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Zahlungsbereitschaft Generali?

Themenstarteram 29. April 2011 um 18:03

Hey,

folgendes, ich stand vor 3 Wochen an einem Stauende als mir ein Fahrzeug in meines gefahren ist. Schade laut Gutachter ~6800€ , Fahrzeugwert ~5500€ . Als Geschädigter kann ich das Auto ja trotzdem bis 130% Fahrzeugwert reparieren. Der Unfallgegner ist bei der Generali versichert, meine Schadensnummer habe ich vor über einer Woche bekommen aber seitdem tut sich nichts mehr. Telefonisch wurde meiner Werkstatt schon vor einer Woche von der Versicherung erklärt das die Reparatur in Ordnung geht und die entsprechenden Schriftsachen abgeschickt werden. Ich habe den Eindruck, das die Generali jetzt alles hinauszögert um mich noch von der Reparaturentscheidung abzubringen. Ich bin aber auf den PKW angewiesen. Die Reparatur wird ja schon 4 Wochen dauern und ein Leihwagen steht mir wohl nicht zu. Kann ich einen Nutzungsausfall und Schadensersatz einfordern? Wie ist die allgemeine Zahlungsbereitschaft der Generali Versicherung?

Beste Antwort im Thema

Was genau sollten wir denn davon halten?

 

Dein Unfallgenger dürfte seinem Versicherer gegenüber auf "Teufel komm raus" bestritten haben, dass er den Unfall verursacht hat. Die Polizei war nicht dabei und kann nur Angaben aus zweiter Hand wiedergeben, also argumnetiert der Versicherer erstmal mit der Nichtaufklärbarkeit.

 

Du bist anwaltlich vertreten und im Prozess wird man sehen, wer seinen Standpunkt beweisen kann.

 

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

 

Hafi

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warum sollte dir kein mietwagen zustehen? der steht dir für die dauer der raparatur selbstverständlich zu. die reparaturdauer legt der gutachter grob fest und so lange gibts auch den leihwagen. wenn du reparieren lassen willst, mach der versicherung verständlich, dass sie die freigabe an die werkstatt schicken sollen, klare haftung des verursachers vorausgesetzt.

geltend machen kannst du neben leihwagen oder nutzungsausfall 25 euro kostenpauschale, in einigen regionen auch 30 euro. einfach probieren.

Zitat:

Original geschrieben von luckyjackq1

 Ich habe den Eindruck, das die Generali jetzt alles hinauszögert um mich noch von der Reparaturentscheidung abzubringen.

Hallo!

Die Idee halte ich für fernliegend.

Du kannst sicher sein, dass sich bei der Generali niemand so viele Gedanken um Dein mögliches Verhalten macht.

Wie der Sachstand tatsächlich ist, wirst Du nur herausbekommen, wenn Du dort am Montag anrufst und fragst.

Es war Ostern, da fehlen schonmal zwei Tage.

Vielleicht hat der Sachbearbeiter Urlaub. Dann dauert es auch immer länger, bis die Vertretung dazu kommt, sich um die Sache zu kümmern.

Hast Du dort gesagt, dass Du reparieren willst? Dann wird -wenn die Haftung klar ist- auch kaum noch was passieren, bis die Rechnung da ist.

Also, es ist wie immer im Leben: Man muss mit den Leuten sprechen, wenn man was von ihnen wissen will. Sonst wartest Du vielleicht noch bis Weihnachten...

Grüße

Hafi

am 30. April 2011 um 10:07

Ansonsten kann ich nur noch ergänzen: Mein Versicherungsberater hat mir die Generali ganz klar empfohlen, unter Anderem eben WEIL die recht schnell zahlen. Ich habe Privathaftpflicht und Hausrat da abgeschlossen, ist zwar nicht die gleiche Sparte, aber Firmenphilosophie ist Firmenphilosophie.

am 30. April 2011 um 17:09

Meiner Erfahrung nach ist die Generali hier nicht die schlechteste. Im Gegenteil was Schadenzahlungen angeht setzt sie sich eher positiv ab.

Themenstarteram 5. Mai 2011 um 20:08

na ich weiß nicht ob das mit rechten Dingen zugeht. Hab erstmal den Restwert überwiesen bekommen aber ich will ja das Fahrzeug repariert haben. Die Gernerali meinte aber das restliche Geld gibt es erst nach einem Abschlussgutachten. Es gibt nix schriftliches und garnix. Das erscheint mir sehr unprofessionell. In Zukunft mache ich sowas nur noch über den Anwalt.

Hallo,

also erst mal vorweg, wenn Du die 130% Regelung nutzen möchtest, dann musst Du das Fahrzeug auch reparieren (lassen) und zwar fach-und sachgerecht nach Gutachten.

Da gibt es kein wenn und aber.

Wenn nicht repariert wird, dann hast Du nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand, sprich Wiederbeschaffungswert - Restwert.

In deinem Fall möchte die Versicherung nach Abschluss der Reparatur vermutlich eine Reparaturbestätigung haben, womit ersichtlich ist dass am Fahrzeug eine ordnungsgemäße Reparatur nach Gutachten durchgeführt wurde.

Wurde nicht nach Gutachten repariert bzw. weicht der Reparaturweg vom Gutachten ab, hast Du ebenfalls nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand.

Gruß

fordfuchs

am 5. Mai 2011 um 20:50

Zitat:

Original geschrieben von luckyjackq1

Das erscheint mir sehr unprofessionell.

Stimmt, das was Du schreibst ist wirklich unprofessionell. Aber Einsicht ......

:)

Hallo,

habe noch etwas hinzuzufügen.

Nach der Reparatur muss dass Fahrzeug noch für mindestens 6 Monate in deinem Besitz bleiben (Haltefrist).

Falls Du das Fahrzeug innerhalb dieser Frist nach erfolgter Reparatur doch veräussern solltest - wenn ich ehrlich bin ich weis es nicht wie dass dann aussieht!?

Gruß

fordfuchs

am 5. Mai 2011 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

In deinem Fall möchte die Versicherung nach Abschluss der Reparatur vermutlich eine Reparaturbestätigung haben, womit ersichtlich ist dass am Fahrzeug eine ordnungsgemäße Reparatur nach Gutachten durchgeführt wurde.

Nein, sie möchte eine Reparaturrechnung vorgelegt bekommen, aus der ersichtlich ist, dass das Fahrzeug sach- und fachgerecht nach dem im Gutachten angegeben Reparaturweg instandgesetzt wurde.

Alles andere ist nämlich kein Nachweis des Integritätsinteresses.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Falls Du das Fahrzeug innerhalb dieser Frist nach erfolgter Reparatur doch veräussern solltest - wenn ich ehrlich bin ich weis es nicht wie dass dann aussieht!?

Es wurde bisher darüber gestritten wird, ob die Zahlung über WBW abzüglich RW sofort, oder erst nach den 6 Monaten fällig wird.

Folgende Rechtsprechung ist massgebend: Die Zahlung ist nach durchgeführter und nachgewiesener Reparatur sofort fällig.

Nach 6 Monaten wird ein Nachweis angefordert, dass sich das Fahrzeug noch im Eigentum des Geschädigten befindet.

Kann der Nachweis nicht geführt werden, so wird dann eine Rückforderung fällig.

 

Themenstarteram 8. Mai 2011 um 15:56

Danke für eure Hilfe, inzwischen ist das Fahrzeug ja schon in Arbeit.

Verkaufen will ich mein Auto nicht, ist ja mit Autogas und spart damit ungemein Treibstoffkosten.

Wie sieht den so ein NAchweis nach 6 Monaten aus?

am 8. Mai 2011 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von luckyjackq1

Danke für eure Hilfe, inzwischen ist das Fahrzeug ja schon in Arbeit.

Verkaufen will ich mein Auto nicht, ist ja mit Autogas und spart damit ungemein Treibstoffkosten.

Wie sieht den so ein NAchweis nach 6 Monaten aus?

möglichkeit wäre:

aktuelle tageszeitung, z.b. BILD wegen der großen schlagzeile kaufen.

zeitung auf der motorhaube plazieren.

auto, kennzeichen und tageszeitung auf ein bild.

zusätzlich als service für die versicherung vielleicht noch eine großaufnahme der zeitung wegen dem datum.

 

Wenn man die Versicherung behält,ist der Nachweis kein Problem!

Die Versicherung hat dann den Wagen noch unter Vertrag und kennt den VN.

Zitat:

Original geschrieben von luckyjackq1

na ich weiß nicht ob das mit rechten Dingen zugeht. Hab erstmal den Restwert überwiesen bekommen aber ich will ja das Fahrzeug repariert haben. Die Gernerali meinte aber das restliche Geld gibt es erst nach einem Abschlussgutachten. Es gibt nix schriftliches und garnix. Das erscheint mir sehr unprofessionell. In Zukunft mache ich sowas nur noch über den Anwalt.

Du hast also schonmal innerhalb der ersten Woche Geld bekommen....

Wo wird denn da etwas herausgezögert?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Generali manchmal sogar ZU schnell zahlt, Kunden, also Versicherungsnehmer, die der Meinung sind, dass sie keine Schild am Unfall trifft, dann ärgerlich sind, dass die Unfallgegner einfach schonmal Geld bekommen haben, ob einen Teil oder sogar alles....

Die Rechnung für die Reparatur kommt doch von der Werkstatt auch erst NACH der Reparatur, oder zahlst Du Deine Rechnungen im Voraus?

Ermal muss ja feststehen, dass dei Reparatur erfolgreich war.. Vielleicht treten ja noch Schäden auf, die vorher nicht erkennbar waren, und eine Reparatur fällt doch noch flach...

Da werden die wohl kaum im Voraus den vollen Betrag zahlen....

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Generali manchmal sogar ZU schnell zahlt, Kunden, also Versicherungsnehmer, die der Meinung sind, dass sie keine Schild am Unfall trifft, dann ärgerlich sind, dass die Unfallgegner einfach schonmal Geld bekommen haben, ob einen Teil oder sogar alles....

Und weist du was die Sachbearbeiter bei der Versicherung nervt Jens?

 

Ich sag es dir:

 

Oberschlaue Versicherungsnehmer, die "Meinungen verteten" und von Schuld und Rechtsfragen keinen blassen Schimmer haben.

 

Normalerweise müssten solche Spezialisten mal das das volle Programm bezahlen (Gerichtskosten, Anwaltskosten, SV Honorar) wenn sie mir Ihrer Meinung "mal eben" daneben liegen.

 

Du solltest mal sehen, wie man sich dann Ärgern kann........

 

Gruß

 

Delle  

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