Zahnriemen Wechsel +Zubehör!
Frage ?! Wie sind die Kosten (356000km) freie Werkstatt ja ? Nein ? Z.b ATU ? Vertrag Händler unverschämt kosten Wucher ! Letzte Wechsel war bei 200000 km !
26 Antworten
Zitat:
@Focus_2013 schrieb am 16. März 2016 um 18:20:08 Uhr:
Ich sehe es irgendwie nich ein in Vertrag Werkstatt 800 Euro zu Löhnen !
Ruf doch mal paar werkstätten an und frag ob die mitgebrachte teile verbauen.
Da sparst du schon mal einiges, und die werkstattpreise in einer freien werkstatt sind auch nochmal niedriger wie bei volvo
nur du musst dann aber auch wissen was und wo du deine teile kaufst.
wenn online, dann musst du aufpassen das du auch die richtigen teile bestellst.
da hilft dir die schlüßelnummer nicht immer weiter.
du musst auf jedenfall den richtigen zahnriemensatz für deine motornummer bestellen
die steht auf dem zahnriemendeckel auf dem weißen etikett
Oh ok ! Das neue Info !
Ähnliche Themen
Wie ist das mit Gewähr Leistung? Gilt die bei allen Werkstätten? Mal angenommen würde ATU gehen !! Die würden Mist bauen ? Ob falsche Zubehör oder keine Qualität teile ! Und mir würde ein Schaden entstehen ?! Dann sind die doch Haft bar zu machen oder ? Gilt ja für alle Werkstätten!! Müssen ja Garantie geben ! Oder liege da falsch ?
Wenn es dem TE, wie er anfangs schrieb, um VERTRAUEN geht, dann hilft wohl nur ein "Kinkenputzen" bei div. Werkstätten in der Umgebung.
dort erkennt man dann schnell wie man als Kunde beim Gespräch behandelt wird.
Andererseits ist ein ZR beim alten Volvo für jeden Lehrling im 2. Lehrjahr machbar.
Einzig die ersten Modelle mit VANOS sind evtl in den Werkstätten nicht mehr bekannt, weil doch inzwischen eher selten.
Bei den Preisen bitte ich zu bedenken, dass dieser wohl ein gewichtiges Argument ist, jedoch mir persönlich nie so wichtig wie mein Bauchgefühl zur Werkstatt. Geiz-ist-geil vom Kunden kann sich auch in der Arbeit der Machaniker wiederspiegeln; kann sein, muss aber nicht. Leider kann man das als Laie in den seltenseten Fällen hinreichend und innerhalb der Reklamationsfrist beurteilen.
Markus
Du hast 2 jahre gewährleistung auf die reparatur
wenn du teile mitbringst muss dir die werkstatt keine gewährleistung für die teile geben aber jedoch für die ausgeführte arbeit!
wenn dann doch irgendwas passiert, kann es ganz schnell schwierig werden und zu einem katz und maus spiel.
du musst auf jedenfall auch eine werkstatt finden auf die 100% verlass ist, und deine aufgabe ist es teile zu kaufen von qualität, und vorallem das richtige und passende.
Also verstehe ich euch richtig ? Oder lese so raus ! Lieber paar Euro mehr bezahlt ( Vertrag Werkstatt) aber Gewissheit alles Original teile, Service alla Volvo ! Aber dafür kein Risiko oder hin und her ! Hätte mir diese Thema leichter vorgestellt! Würde nich so viel daran liegen ! Is halt kein schnorz Öl Wechsel wo man locker selber machen kann! Aber Zahnriemen :-/ wie sind eure Erfahrungen? Ist euch auch so schwer gefallen zwischen Vernunft und Bauch Gefühl! Geldbeutel :-)
Zitat:
@Focus_2013 schrieb am 16. März 2016 um 19:02:29 Uhr:
Wie ist das mit Gewähr Leistung? Gilt die bei allen Werkstätten? Mal angenommen würde ATU gehen !! Die würden Mist bauen ? Ob falsche Zubehör oder keine Qualität teile ! Und mir würde ein Schaden entstehen ?! Dann sind die doch Haft bar zu machen oder ? Gilt ja für alle Werkstätten!! Müssen ja Garantie geben ! Oder liege da falsch ?
Garantie und die gesetzl. Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Eine Garantie ist eine komplett freiwillige (dann aber einklagbare) "Zugabe" des Händlers oder Herstellers. Oft beim Neuwagenkauf ... z.B. 7 Jahre Durchrostungsgarantie.
Das einzige, worauf Du in einer Werkstatt einen gesetzlichen Anspruch hast, ist die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf dort erworbene Neuteile und Dienstleistungen (ausgenommen Verschleißteile). Diese deckt allerdings auch nur Fehler an Arbeiten und/oder Waren ab, die bereits bei Auslieferung gegeben waren.
Der Haken ist, dass der Gesetzgeber nur die ersten 6 Monate die Beweislast beim Verkäufer sieht. Innerhalb dieser ersten 6 Monate müsste der Verkäufer somit beweisen, dass er "unschuldig" ist, weil der Schaden z.B. erst nach Lieferung entstanden ist. Ab dem siebten Monat erfolgt die Beweislastumkehr und DU musst ggf, dem Verkäufer ein schuldhaftes Verhalten nachweisen. Und genau da kann es im Zweifelsfall schwierig und teuer werden.
Entscheidung schwierig?? Nö 😉
Die Firmen, mit denen ich zusammenarbeite sind nciht zwingend die günstigsten in der Umgebung, aber sie liefern Qualität und arbeiten sehr zuverlässig (und auch mal flexibel). das kann das Leben herrlich vereinfachen 😉
ZR-Wechsel ist für eine Werkstatt pillepalle, wie gesagt jeder Lehrling im 2 Lehrjahr kann das.
Ich entschiede selten nach dem Geldbeutel. Nicht wil ich es mir leisten könnte, sondern vielmehr wiel ich mich nicht lange mit solchen Überlegungen rumschlagen möchte und dadurch wichtige (erfreuliche) Themen übersehe oder nicht wahrnehmen kann...
So wie jetzt z.B. - ich geh mich jetzt mal beim Badminton "quälen" 😉😛
Markus