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Wurde geblitzt. War das Fahrzeug versichert?

VW
Themenstarteram 28. Dezember 2019 um 2:53

Hey Leute! Ich habe ein Problem. Und zwar habe ich vor ca 2 Wochen ein Auto privat angekauft. Das Auto wurde noch finanziert und die Vollmacht (Übertragung auf mich) wurde aber schon von der Verkäuferin an die Bank geschickt, sodass ich die restsumme begleichen kann. Mit der Bearbeitung hat das lange gedauert und ich konnte das Auto ohne den Brief nicht ummelden bin den Wagen aber trotzdem mit ihrem Kennzeichen weitergefahren, ohne zu wissen, dass die Verkäuferin das Auto bei der Versicherung schon abgemeldet hat.. jetzt wurde ich auf der Autobahn bei ca 20 km/h zu viel geblitzt. Was kommt nun auf mich zu ? Ich denke das Auto ist noch angemeldet nur nicht versichert.

Zu mir: bin 23, aus der Probe raus, keine Punkte.

Beste Antwort im Thema

Die Verkäuferin wird nen Bußgeldbescheid bekommen in der sie dich als

Fahrer angibt und dann bekommst du ihn.

Das Fahrzeug ist versichert, denn nur das Abmelden des Fahrzeugs beendet den Versicherungsschutz.

 

Aallerdings ist das Verhalten schon selten dämlich!

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Für die Frage, auch wenn sicherlich nicht ganz ernst gemeint, gibt's den hier:

:rolleyes:

Bei Übergabe muss ja irgendwas vereinbart worden sein.

Verkäufer: Ich gebe ihnen das Auto mit, wenn sie den Brief haben melden sie bitte um?

Zitat:

@Moni996 schrieb am 28. Dezember 2019 um 13:44:02 Uhr:

Perfekt! Ich Danke euch für die ausführlichen Antworten! Dh ich muss nicht mit ca 10.000 €, einen Punkt oder Gefängnisstrafe rechnen ??

Lässt sich so pauschal weder verneinen, noch bejahen. Da müsstest du schon mehr von deinem bisherigen Leben wahrheitsgemäß schildern :p.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Dezember 2019 um 12:27:49 Uhr:

Im Regelfall teilt der Verkäufer den Verkauf der Versicherung mit, damit im Falle eines Unfalles nicht sein Schadensfreiheitsrabatt darunter leidet.

Ich glaube, dass im Falle eines Unfalls natürlich die Versicherung des "Noch Halters" regulieren wird. Mit allen Folgen und Kosten für den "Noch Halter". Auch mit Hochstufung. Durch die vorherige Mitteilung über den zeitpunkt der Übergabe kann man dann den dementsprechenden Nachweis führen und sich die entstandenen und noch entstehenden Kosten wiederholen. Zur Not vor Gericht.

 

Deshalb würde ich nie ein zugelassenes Fahrzeugan an Privat übergeben.

Regulieren wird die Versicherung natürlich, aber nicht zu Lasten des SFR des Verkäufers. Die Versicherung geht (ohne den SFR) auf den Käufer über, wurde oben schon geschrieben. Deshalb ist der genaue Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag wichtig.

Und damit ändert sich am SFR des Verkäufers rein gar nichts.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Dezember 2019 um 14:53:22 Uhr:

Regulieren wird die Versicherung natürlich, aber nicht zu Lasten des SFR des Verkäufers. Die Versicherung geht (ohne den SFR) auf den Käufer über, wurde oben schon geschrieben. Deshalb ist der genaue Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag wichtig.

Und damit ändert sich am SFR des Verkäufers rein gar nichts.

Ect? Ist das so? Wieder was gelernt heute. Hab ja auch geschrieben "glaube".;)

Also hält sich die Versicherung ausschließlich an den neuen Besitzer?

https://kfzversicherungen.org/.../

Wird hier schön beschrieben. Übergabe des abgemeldeten Autos ist trotzdem ein wenig Vertrauenssache. Nur bleibt dem Verkäufer manchmal nichts anderes übrig, wenn der Verkauf nicht platzen soll.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Dezember 2019 um 15:02:37 Uhr:

https://kfzversicherungen.org/.../

Wird hier schön beschrieben. Übergabe des abgemeldeten Autos ist trotzdem ein wenig Vertrauenssache. Nur bleibt dem Verkäufer manchmal nichts anderes übrig, wenn der Verkauf nicht platzen soll.

OK. Was ist denn, wenn diese Sonderveinbarung nicht explizit vermerkt wird.

Hab das was beim ADAC gefunden.

Auszug aus einem Mustervertrag. Man kann hiernach evtl. noch auf Kosten sitzenbleiben.

Ganz ohne Stress wird´s wohl nicht immer ablaufen. Daher rät der ADAC das selbe wie ich.

Aber dass das grundsätzlich per Gesetz geregelt ist, habe ich nicht gewußt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Dezember 2019 um 15:16:16 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Dezember 2019 um 15:02:37 Uhr:

https://kfzversicherungen.org/.../

Wird hier schön beschrieben. Übergabe des abgemeldeten Autos ist trotzdem ein wenig Vertrauenssache. Nur bleibt dem Verkäufer manchmal nichts anderes übrig, wenn der Verkauf nicht platzen soll.

OK. Was ist denn, wenn diese Sonderveinbarung nicht explizit vermerkt wird.

Hab das was beim ADAC gefunden.

Auszug aus einem Mustervertrag. Man kann hiernach evtl. noch auf Kosten sitzenbleiben.

"Laut Gesetz geht schon mit Veräußerung des Kfz die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach Fahrzeugübergabe vom Käu-fer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Ver-käufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.Schicken Sie die vollständig ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungs stelle und die Versicherungsgesellschaft. Behalten Sie von den Verkaufsmeldungen Kopien zurück. Meldet der Käufer den Wagen nicht um, besteht die Gefahr, dass Sie trotzdem weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungs prämie haften.Daher unser Rat:››Fahren Sie mit dem Käufer gemeinsam zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug sofort um››oder setzen Sie das Fahrzeug vor Übergabe außer Betrieb. Das ist beson-ders wichtig, wenn der Käufer keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Der Käufer benötigt bei der Abholung ein Kurzzeit-/Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger"

 

Ganz ohne Stress wird´s wohl nicht immer ablaufen. Daher rät der ADAC das selbe wie ich.

Aber dass das grundsätzlich per Gesetz geregelt ist, habe ich nicht gewußt.

Schrieb ich ja, ist ein wenig Vertrauenssache. Hat bei mir bisher immer der Bauch richtig entschieden. Falls man daneben liegt, ist Ärger vorprogrammiert.

...ggf. könnte man mit dem Käufer auch vereinbaren, dass er bis zur Um- oder Abmeldung eine Kaution in Höhe von -was weiß ich- 200,-... 500,- oder 1.000,-€ beim Verkäufer hinterlegt.

Das Geld kann man dem Käufer bequem überweisen, sobald er die Um- oder Abmeldung dem Verkäufer gegenüber belegt hat.

Hallo, wpp07,

Zitat:

@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2019 um 09:46:04 Uhr:

Schau doch auf die Nummerntafel, wenn hier die Stempel vom Landkreis und TÜV sichtbar sind hat das Auto alles was zum legalen Fahren nötig ist.

im vorliegenden Fall trifft das zu, aber pauschal kann man das so nicht sagen.

Es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeuge mit ordnungsgemäßen Kennzeichen (also inklusive Zulassungs - und HU - Stempel) herumfahren, aber trotzdem schon längst zur Fahndung ausgeschrieben sind, weil eben die Versicherung nicht gezahlt wurde oder weil das Fahrzeug gar nicht mehr zugelassen ist.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Dezember 2019 um 13:20:17 Uhr:

Und wie soll hier die Käuferin ohne Brief die Ummeldung bewerkstelligen? Also beim Brief der Zulassungsstelle einfach antworten, dass der Brief noch nicht übergeben wurde und die Ummeldung nach Erhalt unverzüglich vorgenommen wird.

Muss gerade in Städten wie Berlin mit wochenlanger Wartezeit bei den Zulassungsstellen richtig Spaß machen.

2 wochen hat bei mir ne Ummeldung gedauert

 

Ich kann mich noch daran erinnern, dass die allermeisten gejubelt haben, als es um den Stellenabbau im Öffentlichen Dienst ging. Alles Beamte, sitzen nur rum, gut, dass die eingespart werden.

"2 wochen hat bei mir ne Ummeldung gedauert"

Lustig, ich hab mir Sonntags einen angemeldeten Anhänger geholt, der war am folgenden Montag um 08.15 Uhr umgemeldet. Früher ging nicht, die machten erst um 08.00 Uhr auf und es waren drei noch vor mir dran.

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