Youngtimer wirtschaftlicher Totalschaden? Hilft ein Gutachten?

Hallo
ich hab einen W124 Bj.1992 bei der Motor und das Getriebe generalüberholt worden sind und der sonst auch noch sehr gut dasteht.
Ich mach mir jetzt sorgen darum, das wenn jemand mir in mein Auto reinfährt und dies komplett hinüber ist sprich ein wirtschaftlicher Totalschaden, dann bekomme ich ja nur noch den zeitlichen Restwert von der Gegnerischen Verischerung soweit ich weiß. Das ist in Regel ja viel weniger als das Auto eigentlich noch wert ist.
Da ich jetzt einiges schon an Geld in das Auto gesteckt hab würde ich mich gern auch gut absichern.
Meine Frage wäre nämlich wie ist das wenn ich vor einem Unfall ein Gutachten machen lassen würde das mein Auto einen Wiederbeschaffungswert, ich sag jetzt einfach mal, von 25.000 Euro hätte und einen Marktwert von 19000 Euro. Müsste mir die Gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert dann bezahlen oder bringt mir so ein Gutachten nichts?

MfG

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Da bin ich anderer Ansicht.
Ein Wertgutachten ist m.E. im Falle der Veräußerung oder der Entwendung im Falle einer bestehenden Kaskoversicherung sinnvoll.
Bei einem Verkehrsunfall kann der Wert des Fahrzeuges auch im beschädigten Zustand ermittelt werden.

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Der Wiederbeschaffungswert gilt zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.
Also müßte man nicht nur einmalig ein Gutachten erstellen, sondern dieses in regelmäßigen Abständen aktualisieren.
Wenn das Fahrzeug nach Schadenseintritt besichtigt werden kann und wenn Unterlagen über Investitionen vorhanden sind, kann der Wert dann auch ermittelt werden.
Anders ist das bei Diebstahl, da kann ein vorsorgliches, nicht zu altes, Gutachten nützlich sein.

Auch bei Eigenleistung ist ein Teil Material. Und das Ergebnis kann man ziemlich gut mit einer Kamera dokumentieren.

Zitat:

wenn jemand mir in mein Auto reinfährt und dies komplett hinüber ist sprich ein wirtschaftlicher Totalschaden, dann bekomme ich ja nur noch den zeitlichen Restwert

Nein, du bekommst den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Restwert bekommst du vom Restwertaufkäufer, oder kannst ihn auch behalten und bekommst den Restwert nicht.

Der Wert nach Wertgutachten ist nur für die eigene Kasko interessant, wobei du dann auch das Auto gemäß Wertgutachten versichern musst (z.B. Oldtimerversicherung) und normale Kaskoversicherungen das eigentlich nicht machen. Da ist er aber auch nur interessant für Brand und Diebstahl.

Im Unfallschadensfall ist ein Wertgutachten wertlos, denn der Sachverständige den du sinnigerweise selbst bestellst, legt den Wert zum Zeitpunkt der Begutachtung / Schadenseintritt sowieso neu fest.
Nur wenn die Kiste komplett ausgebrannt ist, dann könnte dein Wertgutachten wenn es nicht zu alt ist als Anhaltspunkt dienen, weil es ja sonst nicht mehr viel zu begutachten gibt 🙂

Zitat:

Was passiert im Falle eines Diebstahls ohne zuvor eine Gutachten angefertigt zu haben, auf welcher Basis wird dann abgerechnet?

Auf der Basis die du versichert hast. Das steht in deinem Versicherungsvertrag. Im Regelfall DAT o.ä. also für nen 124er dann €€€ mäßig idr. so gut wie nichts...

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