Zählt 2-3 Jahre alter Roller als Neufahrzeug ?
Wollte heute einen Roller zulassen.
Gab keine Zulassung wegen abgelaufenem TÜV.
In der Bescheinigung stand der 30.08.2008. Zählt sowas trotzdem als Neufahrzeug ?
Beste Antwort im Thema
"(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Durchführung einer vorgeschriebenen Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung."
§7 FZV, Zulassung von Importfahrzeugen (§29 = TÜV)
25 Antworten
wie kann der tüv bei einem neufahrzeug (oder einem import) den abgelaufen sein? wen der karren neu ist hat der keinen tüv. wen tüv hat (btw der seit 2008!!!! abgelaufen ist) dann is der karren ja net neu...
is das das sommerloch?
Die Sache sieht wohl so aus, das ein Neufahrzeug automatisch erst nach 3 bzw 2 Jahren zu HU vorgeführt werden muss.
Wenn allerdings die Erstzulassung viel später nach dem Baudatum erfolgt, machen dei da schon mal Probleme, das hatte ich auch schon mit einem Bootsanhänger, nagelneu gekauft, mit KK überführt und erst ein Jahr später richtig angemeldet.
Und wenn man mal richtig überlegt, ist das ja auch in Ordnung.
So wie volker es sagt wirds wohl sein. Hat so weit zu ersehen kene Zulassung gehabt, daran liegts auch nicht. SOndern am länger zurückliegenden Baudatum
Also soweit ich weiß ist bei Neufahrzeugen ein TÜV fällig, der dann aber 3 Jahre gilt.
Zumindest habe ich beim Kauf meines Autos auch einen TÜV Bericht mitgeliefert bekommen (und das war definitiv neu).
Der Verkäufer sollte also den TÜV Bericht mitgeliefert haben.
Ähnliche Themen
Hallo
Hab mir mal vor Jahren ein neues Motorrad gekauft,sollte laut Händler ein Vorjahresmodell gewesen sein.
Bei der Zulassung stellte sich dann heraus,das ein Vorvorjahresmodell war und die Zulassung wurde wegen fehlender HU verweigert.
Der Händler musste mir dann neuen TÜV machen und beim Preis noch etwas entgegenkommen,da ich etwas sauer war.
Auf der Zulassungsbescheinigung 2 (früher Brief) befindet sich auf der rechten Seite ein Datum,das ziemlich nah am Produktionsdatum liegt und vom Fahrzeughersteller ausgefüllt wird(bei meinen Jahreswagen steht da immer Stuttgart den XX.XX.XXX).Ist dieses bei Motorrädern älter als 2 und bei Pkw älter als 3 Jahre ist eine neue HU fällig.
Hätte es selber auch nicht geglaubt,wenn nicht selber erlebt.
Gruss Chris
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.
Oh man, lesen ist schon schwierig 🙄
Neufahrzeug = Nix Erstzulassung = TÜV
Zitat:
Original geschrieben von EvoChris
Auf der Zulassungsbescheinigung 2 (früher Brief) befindet sich auf der rechten Seite ein Datum,das ziemlich nah am Produktionsdatum liegt und vom Fahrzeughersteller ausgefüllt wird(bei meinen Jahreswagen steht da immer Stuttgart den XX.XX.XXX)
Uninteressant, das ist das Datum der Typgenehmigung.
So nun mal genau das was der Fred Ersteller wissen wollte. Hier in Deutshcland ist es so, das wenn ein Auto Importiert wurde, und eine bestandene GÜLTIGE HU AU nicht nachgewiesen werden kann, diese gemacht werden müssen. Egal ob die CEC ( oder so ) Papiere da sind oder ob Neufahrzeug oder nicht. Einzige Ausnahme wenn das Produktionsdatum nicht zulang in der Vergangenheit liegt. Das ist soweit ich weis 1 oder 1 1/2 Jahre. Ein Roller von 2008 aus dem Ausland muss, wenn kein TÜV vorliegt, vorgestellt werden. Ob jetzt §19 oder §29 weiss ich nicht .
Allerdings wäre ich schon stutzig wenn ein Import Roller mit Baujahr 2008 noch nie zugelassen war. Sind bei dem Roller wirklich keine
Papiere vorhanden die ähnlich den deutschen Fahrzeugpapieren sind ??
Grüße aus dem Saarland
Zitat:
Original geschrieben von cweberwnd
So nun mal genau das was der Fred Ersteller wissen wollte. Hier in Deutshcland ist es so, das wenn ein Auto Importiert wurde, und eine bestandene GÜLTIGE HU AU nicht nachgewiesen werden kann, diese gemacht werden müssen. Egal ob die CEC ( oder so ) Papiere da sind oder ob Neufahrzeug oder nicht. Einzige Ausnahme wenn das Produktionsdatum nicht zulang in der Vergangenheit liegt. Das ist soweit ich weis 1 oder 1 1/2 Jahre. Ein Roller von 2008 aus dem Ausland muss, wenn kein TÜV vorliegt, vorgestellt werden. Ob jetzt §19 oder §29 weiss ich nicht .
Boah, wie war das mit dem Lesen? 😰 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Uninteressant, das ist das Datum der Typgenehmigung.Zitat:
Original geschrieben von EvoChris
Auf der Zulassungsbescheinigung 2 (früher Brief) befindet sich auf der rechten Seite ein Datum,das ziemlich nah am Produktionsdatum liegt und vom Fahrzeughersteller ausgefüllt wird(bei meinen Jahreswagen steht da immer Stuttgart den XX.XX.XXX)
Hallo
Nein die Tygenehmiggung meine ich nicht.
Hab mal ein Bild als Beispiel angehängt.
Im Feld 6 sieht man das Datum der Typgenehmigung,in diesem Falle der 09.03.2005.
Im Feld 24 rechts sieht man wann die Zulassungsbescheinigung augestellt hat,hier der 04.11.2005.
Bei Mercedes und Smart wird diese unmittelbar nach Fertigstellung ausgestellt.
Im Falle des Motorrades war dieses Datum älter als 2 Jahre und neuer Tüv war fällig.
Gruss Chris
Zitat:
Original geschrieben von EvoChris
HalloZitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Uninteressant, das ist das Datum der Typgenehmigung.
Nein die Tygenehmiggung meine ich nicht.
Hab mal ein Bild als Beispiel angehängt.
................Im Falle des Motorrades war dieses Datum älter als 2 Jahre und neuer Tüv war fällig.
Gruss Chris
Er hats erfasst.