XENON im golf, na bitte !
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Was meint ihr ?
29 Antworten
Wieso erscheint hier alle 2 Wochen ein Scheißxenonthread?
Es ist verboten und nicht erlaubt, egal ob die Scheinwerfer richtig eingestellt sind oder nicht. Es wird unter anderem ein Lichttechnisches Gutachten benötigt, welches man sich unmöglich Leisten kann, ferner ist eine Scheinwerfereinigungsanlage und automatische Höhenregulierung von Nöten. Jetzt kommt mir nicht wieder mit dem komischen Internetwisch in dem steht das es nicht gebraucht wird. Glaubt es einfach oder lasst es, aber eröffnet nicht immer wieder nen Thread wenn es irgendwo Xenon zum nachrüsten gibt......Ende aus Micky Mouse
Zitat:
Original geschrieben von schakal2k
Hab da grade was interessantes gefunden:
Die bieten die Scheinwerfer zur Zeit für EUR 499 an.
Haben auch noch andere Xenon-Produkte.
Hallo
Das ist genau der selbe Händler von dem eBay-Link den ich weiter oben gepostet habe.
Der heisst bei eBay Badmanxy.
Greetz
Marcel
Gut is auch wenn imme da steht: Einzelabnahme möglich.
Möglich vielleicht, aber auch teuer, dafür kann man sich dann auch nen Wagen mit Xenon-Licht kaufen. ;-)
Und was soll eigendlich dieser Hype um dieses besch... Licht? Mag ja sein das man damit besser gucken kann Nachts, aber bei den meisten hifts schon wenn die mal ihre Sonnenbrillen Nachts abnehmen würden. :-P
Und selbst die 500€ wären mir noch zu teuer, blos für so nen bisschen Angeberei. Kauft euch doch einfach 150Watt H4 Birnen, die brennen dem Gegenverkehr auch die Augen raus und den Reflektor sowieso, erlaubt sind se auch net - also der gleiche Nutzen/Effekt wie Xenon, nur zu einem 20stel des Preises. :-P
Zitat:
Original geschrieben von OWL
Gut is auch wenn imme da steht: Einzelabnahme möglich.
Mag ja sein das man damit besser gucken kann Nachts, aber bei den meisten hifts schon wenn die mal ihre Sonnenbrillen Nachts abnehmen würden. :-P
Recht hast Du, aber manchen ist eben nicht zu helfen und die freuen sich sogar nen Loch in den Bauch wenn sie Scheibenwaschdüsen mit blauen LED's haben.
Leute, ihr seid mehr als peinlich!!!!
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Xenon ist leider nicht erlaubt und so lange solltet ihr die Finger davon lassen. Hier ein Link zu einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes in dem auch über die Praktiken der Anbeiter solcher "Umrüst-Kits" eingegangen wird.
LINK
Kraftfahrt-Bundesamt
Nr. 07-02
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
InA- 07-02.DOC/24.09.02/N Seite 1/2
KBA
§ 22a StVZO;
- Umrüstung von Scheinwerfern mit Glühlampen auf Gasentladungs-Lichtquellen
Frage- oder Problemstellung:
Im Internet und in Zeitschriften werden zunehmend Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten
zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern, die ausschließlich mit Glühlampen als Leuchtmittel
genehmigt worden sind, angeboten.
Die Präsentationen dieser Systeme erwecken häufig den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit
und erwähnen oftmals erst in der Montageanleitung oder in anderen beiliegenden Unterlagen
den für die Verbraucher wesentlichen Hinweis: „... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und
entspricht nicht der StVZO!“
Ergebnis:
Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Verbraucher über die geltenden Vorschriften informieren und
darauf hinweisen, dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu
zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen
der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.
In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei einer
Verwendung von Xenon-Scheinwerfer für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben.
So sind Kraftfahrzeuge bei der Ausrüstung mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht gemäß
- der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen
für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- der ECE-Regelung 48 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich
des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen“
- § 50 Abs. 10 StVZO
zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
auszurüsten.
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen
verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Die Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen bzw. ohne Genehmigungszeichen
bzw. entsprechender Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern
mit Glühlampen bestimmt sind, werden darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen Hinweise
wie : „...nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!“ oder ähnliche Formulierungen
für das Feilbieten hier im Allgemeinen nicht ausreichen.
- § 23 StVG entfällt lediglich für solche Teile, die ihrer Bauart nach objektiv nur für nicht am öffentlichen
Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet sind.
- Sind die Teile ausschließlich für den Export bestimmt, darf sich der Feilbietende nicht an den
Endverbraucher im Inland wenden.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Verkehrsgefährdung ausgehen kann, wird
das Kraftfahrt-Bundesamt das Feilbieten derartiger Umrüstsätze unter Berücksichtigung der o. g.
Bedingungen entsprechend § 23 StVG kritisch beobachten.
Kraftfahrt-Bundesamt
Nr. 07-02
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
InA- 07-02.DOC/24.09.02/N Seite 2/2
KBA
Demgegenüber ist das Anbieten kompletter Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach
der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden, nicht zu beanstanden.
Flensburg, 23.09.2002
412-130
Hartmut Bruder
Zitat:
Original geschrieben von Golf 3 GTI-VR6
Ob ihr es gut findet oder nicht ich habe mir auch den Satz gekauft und bin Super zufrieden. Auch bis jetzt von Blendung keine Spur. Noch kein einziger kam mir mit Fernlicht entgegen sogar die Polizei fährt an mir vorbei ohne sich darüber zu wundern.
Jedenfalls kannst Du dich darauf verlassen, demnächst einen Strafantrag wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis zu erhalten. Es zeugt von Intelligenz, im Internet auch noch davon zu reden was man kürzlich verbaut hat.
Das Leute ihre <200PS-Kisten immer derart verbasteln müssen, ohne Rücksicht auf Verluste....armes Bild.
Kauf Dir ein vernünftiges Auto, da ist Xenon mit drin.
alles nur neider!!!!! hab seit zwei jahren xenon drin und noch nie damit probleme gehabt. (polizei-tüv).
Kann mich nur anschließen !
Ich denke Cabriodriver aussagen ist mehr aus ausreichend .
Xenon ist nicht erlaubt , wenn du deinen Einbau auf irgendwelche Umwege eingetragen bekommen hast
Ist das dein Ding . Ich Persönlich kann nur sagen , das Leute die sich Xenon ins Auto einbauen und damit ggf. denn Gegenverkehr gefährden nur weil sie meinen sie sind cool und dann behaupten das andere nur Neidisch sind , tun mir mehr als nur leid !!!!
Fahr mit deiner Kiste mal nach Osnabrück oder sonstwo hin denn da gibt es Cops die Plan davon haben und sollte dich da einer anhalten kannst du dein Nettes Xenon am Auto so zum TÜV fahren
Klick
ja gut,ist verboten, aber bei mir ist nix am blenden. war wäre denn, wenn dir jemand die golf4 look SW mit eingebauten xenon schenken würde und es din noch umsonst einbaut? wenn die polizei was finden will, dann schaft sie es auch. brauch ja nur nen halber cm zu tief sein oder ein falsches grinsen drauf haben,dann hängen die dir schon irgendwas an. und ich würde mal sagen,daß 90% dieser leute nicht wirklich alles eingetrgen haben.
Zitat:
Original geschrieben von hoozak
alles nur neider!!!!! hab seit zwei jahren xenon drin und noch nie damit probleme gehabt. (polizei-tüv).
Falls wegen dir jemand nen Unfall baut,
weil es ihn irgendwie nur ein bischen geblendet hat. Nehmen wir an es is nachts und sagen wir er is danach querschnittsgelähmt. Dann wird dein auto gecheckt und dein XENON entdeckt. Ich garantiere dir, ich bin dann nicht Neidisch wenn du dein ganzes leben lang für diese Person zahlen musst ! Immer Positiv denken ist gut und schön, aber sag niemals nie.
wer sich xenon einbaut ist sich sicherlich den risiken bewusst, es wird kaum einer nicht wissen dass das verboten ist. Wenn hier im forum ne newbie-frage kommt muss man natürlich drauf hinweisen aber die leute hier bekommt ihr sowieso nicht überzeugt und den handel mit den teilen könnt ihr auch nicht unterbinden. Weiteres auf dem Thema herumhacken wird da auch nicht fruchten. Das ist als wenn man nem Ami zu erklären versucht, weshalb er seinen 350er Dodge gegen nen zweiliter golf eintauschen sollte.
Früher oder später wird jeden seine gerechte strafe ereilen, hoffentlich bevor es jemand anderem zum verhängnis wird.
Ab und zu schaut sicherlich mal ein sternegeiler Polizist durch die foren...
Zitat:
Original geschrieben von REDSUN
So sieht es Montiert aus
===> wo kriegt man denn diese schwarzen klarglasblinker und nebels?? im shop hab ich die nich gefunden, und ich muss sagen, die gefallen mir echt gut
Ja ja, ich weiß eigentlich is hier schon mehr als genug geschrieben worden...
Nur noch dieses: Die meisten vergessen, das jeder Scheinwerfer eine gewisse Eigenblendung produziert, das kommt daher, das das Licht nicht nur nach vorne auf die Strasse geworfen wird, sondern ein gewisser Anteil auch senkrecht nach oben. Je mehr das ist, desto mehr Eigenblendung. Angenommen durch xenon verdoppelt sich die Lichtausbeute, dann verdoppelt sich auch die Eigenblendung - logisch. Und mir kann niemand erzählen, das die Nachrüstscheinwerfer wegen diesem Effekt besonders optimiert wurden....
Fa. Hella hat auch Xenonscheinwerfer zum Nachrüsten - mit Tüff sogar. Allerdings nur als Zusatz-Fernscheinwerfer. ;-)
Das schreiben die Junx von Hella:
http://www.hella.com/.../recht.jsp