Zahlt gegnerische Versicherung nachträgliche Anbauteile?
Seid gegrüßt.
Ich bemühe mich seit etwa 30 Minuten eine Antwort auf meine Frage zu bekommen, aber finde in google leider garnichts.
Eventuell bin ich auch der erste, der sich diese Frage stellt, was ich aber bezweifel.
Frage: Zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem Haftpflicht all, bei voller Schuld, nachträgliche Anbauteile?
Hintergrund: Ich habe eine etwa 3000€ Klappenauspuffanlage einbauen lassen (legal + Gutachten). Die ist auch bei meiner Versicherung für Vollkaskoschäden hinterlegt.
Fährt mir nun einer hinten volle Kanne drauf, und die Abgasanlage ist danach teilweise kaputt oder nicht mehr brauchbar, krieg ich dann diese von der gegnerischen bezahlt, oder gibt's nur die "originale" und ich bleib auf dem Schaden sitzen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Balrock91 schrieb am 2. November 2019 um 14:47:04 Uhr:
, da bei früheren Versicherungen alles anders war...
.
Es läuft genau so, wie Dellenzaehler gesagt hat.
Im Haftpflichtschadensfall zählt nicht, " was bei früheren Versicherungen alles anders war " oder was deine Versicherungstante meint oder glaubt, sondern dass, was das BGB und die Rechtsprechung für den Schadensersatz vorsieht. Und dazu zählen keine Wünsche oder Träume von irgendwelchen Versicherungen oder Kürzungsexperten.
Deine Ansprüche bezüglich Schadesnersatz richten sich nach dem BGB - Punkt!
Gruß Lastpfad
26 Antworten
Aber ggf. unter Abzug Neu für Alt, da ja durch den Schaden auch keine Bereicherung oder Verbesserung eintreten soll. Und eine AGA fällt definitiv unter Verschleißteil und damit in diese Kategorie.
Zitat:
@hydrou schrieb am 5. November 2019 um 13:38:45 Uhr:
Aber ggf. unter Abzug Neu für Alt, da ja durch den Schaden auch keine Bereicherung oder Verbesserung eintreten soll. Und eine AGA fällt definitiv unter Verschleißteil und damit in diese Kategorie.
In meinem Falle wird der Endchallfämpfer ja gar nicht mehr hergestellt, sondern ist nur gebraucht für >1000€ zu bekommen. Wenn ich jetzt durch den Schaden keinen Nachteil erhalten soll, müsste ich theoretisch einen identischen Endschalldämpfer auf dem Gebrauchtmarkt für über 1000€ erstattet kriegen. Etwas vergleichbares Neues gibt es nicht.
Dann hättest du aber ggf. eine Wertverbesserung, daher müsstest du dir trotzdem einen Abzug Neu für Alt anrechnen lassen. Gleiches Beispiel wären Reifen, da bekommt man ja auch nicht einen neuen mit vollem Profil erstattet, wenn der alte bei 1 mm war.
Beispielhaft und fiktiv hat eine AGA eine Lebensdauer kürzer als die Lebensdauer eines Fahrzeuges von z.B. 6 Jahren bzw. 180 tkm. Erleidest du einen Schaden nach 3 Jahren oder 90 tkm, so bekommst du 50% gekürzt. Ich hatte genau das Thema nach dem Einbau eines Performance ESD für meinen 335i. Da wurde dann auch nur der Zeitwert und nicht der Neuwert erstattet.
Zitat:
@hydrou schrieb am 5. November 2019 um 14:14:56 Uhr:
Dann hättest du aber ggf. eine Wertverbesserung, daher müsstest du dir trotzdem einen Abzug Neu für Alt anrechnen lassen.
.
Was soll einen NfA Abzug bei gebraucht für gebraucht rechtfertigen?
Hier dürfte aller Voraussicht kein messbarer Vermögensvorteil entsteht, der einen Abzug rechtfertigen würde.
Bei einem Preis von 1000,-€ würde ich auch von einer VA Anlage ausgehen. Da würde es, mit der Lebensdauer zu argumentieren, eh schwierig werden.
Außerdem wird der NfA Abzug vom SV festgestellt. Und wenn es keinen gibt, dann gibt es keinen.
Gruß Lastpfad
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Bei einem Haftpflichtschaden gibt es keine NfA Abzüge!Zitat:
...
Außerdem wird der NfA Abzug vom SV festgestellt. Und wenn es keinen gibt, dann gibt es keinen.
Gruß Lastpfad
Diese gibt es nur bei Kaskoschäden.
Bei einem Haftpflichtschaden gibt es Abzüge in Form einer Wertverbesserung, diese bezieht sich aber auf den Wert des gesamten Autos vor und nach der fiktiven Reparatur.
Das stimmt so nicht, s. dazu:
https://www.iww.de/.../...tverbesserung-beim-haftpflichtschaden-f81287
https://www.cargutachten.de/.../Abzuege-NfA-Neu-fuer-Alt.html
Es ist in der Tat so, dass durchaus bei Verschleißteilen wie Reifen oder AGA/ ESD mit kürzerer Lebensdauer als das Gesamtfahrzeug Kürzungen möglich sind. Allerdings sind dem enge Grenzen gesteckt und es ist nur bei Verschleißteilen zulässig.
Natürlich stimmt, dass was hier geschrieben wurde. Abzüge NFA werden in % vom Bauteil angegeben und eine Wertverbesserung bezieht sich auf Euro Beträge unter Bezug auf den gesasmten Fahrzeugzustand.
Im übrigen wird ein Fahrzeug nicht "mehr Wert", weil es neue Reifen bekommt. Im KH-Schaden kann es sogar (ohne Abzüge) das kommen, das der Geschädigte Anspruch auf zwei neue Reifen hat, wenn z.b. das Profil oder der Reifentyp nicht mehr ist.
Bei einem Allrad Fahrzug kann es unter Umständen dazu führen, das 4 neue Reifen aufgezogen werden müssen.
Ne AGA hält nicht solange wie das Auto selbst und ist somit ein Verschleißteil?
Das wäre mir Neu.
Krieg ich für :
Auto A, mit neuem Sportauspuff
mehr Geld als für
Auto B, mit dem gleichen Sportauspuff
der aber 5 Jahre alt ist, aus Edelstahl besteht und keinerlei Beschädigungen hat?
Ich denk mal, Sportauspuff ist Sportauspuff, hat er dadurch ne Wertsteigerung?
Ja, eine AGA hat eine übliche Lebensdauer von 150 tkm oder 10 Jahren. Ein Auto je nach Motorisierung eher 250 bis 300 tkm und damit das doppelte der Lebensdauer einer AGA, Edelstahl hin oder her.
Ich weis ja nicht, welche AGA's du bisher so hattest, aber ich musste bei keinem meiner bisherigen Fahrzeuge, jemals irgendwas an der AGA machen, da diese immer Aussah wie geleckt.
Ob 186tkm im ersten Auto, was ich seit 96tkm hatte;
Oder dem zweiten Auto, was am Ende 246tkm drauf hatte, was ich seit etwa 110tkm gefahren bin.
Die Abgasanlage gilt auch nicht als Verschleißteil, oder etwa doch?
Doch, deswegen habe ich das ja auch geschrieben. Und selbst wenn die Rohre halten, die Schalldämpfereinsätze und vor allem die Kats halten sicherlich nicht so lange.
Zitat:
@hydrou schrieb am 5. November 2019 um 14:14:56 Uhr:
Dann hättest du aber ggf. eine Wertverbesserung, daher müsstest du dir trotzdem einen Abzug Neu für Alt anrechnen lassen. Beispielhaft und fiktiv hat eine AGA eine Lebensdauer kürzer als die Lebensdauer eines Fahrzeuges von z.B. 6 Jahren bzw. 180 tkm. Erleidest du einen Schaden nach 3 Jahren oder 90 tkm, so bekommst du 50% gekürzt.
Völlig falsch!
„Ein Neu-für-alt-Abzug ist dann berechtigt, wenn der Geschädigte durch die Unfallschadenreparatur eine
spürbareund
zeitnaheeigene Investition in das Fahrzeug erspart.“
Zitat:
Ich hatte genau das Thema nach dem Einbau eines Performance ESD für meinen 335i. Da wurde dann auch nur der Zeitwert und nicht der Neuwert erstattet.
Nur weil Du Dich über den Tisch hast ziehen lassen, solltest Du von Anderen nicht Gleiches erwarten.
Es ist nicht zielführend, eigene schlechte Erfahrungen, die ausschließlich auf eigenem Unvermögen beruhen, Ratsuchenden als rechtlich korrekt darzustellen. Dies gaukelt ihnen fälschlicherweise vor, sie müssten sich mit einem solchen Regulierungsgebaren abfinden...