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Xenon für Calli?

Opel Speedster A

Hi Leute, mich würde mal interessieren was Ihr für Xenonscheinwerfer für den Calibrta ausgeben würdet?
Hab da so eine Idee, wie Ich Sie bauen könnte und das Sie auch vom TÜV zugelassen werden. Wäre halt eine Kostenfrage.
wäre so ein einzellinzen-scheinwerfer ähnlich dem auf dem Bild!

MfG Happy

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ja soweit richtig...von SCHEINWERFERN
aber NICHT vom fahrzeug, dessen beleuchtungsbild geändert wird.....und darauf kommt es an...

Nein, darauf kommt es nicht an. Das hat nichts mit dem Fahrzeug zu tun. Der Scheinwerfer muss in seiner Bauart für das Leuchtmittel Xenon genehmigt sein und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Blackmesa ... da ändert sich nicht viel dran...das du das im Calibra nicht hinbekommst, weil der SCHEINWERFER nicht dafür geeignet ist. Das Zulassungsrecht ist das extrem SPITZFINDIG was seine Formulierungen angeht.

Du müßtest also eine KOMPLETTE Scheinwerfereinheit entwickeln oder entwickeln lassen. Diese muss für Xenon geeignet sein. Du müßtest also das halbe Auto umbauen ... damit datt hinhaut.

MFG Kester

Wo reden wir aneinander eigentlich vorbei? Ich spreche die ganze Zeit vom kompletten Scheinwerfer. Das halbe Auto umbauen? Was bitte hat das halbe Auto mit dem Scheinwerfer zu tun? Überhaupt nichts. Es geht jetzt nicht um die automatische Leuchtweitenregulierung, es geht mir nur um die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. Und die lässt sich mit einer Einzelprüfung wiederherstellen, vorausgesetzt die Prüfung wird bestanden, logisch.

Zitat:

Original geschrieben von blackmesa


Nein, darauf kommt es nicht an. Das hat nichts mit dem Fahrzeug zu tun. Der Scheinwerfer muss in seiner Bauart für das Leuchtmittel Xenon genehmigt sein und fertig.

Wo reden wir aneinander eigentlich vorbei? Ich spreche die ganze Zeit vom kompletten Scheinwerfer. Das halbe Auto umbauen? Was bitte hat das halbe Auto mit dem Scheinwerfer zu tun? Überhaupt nichts. Es geht jetzt nicht um die automatische Leuchtweitenregulierung, es geht mir nur um die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. Und die lässt sich mit einer Einzelprüfung wiederherstellen, vorausgesetzt die Prüfung wird bestanden, logisch.

Das siehst Du falsch. Ein Scheinwerfer muß für das jeweilige Fahrzeug geprüft sein (ausgenommen Anbauscheinwerfer). Schließlich spielen Lichtaustrittshöhe sowie Abstand der Austrittsflächen eine Rolle. Das zieht in der Regel weitere teure Gutachten nach sich.

Was natürlich ganz am Schluß auch noch dazu kommt ist die Prüfung der Befestigung an der Karosserie.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von blackmesa


Nein, darauf kommt es nicht an. Das hat nichts mit dem Fahrzeug zu tun. Der Scheinwerfer muss in seiner Bauart für das Leuchtmittel Xenon genehmigt sein und fertig.

Wo reden wir aneinander eigentlich vorbei? Ich spreche die ganze Zeit vom kompletten Scheinwerfer. Das halbe Auto umbauen? Was bitte hat das halbe Auto mit dem Scheinwerfer zu tun? Überhaupt nichts. Es geht jetzt nicht um die automatische Leuchtweitenregulierung, es geht mir nur um die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. Und die lässt sich mit einer Einzelprüfung wiederherstellen, vorausgesetzt die Prüfung wird bestanden, logisch.

Lass es sein grosser hat kein zweck hier das Thema zu behandeln 🙄

gruss chris

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Das siehst Du falsch. Ein Scheinwerfer muß für das jeweilige Fahrzeug geprüft sein (ausgenommen Anbauscheinwerfer). Schließlich spielen Lichtaustrittshöhe sowie Abstand der Austrittsflächen eine Rolle. Das zieht in der Regel weitere teure Gutachten nach sich.

Oder du siehst es falsch. Ich habe mich nun extra noch mal zu deinem Einwand beim Tüv Nord erkundigt, von da kam die klare Aussage, dass ein Schweinwerfer auch fahrzeugtypübergreifend verwendet werden kann, sofern (!) der Anbau ohne scharfe Kanten erfolgt und die Leuchtweitenregulierung und die Einstellbarkeit sichergestellt sind.

Und dann verstehe ich auch nicht wie man hier immer von "verboten" oder "legal" redet. Es geht hier nicht um Strafrecht, sondern um Zulassungsrecht.

Ich behaupte weiterhin: Prüfung des umgebauten Scheinwerfers beim LTI und anschließender Vorführung beim TÜV reicht.

Zitat:

Original geschrieben von blackmesa


Oder du siehst es falsch. Ich habe mich nun extra noch mal zu deinem Einwand beim Tüv Nord erkundigt, von da kam die klare Aussage, dass ein Schweinwerfer auch fahrzeugtypübergreifend verwendet werden kann, sofern (!) der Anbau ohne scharfe Kanten erfolgt und die Leuchtweitenregulierung und die Einstellbarkeit sichergestellt sind.

Und dann verstehe ich auch nicht wie man hier immer von "verboten" oder "legal" redet. Es geht hier nicht um Strafrecht, sondern um Zulassungsrecht.

Ich behaupte weiterhin: Prüfung des umgebauten Scheinwerfers beim LTI und anschließender Vorführung beim TÜV reicht.

Dann scheint das beim TüV Nord anders zu sein als beim TüV Süd. Eigenartig, dass die keine deckungsgleichen Aussagen treffen 🙄

Ob Strafrecht oder Zulassungsrecht ist doch eigentlich total wurscht. Erfüllt ein Fahrzeug nicht die gültigen Vorschriften, darf man damit nicht rumfahren. Tut man es DOCH, dann bekommt man ein Problem mit dem Gesetzgeber.

Wenn der Scheinwerfer selbst beim LTI bestanden hat, dann bin ich ja aber schon zufrieden. Das sollte die Hauptfehler bei einem solchen Umbau zu 99% aufdecken, womit eine (für meinen Geschmack) ausreichende Verkehrssicherheit gegeben ist.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Ob Strafrecht oder Zulassungsrecht ist doch eigentlich total wurscht. Erfüllt ein Fahrzeug nicht die gültigen Vorschriften, darf man damit nicht rumfahren. Tut man es DOCH, dann bekommt man ein Problem mit dem Gesetzgeber.

Na ja ganz so wurscht ist es nicht, weil hier immer so getan wird, als würde sich jemand "strafbar" machen, wenn mal über das Thema gesprochen wird und es in Richtung "unzulässig" abgleitet. Aber es macht sich eben niemand strafbar und dem Forum droht auch keine Gefahr, eben weil es KEIN Strafrecht ist.

Aber gut, wir haben einen Konsens gefunden. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Genau. Hier bei MT soll es schließlich legal zugehen.

ciao

😉

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