Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...
Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...
Sehr geehrter Herr Felske,
ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...
Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...
Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...
Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.
Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.
Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?
Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:
Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger
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Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:
Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...
Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).
Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.
Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....
Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...
Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!
Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...
Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.
Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!
296 Antworten
wäre ich auch bereit zu zahlen, bei GUTER qualität!
will keine beschlagenen xenon funzeln!
denke aber auch das knapp 1000 realistisch
ist!
mfg
wie gesat bin ich dann auch einer der ersten der diese Scheinwerfer kauft, jedoch sollte sich die Qualität bessern!Der Preis wird denke ich auch auf e36 Niveau sein 999€ aber das ist normal!!!
Gruß
Der Preis ist realistisch und angebracht. Hella ist da ja auch nicht billiger.
Allerdings sollte, wie schon gesagt, die Qualität echt besser sein!
Aber bei Xenon-SW wird sich in.Pro denke ich keine wasserziehenden Bauten erlauben..*hoff*
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Krass, so wichtig is euch das Xenon? Nicht dass es falsch verstanden wird, ich will es nicht verteufeln, aber ich kann nachts auch ohne Xenon fahren 😉 Würd für sowas nie im Leben nen tausender hinlegen. Wenns irgendwann mal max. 300-400 kosten würde (!) dann könnt ichs mir vielleicht überlegen, wenn ich sonst nix bräuchte...
Aber nun gut, will damit keine Diskussion auslösen, jedem ist was anderes wichtig.
Also 1000 Euro ist es mir auch nicht wert und ich glaube nicht, daß es 100 Euro kosten wird denn dann würde eine Firma wie In.Pro über sowas gar nicht nachdenken.
Wenn ich sowas rausbringen will dann will ich Geld damit verdienen und das geht nur wenn ich Käufer habe und ich glaube nicht, daß es viele Leute geben wird, die dafür 1000 Euro ausgeben werden...
Dann wird es eher so sein, daß die meisten sich immer noch ein Set für ca. 200 bis 300 Euro nbei ebay kaufen und mit illegal eingetragenen Xenon fahren werden statt 1000 Euro für die legale Version auszugeben.
Gruß Adam
Ich mag ja jetzt nicht "schwarz malen" aber ich wette
10 : 1 da kommt nix bei raus.
Weder bei der Anfrage noch bei 'nem Gutachten.
Es müssten zu viele verschieden Scheinwerfer auf "Blendung des Gegenverkehrs" usw. untersucht werden. Abgesehen davon hat 'ne LWR und SRA im zusammenhang mit Xenon seinen Sinn.
Ciao
oooh...du verschätzt dich derbe ^^
es wird viele geben die 1000€ ausgeben werden, auch wenn sie es jetzt nicht zugeben wollen :P
in.Pro kann die gar nicht für si wenig geld anbieten...ausser auf kosten der qualität und damit werden sie auf lange sicht keine gewinne mit erzielen....
vielleicht geht der preis auf 600runter oder es gibt n einführungsoreis...aber das sehen wir dann ja ^^
Zitat:
Abgesehen davon hat 'ne LWR und SRA im zusammenhang mit Xenon seinen Sinn.
Häh? Was willste denn damit sagen?
Zitat:
Original geschrieben von Cougar2.0
Ich mag ja jetzt nicht "schwarz malen" aber ich wette
10 : 1 da kommt nix bei raus.
Weder bei der Anfrage noch bei 'nem Gutachten.
Es müssten zu viele verschieden Scheinwerfer auf "Blendung des Gegenverkehrs" usw. untersucht werden. Abgesehen davon hat 'ne LWR und SRA im zusammenhang mit Xenon seinen Sinn.
Ciao
Die Anfrage hat ja schon etwas klarheit gebracht, jedenfalls hat Totti eine positive Antwort bekommen und hat laut seiner AUssage schon Gespräche mit der Abteilung von in,Pro gehalten.
Dass SWRA und LWR einen Sinn haben ist uns allen klar. Ohne diese Vorrichtungen wird Xenon auch nicht vertrieben...Aber - => altes Thema = narf!
Zitat:
Original geschrieben von Foox
Häh? Was willste denn damit sagen?
naja..... was wohl.
Sind die Scheinwerfer verschmutzt wird das starke Xenon-Licht gestreut ... und blendet engegekommende Verkehrsteilnehmer.
Genauso die dynamische LWR ... ist der Wagen voll bestezt bzw. beladen ... blendet das auch engegekommende Verkehrsteilnehmer. Wobei man bei der LWR nicht wie bei der SRA auf den Fahrer vertraut. Das läßt man 'ne Automatik erledigen.
Gugg mal nachts direkt in 'nen verstellten Xenonscheinwerfer ... dann weißt du was ich meine.
Ciao
Schon klar, aber dann haben LWR und SRA doch ziemlich viel Sinn im Zusammenhang mit Xenon. Hast du oben einen Tippfehler gemacht, oder missverstehe ich dich da grade?
Hi
wieso verschrieben ?
Ich schrieb "seinen" und nicht "keinen"
Zitat:
Original geschrieben von Cougar2.0
Abgesehen davon hat 'ne LWR und SRA im zusammenhang mit Xenon seinen Sinn.
Grüße
da fällt mir was ein. hab mir das jetzt mal so durchgelesen hat mich vorher eigentlich nicht interessiert das thema. nur wie sieht das eigentlich aus wenn ich in einen dreier die orginalen scheinwerfer vom 4´er ein baue mit xenon und LWR und SRA. und mir das dann jenand einträgt. dann ist es ja eigentlich keine illelgale eintragung. denn die scheinwerfer sind ja von werk aus für xenon gebaut. oder sehe ich da jetzt was falsch?