Xenon Kit Nachrüst HID
Huhu liebe Gemeinde,
wollte mal anfragen, ob jemand von euch solch ein Nachrüstkit verbaut hat?
Ich jedenfalls könnte mir in den Hintern beißen, dass ich vor 5 Jahren den Wagen ohne Xenon gekauft habe, wenn jetzt ich sehe, wie viele Leute mit 10oooK Blaulichtxenon durch die gegend fahren.
Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass das nicht erlaubt ist und man für vernünftiges Xenon Reinigunsanlage, Weitenregler etc. braucht.
Aber mich würde wirklich interessieren, obs manche haben und sie nen weg gefunden haben, dass die freundlichen in grün das nicht auf anhieb entdecken.
so far, lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Lupo3tdi
Das die Dinger auffällig sind kann ich nicht bestätigen. Hab die dinger verbaut und bisher keine Probleme mit denen lieben Polizisten gehabt geschweige den mit dem TÜV 🙂
Moin🙂
Glück gehabt würde ich mal sagen.
Ob das im Falle eines Unfalls der Gutachter und die Versicherung es genauso sehen wage ich aber zu bezweifeln 🙄
Gruss TAlFUN
14 Antworten
Klar ist Xenon schöner aber mir wärs der eventuelle Ärger nicht wert. Denn das ist dann nicht mehr Rubrik Peanuts sondern kann richtig Ärger geben und vor allem richtig gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer werden. Diese eBay-Nachrüst-China-Teile blenden in den meisten Fällen sowas von extrem, dass geht einem schon auf den Senkel.
Entweder gleich vernünftiges Auto mit Xenon kaufen oder lassen. Oder du baust dir alles auf legalem Wege. Nur da steht der Aufwand in keiner Relation.
Lass es so, kauf den nächsten Wagen mit Xenon und gut ist.
Das wolltest du wahrscheinlich jetzt nicht hören aber werden viele hier ähnlich sehen.
lass die finger von diesen nachrüstdingern viel zu auffällig :-)
Das die Dinger auffällig sind kann ich nicht bestätigen. Hab die dinger verbaut und bisher keine Probleme mit denen lieben Polizisten gehabt geschweige den mit dem TÜV 🙂
Nach dem einbau habe ich allerdings noch die Scheinwerfer einstellen lassen. Und mal ehrlich, in der Klasse wie unsere Clk´s ist Xenon keine Seltenheit das es auffallen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Lupo3tdi
Das die Dinger auffällig sind kann ich nicht bestätigen. Hab die dinger verbaut und bisher keine Probleme mit denen lieben Polizisten gehabt geschweige den mit dem TÜV 🙂
Moin🙂
Glück gehabt würde ich mal sagen.
Ob das im Falle eines Unfalls der Gutachter und die Versicherung es genauso sehen wage ich aber zu bezweifeln 🙄
Gruss TAlFUN
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Zitat:
Original geschrieben von Lupo3tdi
Das die Dinger auffällig sind kann ich nicht bestätigen. Hab die dinger verbaut und bisher keine Probleme mit denen lieben Polizisten gehabt geschweige den mit dem TÜV 🙂
Nach dem einbau habe ich allerdings noch die Scheinwerfer einstellen lassen. Und mal ehrlich, in der Klasse wie unsere Clk´s ist Xenon keine Seltenheit das es auffallen sollte.
Hast Du denn Scheinwerferreinigungsanlage und automatische Leuchtweitenregulierung auch nachgerüstet? Oder sogar bei letzterem noch den Drehregler im Innenraum? Also das sollte jedem Polizisten und erst recht dem TüV eigentlich
sofortbeim ersten Blick auffallen. Wenn nicht hast Du verdammt Glück gehabt!
was für ein Drehregler denn bitte im innenraum? Es heisst "automatische" Leuchtweitenregulierung, dazu braucht man keinen Drehregler... ich zumindest habe keinen.
Habe ich dich da etwa falsch verstanden, oder hast du dich falsch ausgedrückt?
LG
Chico
Hallo,
egal ob sich jemand eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüstest.
Deine "geilen" 10000K Lämpchen wird man/Mann so oder so nicht legal Fahren dürfen, da in Deutschland und ich glaube sogar in der gesammten EU nur max 6000K erlaubt sind.
Die 6000K Brenner leuchten aber "leider" nur weiß.
Selbst wenn man sich 10000K Brenner mit E-Prüfzeichen aus der Bucht kauft, wird man damit auf Dauer nicht glücklich werden (Rennleitung).
Es bringt also nichts, die automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage teuer nachzurüsten und sich 100000K Brenner einzubauen um geiles blaues Licht zu haben.
Pluspunkt bei der Rennleitung durch die nachgerüstete SRA und die ALWR wird man dadurch nicht erwarten können.
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von clk208320
was für ein Drehregler denn bitte im innenraum? Es heisst "automatische" Leuchtweitenregulierung, dazu braucht man keinen Drehregler...
Premutos666 hat das ironisch gemeint.
Der Drehregler ist nämlich das offensichtlichste Unterscheidungsmerkmal zwischen LWR und ALWR und fällt daher jedem Prüfer bzw. Polizeibeamten sofort ins Auge.
Okay, dann hab ichs wohl falsch verstanden. Aber so einen LWR-Schalter auszubauen wird das kleinste Problem sein denke ich.
In Deutschland sind nur 4200 Kelvin erlaubt. So viel ich weiss hat Porsche als einzigster Hersteller die Genehmigung für 5400 Kelvin. Alles andere ist nicht zugelassen.
LG
Chico
hab am Treffen erfahren das bis 8000 Kelvin gerade noch erlaubt is
Zitat:
Original geschrieben von sir.quickly
hab am Treffen erfahren das bis 8000 Kelvin gerade noch erlaubt is
Habe ich auch mitbekommen, nur das wär mir sehr neu.
Ich meine bei irgendwas mit 6.000 ist Sense, wobei sich hier die Aussagen auch spalten. Der Eine sagt nur Serie (4.300) der nächste 6.000. Fakt ist, 6.000 ist noch nicht so auffällig, dass es Probleme geben könnte. Ich nehm hier mal alle China-Xenon-Brenner mit irgendwelchen Fake-Prüfzeichen raus.
Fakt ist in jedem Fall, dass je höher die Kelvinzahl, desto beschissener die Lichtausbeuge. (auf dem Treffen hieß es glaub ich auch: ist egal, Lichtausbeute ist immer die Selbe - stimmt nicht!)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Premutos666 hat das ironisch gemeint.Zitat:
Original geschrieben von clk208320
was für ein Drehregler denn bitte im innenraum? Es heisst "automatische" Leuchtweitenregulierung, dazu braucht man keinen Drehregler...Der Drehregler ist nämlich das offensichtlichste Unterscheidungsmerkmal zwischen LWR und ALWR und fällt daher jedem Prüfer bzw. Polizeibeamten sofort ins Auge.
Ja, so meinte ich das 🙂.
Zitat:
Original geschrieben von sir.quickly
hab am Treffen erfahren das bis 8000 Kelvin gerade noch erlaubt is
Auf Treffen wird leider auch viel Mumpitz erzählt. Wie seriös hast du denn deine Quelle eingeschätzt?
Also ich habe mal in der StVo vom 1.April 2004 nachgeblättert. Ich weiss ist nicht mher das neuste und kann sich ja geändert haben. Jedenfalls ist da noch nichts von Kelvinzahlen festgehalten. Fakt ist das ein E-Zeichen vorhanden sein muss. Fakt ist auch, dass blaue oder lila Lichtquellen nicht erlaubt sind, also kann sich jeder ausrechnen wieviel Kelvin logischerweise noch erlaubt sind. Bei über 6500 Kelvin wird das Licht blau (5300-6500K = Tageslicht) und ist somit nicht mehr zulässig. Vielleicht hat ja jemand andere Infos, damit man das entlich mal geklärt hätte.