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Zahlungsbereitschaft Generali?

Themenstarteram 29. April 2011 um 18:03

Hey,

folgendes, ich stand vor 3 Wochen an einem Stauende als mir ein Fahrzeug in meines gefahren ist. Schade laut Gutachter ~6800€ , Fahrzeugwert ~5500€ . Als Geschädigter kann ich das Auto ja trotzdem bis 130% Fahrzeugwert reparieren. Der Unfallgegner ist bei der Generali versichert, meine Schadensnummer habe ich vor über einer Woche bekommen aber seitdem tut sich nichts mehr. Telefonisch wurde meiner Werkstatt schon vor einer Woche von der Versicherung erklärt das die Reparatur in Ordnung geht und die entsprechenden Schriftsachen abgeschickt werden. Ich habe den Eindruck, das die Generali jetzt alles hinauszögert um mich noch von der Reparaturentscheidung abzubringen. Ich bin aber auf den PKW angewiesen. Die Reparatur wird ja schon 4 Wochen dauern und ein Leihwagen steht mir wohl nicht zu. Kann ich einen Nutzungsausfall und Schadensersatz einfordern? Wie ist die allgemeine Zahlungsbereitschaft der Generali Versicherung?

Beste Antwort im Thema

Was genau sollten wir denn davon halten?

 

Dein Unfallgenger dürfte seinem Versicherer gegenüber auf "Teufel komm raus" bestritten haben, dass er den Unfall verursacht hat. Die Polizei war nicht dabei und kann nur Angaben aus zweiter Hand wiedergeben, also argumnetiert der Versicherer erstmal mit der Nichtaufklärbarkeit.

 

Du bist anwaltlich vertreten und im Prozess wird man sehen, wer seinen Standpunkt beweisen kann.

 

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

 

Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Und weist du was die Sachbearbeiter bei der Versicherung nervt Jens?

Ich sag es dir:

Oberschlaue Versicherungsnehmer, die "Meinungen verteten" und von Schuld und Rechtsfragen keinen blassen Schimmer haben.

Normalerweise müssten solche Spezialisten mal das das volle Programm bezahlen (Gerichtskosten, Anwaltskosten, SV Honorar) wenn sie mir Ihrer Meinung "mal eben" daneben liegen.

Du solltest mal sehen, wie man sich dann Ärgern kann........

Gruß

Delle  

Da sind wir absolut der gleichen Meinung!

Was leider nichts daran ändert, dass der Versicherungsnehmer seine eigene Meinung hat, über die Versicherung meckert, obwohl es ihm überall woanders auch so gegangen wäre...

Gruß, Jens

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

 

Was leider nichts daran ändert, dass der Versicherungsnehmer seine eigene Meinung hat, über die Versicherung meckert, obwohl es ihm überall woanders auch so gegangen wäre...

 

Gruß, Jens

Da ist was dran........:D

 

Gruß

 

Delle

am 21. August 2011 um 9:04

Mein Mann und ich hatten am 9.06.11 einen Autounfall. Wir beführen eine schmale Straße (4,60m), als 2 Kinder auf der Straße standen da der Fußweg nur 40cm breit war. Mein Mann hielt ca 6 Meter vor den Kindern an um diese nicht zu gefärden da gegenverkehr kam. Ein blaues Auto näherte sich schnell und fuhr viel zu weit links. Dieser schrammte unser Auto vom Vorderreifen bis Hinterreifen (wir standen noch). Unser Außenspiegel explodierte förmlich und die Flüssigkeit (Blendschutz) lief aus. Der Unfallverursacher hielt erst nach mehrmaligen Hupen erst einige Häuser später an. Es stellte sich raus das es sich dabei um ein Kundenfahrzeug handelte und ein Rechtslenker ist.

Er wollte mit dem Fahrzeug zum Tüv fahren. Mein Mann rief gliech die Polizei die auch wenig später kam und vom Unfallverursacher kam sein Vater und unterhielten sich auf türkisch. Dann behaupteten beide wir seien gefahren und nicht gestanden. Mein Mann machte derzeit Fotos vom Unfallort (standen immernoch am Unfallentpunkt), Auto (fast Totalschaden), Reifen, Flüssigkeit, gegnerische Fahrzeug (minimaler Schaden).

Aus unserem Hinterreifen hatte er es geschafft ein stück Gummi gerade rauszuschneiden.

Der Polizist hatte nicht wirklich Lust seine Aufgabe zu machen. Meinte Aussage gegen Aussage und Anzeige gegen Rechtsfahrgebot. Fotos belegen das wir höchstens 30 cm vom Bordstein weg stehen (Wurde ausgemessen) unser Auto ist ohne Spiegel 1,80 m breit (2,30m platz je Auto). Zeugen wurden erst später befragt am 30.06.11. Beide Kinder (9 und 11 Jahre) sagten aus das unser Auto bereits stand weil wir wegen ihnen anhalten mussten und das blaue Auto kam und knallte gegen unseres. Dann steht im Polizeibericht das der Geschädigte (Unfallverursacher) der mit dem Rechtslenker fuhr, wahrscheinlich ein ungewohntes fahrgefül hatte und den Abstand nicht einschätzen konnte.

Das Gegnerische Fahrzeug ist bei der Generali versichert. Ich habe als Fahrzeughalterin sofort einen guten Anwalt eingeschalten.

Generali meint es stehe Aussage gegen Aussage und will nur 50% zahlen.

Dieses lassen wir nicht auf uns sitzen und werden kommende Woche wahrscheinlich klagen müssen. Reperaturkosten 4stellig plus Gutachten fast 800Euro und Ausfallkosten 2stellig/Tag.

Mal sehen wie lange es dauert, bis wir unseren Schaden entschädigt bekommen. /// Ach ja der Polizeibeamte sagte noch aus, dass er durch spätere Ermittlungen auch der Meinung ist das wir noch am Unfallentpunkt standen und der Gegner somit auf ein stehendes Auto aufgefahren ist, muss die se Versicherung 100% zahlen.!!!!!!!!!!!!!!!!!

Was haltet ihr davon????????????????

Was genau sollten wir denn davon halten?

 

Dein Unfallgenger dürfte seinem Versicherer gegenüber auf "Teufel komm raus" bestritten haben, dass er den Unfall verursacht hat. Die Polizei war nicht dabei und kann nur Angaben aus zweiter Hand wiedergeben, also argumnetiert der Versicherer erstmal mit der Nichtaufklärbarkeit.

 

Du bist anwaltlich vertreten und im Prozess wird man sehen, wer seinen Standpunkt beweisen kann.

 

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

 

Hafi

am 21. August 2011 um 9:50

Ich mein ja nur! Die Kinder müssen doch als Zeugen gelten oder doch nicht. Natürlich streitet er es ab als Unfallverursacher.

Frage ist eigentlich nur ob die Kinder nicht für voll genommen werden????

Danke für Dein Statement.

Fakt ist das mein Auto nun nicht Verkehrssicher ist und der mist hinausgezögert wird. Ich muss schließlich auch zur Arbeit kommen.

am 27. August 2011 um 18:25

Nein, dass ist nicht natürlich, dass er es abstreitet. Es gibt auch Menschen die einen Arsch in der Hose haben und für Ihre Verfehlungen gerade stehen.

am 16. April 2013 um 7:34

Hallo,

meine Erfahrung mit der Zahlungsbereitschaft der Generali Versicherung ist auch recht schlecht.

Mitte Februar 2013 ist ein Fahrzeug, was bei der Generali versichert ist, in mein Fahrzeug gefahren. Dabei stellte sich heraus das der Fahrer kein Führerschein hatte, ebenfalls ist das Fehlverhalten des Fahrers durch Zeugen belegt.

Nun weigert sich die Gernerali Versicherung den Schaden an meinem Fahrzeug zu zahlen, obwohl durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Schuld des andern festgestellt wurde. Die Generali lässt immer wieder Fristen verstreichen und behauptet es fehlen Ihr Unterlagen oder Zeugen aussagen. Zum Glück habe ich den Fall gleich den Anwalt am Anfang übergeben. Inzwischen ist eine Klage beim Oberlandesgerich gegen den Halter, den FAhrer und der Generali Versicherung eingereich, mit einen Streitwert von über 23.000 Euro. Ich bin gespannt wie lange das sich jetzt hinzieht.

Also vorsicht wenn man als Unfallgegener eine Fahrzeug hat, was bei der Generali Versicherung versichert ist, da geht man am besten gleich zum Anwalt.

Gruß

oelfix

am 16. April 2013 um 8:20

Was ist wenn denen tatsächlich noch Unterlagen fehlen?

Die Versicherung kann auch nur das bearbeiten, was sie von Polizei, Ihrem VN und der Staatsanwaltschaft an Unterlagen bekommt.

am 17. April 2013 um 7:09

Hallo,

ich habe die Unterlagen der Polizei und der Staatsanwaltschaft gesehen, die die Versicherung bekommen hat, darum weiß ich das Ihre Aussage nicht stimmt. Die Versicherung versucht die Haftungsübernahmeerklärung und Begleichung der Schadensrechnung ganz bewußt mit dieser faulen Taktik zu verzögern.

Mit freundlichen Grüßen

oelfix

 

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Was ist wenn denen tatsächlich noch Unterlagen fehlen?

Die Versicherung kann auch nur das bearbeiten, was sie von Polizei, Ihrem VN und der Staatsanwaltschaft an Unterlagen bekommt.

am 7. August 2013 um 13:13

Hallo,

ich kann ebenfalls bestätigen das die Versicherung eine schlechte Zahlungsmoral hat.

Mein Fahrzeug wurde durch einen Kunden der Generali Versicherung beschädigt.

Es war leider ein Totalschaden. Ich habe einem Ersatzwagen benötigt. Ich habe alle umliegende Autovermietungen besucht um mir einen günstigeren Ersatzwagen als den des Abschleppdienstes zu organisieren. Ich habe lediglich eine Kostenübernahme gebraucht, da ich nicht mit 600 Euro in vorkasse tretten konnte und nicht wollte. Leider rief ich ausserhalb der Geschäftszeiten an und so sagte mir der unfreundliche Mitarbeiter am Telefon der Generali Hotline, das er nur für Schutzbriefkunden zuständig ist und ich mir die Kostenübernahme nächsten Werktag holen soll, da ich ausserhalb der Geschäftszeiten anrufe (18:30 Uhr).

Das Problem an der Sache war, das der nächste Tag ein Feiertag war und ich am übernächsten Tag aber wieder irgendwie zur Arbeit kommen musste. Ich war ausserdem ca. 50 KM von Zuhause entfernt. Wie sollte ich nach Hause kommen?

Da mir der Abschleppdienst freundlicher weise ein Unfallersatzfahrzeug organisiert hat, war ich wenigstens Mobil.

JETZT behauptet die Generali Versicherung ich wäre meiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen, weil ich hätte schließlich anrufen sollen und die hätten mir einen günstigeren Mietwagen organisiert. Ich sollte zuerst die Hälfte der Mietwagenkosten selber zahlen. Nachdem mein Anwalt geantwortet hat, soll ich nun noch 10% der Mietwagenkosten selbst zahlen.

Jetzt wird auf Zeit gespielt, Anwaltsschreiben werden nicht beantwortet, fristen nicht eingehalten.

Eine wirklich freundliche Versicherung! Hätte ich vielleicht zu Fuß nachhause laufen sollen? Unglaublich.

Wahrscheinlich wird es auf ne Klage hinauslaufen und ich muss auf mein Geld ewig warten!

 

am 12. März 2016 um 16:26

Ich habe nun ebenfalls eine schlechte Erfahrung mit der Generali. Es kam ein Brief über eine Ladung zu einer Gereichtsverhandlung in München mit einer Sache die nun fast ein Jahr her ist. Einer Sache, die für mich als auch für den Unfallgegner erledigt war. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass sämtliches von der Generali bezahlt wurde:

- Schätzwert abzgl. Restwert für das Auto mit Totalschaden kam

- Restwert wurde von einem Händler Bar bezahlt

- Ummeldekosten auf das neue Auto wurden bezahlt

- Abschleppdienst, den ich über meine Versicherung bestellte wurde bezahlt (telefonsiche Bestätigung)

Nur bei den Kosten für das Gutachten bezahlt die Generali nicht komplett (wie üblich durch das Autohaus abgewickelt). Genau um den Differenzbetrag im höheren 2-stellien Bereich soll jetzt noch prozessiert werden. Scheinbar hat die Generali einen Festbetrag, den sie für Gutachten maximal bezahlt. Alles was darüber hinaus geht, soll der Geschädigte bezahlen, so die Aussage vom Unfallgegner.

Wie ich finde eine echt fragwürdige Versicherung, zumal Gutachtenkosten lt. meiner Nachfrage im Autohaus immer in etwa dieser Höhe betragen.

Zudem habe ich aufgrund dieser Sache erfahren, dass das Leihauto, welches mir mit zusätzlicher Rückfrage mit der Generali für 2 Wochen zustand, auch nicht in voller Höhe bezahlt worden ist. Normalerweise steht dem geschädigten ein Ersatzauto der selben Klasse oder niedriger zu. Meines war eine Klasse niedriger. Also kein Grund die Mietwagenkosten zu reduzieren.

Die Generli erscheint mir als eine Versicherung, die starr nach ihren Grundsätzen handelt und Rechnungen kürzt. Der Geschädigte wird dann irgendwann ohne Vorwarnung mit einer Gerichtsladung überrascht, wegen eines Betrags der lächerlich ist.

Ist denn der Gerschädigte nicht schon genug gestraft, wenn er unschuldig in einen Unfall verwickelt wird und unnötiger Aufwand entsteht? Nun soll er auch noch hunderte Kilometer zu einer Gerichtsverhandlung fahren, wegen eins erklecklichen Betrags. Wie ich finde eine recht fragliche Versicherung!!!!

am 12. März 2016 um 16:52

Zitat:

@brunobre schrieb am 12. März 2016 um 17:26:37 Uhr:

........Genau um den Differenzbetrag im höheren 2-stellien Bereich soll jetzt noch prozessiert werden. Scheinbar hat die Generali einen Festbetrag, den sie für Gutachten maximal bezahlt.

Ähm, bei mir hört der höhere 2-stellige Bereich bei 99,99 € auf. Und dafür wollen die klagen?

Gruß Frank,

verrückte Welt. ;)

am 12. März 2016 um 17:04

Klagen wird hier wohl jemand anders. Warum sollte die Versicherung klagen wollen? Irgendjemand will Geld einklagen - so sieht es aus. Vielleicht wurde ja wirklich unverschämt hoch abgerechnet? Ich habe jedenfalls in 18 Jahren noch keinen Fall gehabt, bei dem es mit der Höhe der Mietwagenkosten oder des Gutachtens Schwierigkeiten gab - entsprechende vorherige Kommunikation findet natürlich statt.

Na gut, eine Ausnahme gibt es dann doch, die HUK hat mal Zahlung verweigert, trotz vorheriger telefonischer Abstimmung. Aber da ging es nicht um Gutachter- oder Mietwagenkosten. Schlussendlich haben sie mit Anwalts Hilfe nach langem Zaudern doch gezahlt.

Aber wie sagte mir mal ein Werkstattmeister meines Vertrauens - Kfz-Haftpfichtversicherung = HUK = Gang zum Anwalt empfehlenswert.

Zitat von stoppelfreund

Aber wie sagte mir mal ein Werkstattmeister meines Vertrauens - Kfz-Haftpfichtversicherung = HUK = Gang zum Anwalt empfehlenswert.

Das sagt nicht nur dein Meister des Vertrauens. Delle sagt das auch....:)

Und das aus gutem Grund.

am 12. März 2016 um 17:40

Zitat:

... Das sagt nicht nur dein Meister des Vertrauens. Delle sagt das auch....:) ....

Und das sogar Mehrfach. :D

Gruß Frank,

der sich diesen Merksatz hinter die Ohren schreiben wird. ;)

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