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Wurde geblitzt. War das Fahrzeug versichert?

VW
Themenstarteram 28. Dezember 2019 um 2:53

Hey Leute! Ich habe ein Problem. Und zwar habe ich vor ca 2 Wochen ein Auto privat angekauft. Das Auto wurde noch finanziert und die Vollmacht (Übertragung auf mich) wurde aber schon von der Verkäuferin an die Bank geschickt, sodass ich die restsumme begleichen kann. Mit der Bearbeitung hat das lange gedauert und ich konnte das Auto ohne den Brief nicht ummelden bin den Wagen aber trotzdem mit ihrem Kennzeichen weitergefahren, ohne zu wissen, dass die Verkäuferin das Auto bei der Versicherung schon abgemeldet hat.. jetzt wurde ich auf der Autobahn bei ca 20 km/h zu viel geblitzt. Was kommt nun auf mich zu ? Ich denke das Auto ist noch angemeldet nur nicht versichert.

Zu mir: bin 23, aus der Probe raus, keine Punkte.

Beste Antwort im Thema

Die Verkäuferin wird nen Bußgeldbescheid bekommen in der sie dich als

Fahrer angibt und dann bekommst du ihn.

Das Fahrzeug ist versichert, denn nur das Abmelden des Fahrzeugs beendet den Versicherungsschutz.

 

Aallerdings ist das Verhalten schon selten dämlich!

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Die Verkäuferin wird nen Bußgeldbescheid bekommen in der sie dich als

Fahrer angibt und dann bekommst du ihn.

Das Fahrzeug ist versichert, denn nur das Abmelden des Fahrzeugs beendet den Versicherungsschutz.

 

Aallerdings ist das Verhalten schon selten dämlich!

Wahrscheinlich hat die Verkäuferin nur der Versicherung den Verkauf angezeigt. Die Nummernschilder sind ja wohl noch an dem Fahrzeug und die Zulassungsstempel nicht entwertet (abgekratzt). Dann ist alles in Ordnung und es geht wie oben beschrieben seinen Gang.

Ja,Moni.

Wie New rio schreibt. Schau doch auf die Nummerntafel, wenn hier die Stempel vom Landkreis und TÜV sichtbar sind hat das Auto alles was zum legalen Fahren nötig ist. Hat Dir dieVerkäuferin das Auto so überlassen, so wird sie auch damit einverstanden sein, dass du es so nach Hause überführt hast.

20km/h auf dem Tacho wird 50 Euronen nicht übersteigen und ist symbolisch als Denkzettel gedacht.

Gruß

Und wer nett ist, sagt der Verkäuferin vorher schon mal Bescheid, dass da was kommt.

Themenstarteram 28. Dezember 2019 um 10:10

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 28. Dezember 2019 um 09:48:38 Uhr:

Und wer nett ist, sagt der Verkäuferin vorher schon mal Bescheid, dass da was kommt.

Klar habe ich sofort gemacht und deshalb auch gefragt, ob es denn noch versichert ist. Da hat sie gesagt dass sie auf jeden Fall anbgegebeb hat das Auto verkauft zu haben, da hat mich das ein bisschen verwirrt. Dachte es ist nicht mehr versichert und ich fahre illegal mit weiter. DANKE!

Im Regelfall teilt der Verkäufer den Verkauf der Versicherung mit, damit im Falle eines Unfalles nicht sein Schadensfreiheitsrabatt darunter leidet.

Man sollte auch im Kaufvertrag den Zeitpunkt (Datum, Stunde) der Übergabe vermerken.

Themenstarteram 28. Dezember 2019 um 11:49

Okay dann dient das also nur zur Sicherheit. Ist aber nicht rechtswidrig richtig? Im Kaufvertrag ist alles angegeben, eine Kopie des Vertrages liegt auch im Auto. Kann ich den Wagen denn trotzdem weiterhin mit ihrem Kennzeichen fahren, bis der Brief von der Bank ausgehändigt wird und ich das Auto endlich ummelden kann?

Wenn im Kaufvertrag steht, "der Käufer verpflichtet sich zur unverzüglichen Ummeldung" - dann ja. Denn unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Und solange du vom Verkäufer (dessen Bank) den Brief nicht hast, kannst du nicht ummelden.

Steht aber "der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich abzumelden" - dann nein.

Im Normalfall steht aber Variante 1 im Vertrag.

...als Verkäufer teilt man den Verkauf nicht nur der Versicherung sondern auch seiner Zulassungsstelle mit.

Von daher könnte evtl. von der Zulassungsstelle noch ein nachdrücklicher Hinweis-Brief kommen, dass es deine Pflicht ist das Fahrzeug unverzüglich um- oder abzumelden.

Ich hab so einen Brief mal von der Zulassungsstelle Rems-Murr-Kreis bekommen, dabei hab ich dem Verkäufer, der nur ein einfaches Kaufvertragsformular hatte sogar noch eins von mir gegeben, wo diese beiden Verkaufs-Meldungsschreiben an Versicherung und Zulassungsstelle dabei waren.

Der hat meinen Rat diese beiden Meldungsschreiben an Versicherung + Zulassungsstelle zu schicken scheinbar so unverzüglich befolgt, dass ich trotz Kauf an einem Sonntag (22.11.) und Ummeldung am darauf folgenden Donnerstag (26.11.) zeitgleich auch noch diesen Hinweisbrief bekommen hab, das Fahrzeug unverzüglich um- oder abzumelden... schicken die scheinbar standartmäßig immer raus.

Ich hab mal bei den Papieren geguckt, das Schreiben hab ich anscheinend wie es auch drin stand als Gegenstandslos entsorgt und nur noch das jeweilige Datum vom Kaufvertrag und der Quittung der Ummeldung gefunden.

Und wie soll hier die Käuferin ohne Brief die Ummeldung bewerkstelligen? Also beim Brief der Zulassungsstelle einfach antworten, dass der Brief noch nicht übergeben wurde und die Ummeldung nach Erhalt unverzüglich vorgenommen wird.

Muss gerade in Städten wie Berlin mit wochenlanger Wartezeit bei den Zulassungsstellen richtig Spaß machen.

Themenstarteram 28. Dezember 2019 um 12:26

Ja @PeterBH, da hast du allerdings recht! genau, leider klappt es nicht ohne den Brief, bis aber die Vollmacht ankam, bearbeitet, und dann endlich Auskunft gegeben werden kann. Und dann die Überweisung eingeht, bearbeitet und der Brief anschließend endlich ausgehändigt werden kann, dann melde ich das Auto natürlich unverzüglich um, zumal es auch kein Berliner Kennzeichen ist.

Aber um nochmal sicher zu gehen: sollte sie den Wagen tatsächlich abgemeldet oder zumindest die Versicherung gekündigt haben (ist schließlich knapp zwei Wochen her seit dem

Kauf), dann würde ich es auf jeden Fall mitkriegen (postalisch)?

Hi Moni,

die Versicherung geht ab Kauf auf Dich über.

Irgendwann schreibt dich die VS an ob Du sie übernehmen möchtest, oder das FZ anderweitig versichert wird.

Themenstarteram 28. Dezember 2019 um 12:44

Perfekt! Ich Danke euch für die ausführlichen Antworten! Dh ich muss nicht mit ca 10.000 €, einen Punkt oder Gefängnisstrafe rechnen ??

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