Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung

Moin zusammen,

hab da mal ne Frage und über die Sufu nix gefunden.

Hab einen Fragebogen "Zeugenanhörung zur Fahrerfestellung" erhalten.

Gefahren ist zum Tatzeitpunkt mein Schwager. In dem Schreiben steht das ich die Aussage verweigern kann wenn ich mit dem beschuldigten u.a. verschwägert bin.

Weiß jemand ob ich trotzdem mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen müsste?

Tatvorwurf steht nicht drin, nur "Vorfall mit Radfahrern in Kreisverkehr".

Mein Schwager hat nix bemerkt sagt er.

75 Antworten

Zitat:

@FTCK schrieb am 26. August 2021 um 23:17:50 Uhr:


Und wie du Besserwisser?
Habe nicht umsonst alles vorher mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht abgeklärt.

Wenn die Behörde gewollt hätte, hätten sie Dir das nicht führen Deines Fahrtenbuchs nachweisen können. Egal was Du mit Deinem Fachanwalt für Verkehrsrecht abgeklärt hast.
Deine Trick's sind alle bekannt und ziehen nur bei einem müden MA , der Deine Fahrtenbuchauflage bearbeitet. Bei uns im LK sind sie da nicht so weich gespült, insbesondere wenn jemand meint,ein ganz schlauer zu sein.

Hätte hätte Fahrradkette. Er ist ja nun mal damit durchgekommen, also muss ihn das tangieren, was Deine knallharten und völlig unverbrauchten Kollegen getan hätten? 😉

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. August 2021 um 06:32:46 Uhr:



Zitat:

@FTCK schrieb am 26. August 2021 um 23:17:50 Uhr:


Und wie du Besserwisser?
Habe nicht umsonst alles vorher mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht abgeklärt.

Wenn die Behörde gewollt hätte, hätten sie Dir das nicht führen Deines Fahrtenbuchs nachweisen können. Egal was Du mit Deinem Fachanwalt für Verkehrsrecht abgeklärt hast.

Ich denke mal, ein Fachjurist kennt sich in der Materie etwas besser aus, als ein kleiner Sachbearbeiter.

Muss es nicht, aber als Tip,dass es jedem so gelingt, ist es absolut unbrauchbar.

Warum knallhart?
Ist einfach deren Arbeit.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 27. August 2021 um 00:04:01 Uhr:


Hallo, TWG1980,

nur mal pro Forma zum Aussageverweigerungsrecht in so einem Fall:

Handelt es sich hier um einen "direkten" Schwager (Bruder Deiner Frau, Ehemann Deiner Schwester), hättest Du ein Aussageverweigerungsrecht.

Gegenüber dem Schwippschwager (z. B. Ehemann der Schwester Deiner Frau), der von vielen ja ebenfalls nur "Schwager" genannt wird, hast Du m. W. kein Aussageverweigerungsrecht.

Im vorliegenden Fall hast Du gegenüber dem Schwager (der er ja für Dich vom Gefühl her offensichtlich trotzdem ist) kein Aussageverweigerungsrecht, da er mit Deiner Frau nicht leiblich oder durch Adoption verwandt, sondern "nur" ein Pflegekind ist (bitte nicht falsch verstehen: Ist in keinster Weise abwertend gemeint, lässt sich aber so am einfachsten erklären).

Zitat:

@uhu110 schrieb am 27. August 2021 um 00:04:01 Uhr:



Zitat:

@TWG1980 schrieb am 26. August 2021 um 13:40:30 Uhr:


Danke für euer Feedback, meinem Schwager ist eingefallen was war, Radfahrer hat ihm angeblich die Vorfahrt genommen, beide mussten bremsen, passiert ist nichts (kein Kontakt oder Sturz).

Wollte Dein Schwager den Kreisverkehr verlassen und war der Radfahrer dabei z. B. auf dem querenden Radweg oder wie hat es sich genau zugetragen?

Zitat:

@uhu110 schrieb am 27. August 2021 um 00:04:01 Uhr:



Zitat:

Gebe ihn an und gut ist.


Das dürfte das Sinnvollste sein und Lob an Deinen Schwager, dass er zu seinem möglichen Fehler stehen und Dir den Ärger ersparen will.

Viele Grüße,

Uhu110

Danke für die Erklärung. Das mit dem Pflegekind ist tatsächlich Interessant, vor allem ist mir das erst im Nachgang eingefallen. Ist halt für alle ganz normal der Bruder der Frau da vergisst man schon mal den rechtlichen Status.

Bezüglich des Vorfalls, weiß ich leider keine nähren Infos. Sehe meinen Schwager am Samstag, mal schauen was er sagt. Er fühlt sich zumindest im Recht (ja ich weiß, das heißt nix ;-) )

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. August 2021 um 17:48:00 Uhr:



Zitat:

@Foggy schrieb am 26. August 2021 um 15:30:19 Uhr:


Alter schlimmer wie im Kindergarten. Wird Zeit das bei uns die Halterhaftung wie in anderen Ländern eingeführt wird.

Dann kann man sich überlegen ob man den Fahrer angibt oder ob es an einem selbst hängen bleibt.

Bisschen sehr kurz gedacht. Für Parkverstösse gibt es bei uns bereits eine quasi Halterhaftung. Für alles was darüber hinaus geht, Gott sei Dank nicht.

Und genau diese Halterhaftung sollte es für jeden Verkehrsverstoß geben. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen Fahrzeughalter auf die Sprünge, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren hat. Wenn es im ruhenden Verkehr juristisch möglich ist, sollte das auch im fließenden Verkehr gehen. In anderen Ländern auch gang und gebe (da wird man auch von hinten geblitzt, da ist es egal wer am Steuer saß). Muss man sich halt zweimal überlegen ob und wem man sein Auto verleiht.

Bin ich eigentlich der Einzige, der sein Auto nie (oder höchstens mal an die Lebensgefährtin) verleiht? Wie heißt es doch so schön: Geld, Autos und Werkzeug verleiht man nicht 😁

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. August 2021 um 06:32:46 Uhr:



Zitat:

@FTCK schrieb am 26. August 2021 um 23:17:50 Uhr:


Und wie du Besserwisser?

Wenn die Behörde gewollt hätte, hätten sie Dir das nicht führen Deines Fahrtenbuchs nachweisen können.
Deine Trick's sind alle bekannt

Was schreibst du unentwegt für einen Stuss. Das Nichtführen des Fahrtenbuches ist doch bewiesen. Das wurde doch von mir der Behörde angezeigt und da brauchten die mir das doch nicht nachweisen.
Außerdem sollten das hier keine Tips für Nachahmer sein, sondern lediglich die Darstellung, wie es bei mir gelaufen ist und zur Klarstellung deiner Fehlinformationen. Du wusstest doch nicht einmal, was für Daten zwingend im Fahrtenbuch eingetragen werden müssen. Mir hat die Behörde 3x ein erhöhtes Zwangsgeld von jeweils 1000€ für das Nichtführen bzw. nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches angedroht. Die Gefahr einen Fehler zu produzieren war für den langen Zeitraum sehr groß. Deshalb meine Entscheidung, nichts zu schreiben, dann macht man auch keine Fehler.
Du redest immer großspurig, wie die Behörde feststellen könnte, das das Auto benutzt würde. Dann sprich doch mal aus dem Nähkästchen. Wir lernen gerne alle dazu.

ohh mein gott .....

Zitat:

@MickyX schrieb am 27. August 2021 um 08:27:20 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. August 2021 um 17:48:00 Uhr:


Bisschen sehr kurz gedacht. Für Parkverstösse gibt es bei uns bereits eine quasi Halterhaftung. Für alles was darüber hinaus geht, Gott sei Dank nicht.

Und genau diese Halterhaftung sollte es für jeden Verkehrsverstoß geben. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen Fahrzeughalter auf die Sprünge, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren hat. Wenn es im ruhenden Verkehr juristisch möglich ist, sollte das auch im fließenden Verkehr gehen. In anderen Ländern auch gang und gebe (da wird man auch von hinten geblitzt, da ist es egal wer am Steuer saß). Muss man sich halt zweimal überlegen ob und wem man sein Auto verleiht.

Bin ich eigentlich der Einzige, der sein Auto nie (oder höchstens mal an die Lebensgefährtin) verleiht? Wie heißt es doch so schön: Geld, Autos und Werkzeug verleiht man nicht 😁

Ich verleihe mein Auto ebenfalls nicht, außer meiner jeweiligen Lebensabschnittsgefährtin fuhr eigentlich nie jemand meine Autos. Trotzdem bin ich froh darüber, dass wir hierzulande keine Halterhaftung haben. 😉

Mich würde mal interessieren ob so manche Behörden bei MotorTalk mitlesen. 😁

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. August 2021 um 09:21:27 Uhr:


Trotzdem bin ich froh darüber, dass wir hierzulande keine Halterhaftung haben. 😉

Definitiv.

Wenn man mich für Regelverstöße belangen möchte, so möge man mir diese bitte auch nachweisen.
Nicht die Autos machen Fehler sondern deren Fahrer.

@FTCK
Wenn man Behörden und deren Mitarbeiter für wesentlich dümmer hält als sie sind kann das mal schiefgehen. In dem Fall dann bitte nicht rumheulen.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 27. August 2021 um 09:44:26 Uhr:


Mich würde mal interessieren ob so manche Behörden bei MotorTalk mitlesen. 😁

Wenn dann haben sie auf jeden Fall viel zu lachen. 😁

Trotzdem geistern hier viele Schreckgespenster durch das V&S über allmächtige Behörden, Polizistenaussagen, die mehr gelten als die eigene, richterliche Willkür etc.... Und die meistens von Leuten, die noch nie in einer solchen Situation waren.

Tatsache ist, dass man mit gutem anwaltlichen Rat und wenn man nichts großes auf dem Kerbholz hat, aus den meisten Sachen, die nicht einwandfrei nachweisbar sind oder nur auf Zeugenaussagen beruhen, ohne Probleme wieder rauskommt. Bei mir haben jedenfalls selbst zwei Aussagen von Polizisten nicht ausgereicht (die laut eigener Aussage selbst die Betroffenen waren), um einen 315b durchzudrücken. War am Ende überrascht, wie
einfach es wae. Man sollte es auf den Straßen nicht übertreiben, aber man muss sich auch nicht ins Hemd machen. In Ruhe alle Optionen prüfen, am besten sachlich ohne Emotion. Seine Rechte wahrnehmen reicht meistens schon.

Zitat:

@Pfuschwerk [url=https://www.motor-talk.de/.../zeugenanhoerung-zur-fahrerfeststellung-
@FTCK
Wenn man Behörden und deren Mitarbeiter für wesentlich dümmer hält als sie sind kann das mal schiefgehen.

Das möchte ich so nicht stehen lassen. Ich halte die Mitarbeiter der Behörden nicht für dumm, sondern in der Regel hochqualifiziert. Ich wollte da keinen veräppeln, sondern habe einfach mangels Kontrollmöglichkeit der Behörde meinen Nutzen daraus gezogen. Wer unnötigerweise die Kilometerstände einträgt, ist selber schuld. Auch sollte man bei gefaktem Fahrbuch dann nicht mit dem betreffenden Auto bei der Behörde vorfahren. Und als Laternenparker würde das erst gar nicht gehen. So habe ich den enormen Aufwand der Eintragungen für mehr als 600 Fahrtage gespart.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 27. August 2021 um 09:46:56 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. August 2021 um 09:21:27 Uhr:


Trotzdem bin ich froh darüber, dass wir hierzulande keine Halterhaftung haben. 😉
Definitiv.

Wenn man mich für Regelverstöße belangen möchte, so möge man mir diese bitte auch nachweisen.
Nicht die Autos machen Fehler sondern deren Fahrer.

@FTCK
Wenn man Behörden und deren Mitarbeiter für wesentlich dümmer hält als sie sind kann das mal schiefgehen. In dem Fall dann bitte nicht rumheulen.

Jo und dann will es keiner gewesen sein....

Ich weiß wer meine Fahrzeuge bewegt und wer damit einen Verstoß begeht kann dafür auch den Kopf hin halten.

Zitat:

@FTCK schrieb am 27. August 2021 um 11:16:35 Uhr:


Das möchte ich so nicht stehen lassen. ...

Alles gut. 🙂

Durch weit offen stehende Scheunentore darf man natürlich hindurchgehen.

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