Zahlung wird nicht nachgewiesen

Hallo in die Runde!

Mich treibt eine Aussage meiner Versicherung um. Nach einem gegenseitigen Auspark - Unfall übernehmen die Versicherungen jeweils 50% der Schäden von der anderen Person und mir. Heisst, meine Versicherung hat mir eine formlose Email gesendet mit der Höhe des Schadens der reguliert wurde (durch deren Partnerwerkstatt repariert). Da mir mein 50% Anteil sehr hoch vorkam, habe ich um eine Bestätigung der stattgefundenen Zahlung gebeten, eine Rechnung oder ähnliches, das nachweist, das der Betrag eben genau das doppelte ist, das ich nun zahlen soll, bzw das meine Versicherung eben auch genauso viel bezahlt hat wie sie nun von mir fordern. Man sagt mir jedoch, das sei nicht möglich (Datenschutz), ich müsse hier schon vertrauen, man könne mir ja am Telefon die Beträge erläutern. Was meint ihr, muss ich das so hinnehmen? Danke für eure Einschätzung!

David

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Zitat:

@Relaxolator schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:33:41 Uhr:


Wenn allerdings eine Versicherung Daten Dritter (also nicht die eigenen) an jemanden rausgibt, nennt man sowas Datenschutzverstoß - und das war auch schon vor der Datenschutzgrundverordnung der Fall, welche uns alle seit Beginn der zweiten Jahreshälfte umtreibt.

Ach ja?
Und bei den Daten, die ständig an die Streichorchester CE, SSH, DEKRA etc. weitergegeben werden, ist das anders?

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Der Auskunftsanspruch umfasst auch den Zahlungsnachweis und eine Aufschlüsselung der Schadenspositionen wenn dies verlangt wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:39:47 Uhr:


Das ist falsch. Die hier begehrte Auskunft ist zur Durchführung des Vertrages notwendig und somit zulässig.

Wie kann ich das denn gegenüber der Versicherung argumentieren? Ich bin schriftlich und telefonisch da an meine Grenzen gestoßen.

Du kannst dich z.B. an den Versicherungsombudsmann deiner Versicherung wenden.

Hmm, ist es nicht so dass immer 50% des Schaden vom Unfallgegner gezahlt werden muss. Das Bedeutet dann dass der Schaden vom Gegner einfach niedriger war als der des TE.

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Zitat:

@Relaxolator schrieb am 13. Dezember 2018 um 08:14:19 Uhr:


...
In der Tat darf dir die Versicherung die komplette Rechnung nicht überlassen, da in dieser Rechnung sehr sensible personenbezogene Daten enthalten sind.

Ganz salopp gesagt: Du könntest ja ein Irrer sein, der mit der Rechnung die Anschrift des Unfallgegners erhält, einen Baseballschläger in den Kofferraum packt und dem Beteiligten den Scheitel gerade bügelst nur weil du glaubst, dass mehr als 300 EUR gar nicht berechtigt sein kann !!!
...

Den kleinen Hausbesuch mit Scheitel Ziehen, Möbel zurecht Rücken und ähnlichen Spielchen kann er beim Unfallbeteiligten auch so machen, dazu benötigt er die Rechnungsanschrift garnicht.

Er hat die Anschrift aufgrund der Unfallaufnahme sowieso schon... oder ist es inzwischen usus nach einem Unfall die Daten aufgrund von Datenschutz gar nicht mehr auszutauschen?

50% heisst auch bei weitem nicht, dass jeder 800€ zahlt. Wenn sich ein Panda und ein Ferrari titscht, bekommt jeder 50% seines Schadens ersetzt. Das können beim Panda 800, beim Ferrari 8000 sein

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