss ich alle Fragen in der anstehenden Verhandlung weitreichend beantworten? Meine Aussage vor der Polizei und meine Schadensmeldung waren eigentlich recht umfänglich. Nach einem Jahr hat man doch den einen oder anderen Punkt aus dem Auge verloren.
Macht mir mal ein bisschen Mut und gebt mir wenn nötig einen Tipp aus der Erfahrung.
Gruß carsten
Zunächst würde ich meinen Anwalt (den der Versicherung) machen lassen.
Die Gegenseite ist beweispflichtig für den Schaden.
Fragen wie die des RAes einfach zurückweisen.
Bitte ihn höflich seine Frage so zu formulieren, dass Sie offen ist und keine präjudizierende Tatsachenbehauptung enthält.
Wenn er es nicht lässt, die Bitte erneut vortragen.