Wütender Busfahrer
An einem Ausflugsziel mit Kiesparkplätzen habe ich heute wohl ein "Busparkplatz-Schild" übersehen. Vielleicht war es in einer Hecke ein wenig eingewachsen. In der Reihe standen schon 5 oder 6 PKW's, als ich ankam. Ich stellte mich in eine etwas breitere Lücke zwischen einem PKW und einem großen Wohnmobil (2 Autos hätten nicht reingepaßt).
Als ich um 15:30 Uhr zurückkam, stand ein österreichischer Reisebus quer vor all diesen Autos, die so nicht mehr wegfahren konnten . An der Scheibe ein Zettel "Sie stehen auf dem Busparkplatz. Komme gegen 16:30." Parksituation siehe Bild.
Mein altes G-Modell ist nur 1,60 Meter breit und dank mitgeführtem Meterstab maß ich die verbleibende Lücke zwischen Bus-Heck und Wohnmobil auf 1,80 Meter. Mit einigem vor- und zurückfahren und Spiegeleinklappen quetschte ich mich zerstörungsfrei durch. Als ich gerade draußen war, kam der Busfahrer mit hochrotem Kopf brüllend angerannt. Ob ich das Schild nicht gesehen hätte usw. Ich sagte "nein" und wies ihn darauf hin, daß sein Blockade-Verhalten meines Erachtens nicht korrekt sei und noch genug andere freie Kiesfläche vorhanden gewesen sei. Er machte Fotos von mir, hinderte mich dabei durch vor- und hinters-Auto-springen am wegfahren. Ich ließ mich aber nicht provozieren sondern lächelte freundlich in die Kamera. Daraufhin beschimpfte er mich als A...loch und Idiot, worauf ich schon mal sagte, daß er eine Beleidigungsanzeige kassieren könnte.
Was soll man dazu sagen? Mein Frau meint, die Busfirma informieren wäre am besten.
Beste Antwort im Thema
@gast356
Sorry, aber das ist doch Käse, wie man Rheinland sagt ;-). Ich kann mein vermeintliches Recht (ggf. lag eine Ordnungswidrigkeit vor) doch nicht mit ungesetzlichen Wildwest-Methoden wie Nötigung, Freiheitsberaubung und Beleidigung versuchen durchzusetzen. Was ist das denn für eine Auffassung vom menschlichen Zusammenleben ?
Und was den Job des Busfahrers angeht, niemand hat ihn gezwungen, den zu machen. Das klingt ja wie die abgedroschene Geschichte von der schweren Kindheit.
Und was hat das mit Behindertenparkplätzen zu tun ? Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass dieses Verhalten durch einen Behinderten akzeptabel wäre ?
109 Antworten
Allenfalls Nötigung. Für Freiheitsberaubung müsste jede Art der Fortbewegung unterbunden sein.
Das Recht am eigenen Bild würde nur durch Veröffentlichung verletzt werden. Eine Szene in der Öffentlichkeit zu fotografieren, dürfte für sich genommen noch legal sein, weil es kein Verbot des Fotografierens im öffentlichen Raum in D gibt.
Meine Antwort: Verjiss et! Du hast unabsichtlich einen Busparkplatz blockiert (vermutlich), der Busfahrer war ein Choleriker und hatte vielleicht einen besch...enen Tag. Du hast dich entschuldigt, er hat sich durch sein Verhalten blamiert. Und das war es dann doch schon. Jetzt Lebenszeit damit zu verbringen, darüber nachzudenken, wie mit der ganzen Gewalt des Rechtsstaats hier der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden könnte, gibt dem Ganzen wohl mehr Bedeutung als ihm zukommen sollte. Deshalb würde ein vernünftiger Staatsanwalt hier auch nichts unternehmen, sondern denjenigen, der meint, damit Ressourcen der Justiz behelligen zu müssen, auf den Privatklageweg verweisen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Juni 2016 um 12:01:58 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2016 um 12:00:40 Uhr:
Natürlich darfst du die Person fotografieren.
Auf welcher Grundlage?Gruß Metalhead
Auf welcher Grundlage solltest du jemanden nicht fotografieren dürfen?
Das "Recht am eigenen Bild" regelt die öffentliche Verwendung des Bildes, nicht das Vorhandensein auf einer Speicherkarte.
Persönlichkeitsrecht heißt das ....
https://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht_(Deutschland)
Dazu zählen auch die meisten DASH-Cam Aufnahmen.
Dann natürlich das Recht am eigenen Bild.
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Und auch auf einer Speicherkarte ist es ein Bild....
Ähnliche Themen
Und auch dazu gibt es Gerichtsurteile. Wenn eine Strafverfolgung durch ein Beweisvideo/Bild ermöglicht wird oder dieses zur Wahrheitsfindung dient, dann ist z.B. das Vorhandensein eines Nummernschildes noch kein unzulässiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte, weil dieser nicht in einer Tiefe passiert, der eine mögliche Straftat egalisiert, die zu sehen ist. So die Urteilsbegründung z.B.
Ob eine solche Aufnahme geeignet ist, wird natürlich im Einzelnen dann geprüft, um irgendwelchen "Petzen" und Spaß-Denunzianten nicht eine Absolution zu erteilen, alles und jeden zu filmen.
War glaube ich beim OLG Stuttgart. Also ist es doch nicht ganz so einfach.
cheerio
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 8. Juni 2016 um 13:50:04 Uhr:
… Und auch auf einer Speicherkarte ist es ein Bild....
Ich darf den von dir geposteten link zitieren:
Zitat:
Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Nochmal: Es geht um die Veröffentlichung, nicht um das Aufnehmen!
Bei der Fertigung von Aufnahmen gibt es keine platte und auf Paragraphen aufbauende Ja/Nein Antwort. Es kommt immer auf alle Gesamtumstände an.
Entscheidend bei der Bewertung ist auch die Frage, ob ein Anlass für die jeweilige Aufnahme vorgelegen hat. Einen vermeintlichen Täter aufzunehmen, weil man die Tat beobachtet hat oder der Tat ausgesetzt war, ist sicher kaum zu beanstanden. Einfach zum Spass Nahaufnahmen von nicht bekannten Personen zu machen, ist in D im öffentlichen Raum illegal. Unabhängig davon, ob die Bilder veröffentlicht werden oder nicht.
(Ich bemühe hier bewusst nicht die Dashcam als Beispiel).
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 8. Juni 2016 um 14:42:35 Uhr:
… Einfach zum Spass Nahaufnahmen von nicht bekannten Personen zu machen, ist in D im öffentlichen Raum illegal. …
Und worauf begründest du deine Aussage?
Die Rechtsanwaltskanzlei reichhardt & schlotz trifft dazu folgende Aussage: "Normale Menschen aber dürfen in normalen Situationen in der Regel immer Fotos machen."
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html
Schließe mich der Frage mal an ...
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2016 um 14:50:11 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 8. Juni 2016 um 14:42:35 Uhr:
… Einfach zum Spass Nahaufnahmen von nicht bekannten Personen zu machen, ist in D im öffentlichen Raum illegal. …Und worauf begründest du deine Aussage?
Zugegebenermaßen auf die Analogie Dashcam/Handycam. Deshalb hab' ich auch bewußt von Nahaufnahmen geschrieben, je weiter man vom Passanten weg ist, umso verschwommener wird nicht nur das Bild, sondern auch die rechtliche Beurteilung.
Edit:
Die von mir beschriebene Situation ist doch auf der von Dir verlinkten Seite erklärt...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2016 um 14:51:11 Uhr:
Schließe mich der Frage mal an ...
Wikipedia sagt uns dazu:
Zitat:
Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“[28] Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.[29]
[28] BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, NJW 1995, 1955,1956 f.
[29] zB. BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, NJW 1995, 1955,1956 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 8. Mai 2008, Az. 1 S 2914/07, NVwZ-RR 2008, S. 700 f.;
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2016 um 14:26:11 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 8. Juni 2016 um 13:50:04 Uhr:
… Und auch auf einer Speicherkarte ist es ein Bild....Ich darf den von dir geposteten link zitieren:
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2016 um 14:26:11 Uhr:
Zitat:
Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Nochmal: Es geht um die Veröffentlichung, nicht um das Aufnehmen!
Wenn ich ein Bild aufnehme, und es dann zeige, was ist es dann wohl?
Und warum sollte ich Bilder nur aufnehmen?
wenn Du ein Bild jemand Anderem zeigst, dann ist es noch lange nicht veröffentlicht. Der Begriff "Öffentlichkeit" reicht schon etwas weiter.
Da sind viele anderer Meinung!
Zurück zum Thema: der Buslenker hat etwas cholerisch reagiert, auch wenn er in der Sache vielleicht recht hat.
Dadurch kann sich sowas schon mal aufschaukeln.
Am besten ist, man redet und begräbt das Kriebsbeil.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 8. Juni 2016 um 12:50:07 Uhr:
Habe ich schon mal so gehandhabt, als mich ein Fahrer auf der AB massiv ausgebremst hat, nachdem er mich überholt hat. Die große Firmenwerbung auf dem Wagen hat mich dann auf diese Idee gebracht.
Der Chef fand das wohl nicht so witzig. Zumindest hat sich der Fahrer später telefonisch gemeldet und sich entschuldigt.
Da sprechen wir aber über ein Verhalten, das einen Unfall verursachen kann. Da ist es sicherlich richtig, den Fahrer an eine anständige Fahrweise zu erinnern.
Zitat:
Gerade im Personentransport, kann so ein Verhalten im Straßenverkehr(szusammenhang) schon mal böse Folgen für den Busfahrer haben. Im Konkreten Fall würde ich tatsächlich über eine Anzeige nachdenken. Auch wenn hier alles eingestellt werden sollte... Vielleicht merkt der Busfahrer durch den ihm entstandenen Aufwand und Ärger, wenigstens, dass er sich massiv daneben benommen hat.
Auch hier sollte das Busunternehmen ja zwecks Fahrerermittlung involviert werden. Das könnte auch schon für einen ordentlichen Einlauf vom Chef sorgen.
Wäre ich der Chef des Busfahrers, würde ich mich hinter meinen Fahrer stellen. Er hat alles getan, um die beförderten Personen (zahlende Fahrgäste!) pünktlich und komfortabel an das Ausflugsziel zu bringen. Und mal wieder haben die dämlichen PKW-Fahrer das Schild nicht beachtet und den Busparkplatz zugestellt. Und besitzen sogar noch die Frechheit, meinen Fahrer anzupöbeln, der nur seinen Job gemacht hat. Dem Fahrer werde ich fürs nächste Mal ein Handy mitgeben und die Nummer des Ordnungsamts auf Kurzwahl 1 einprogrammieren, dann kann er direkt die Behörden informieren. Dann gibt es für die ignoranten PKW-Fahrer endlich mal ein saftiges Ticket für das Blockieren eines Busparkplatzes. Nur, weil die zu faul sind, ein paar Meter zum Badesee zu laufen.
Auch eine Sichtweise, oder?